# taz.de -- EuGH zu Beleidigungen auf Facebook: Netzwerk muss Schmähungen suchen
       
       > Wenn sich bei Facebook eine rechtswidrige Beleidigung findet, kann das
       > Netzwerk verpflichtet werden, nach ähnlichen Aussagen zu suchen. Und sie
       > zu löschen.
       
 (IMG) Bild: In Facebook-Kommentaren finden sich immer wieder Hass und Beleidigungen
       
       Luxemburg dpa | Online-Dienste wie Facebook können gezwungen werden, bei
       einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren wortgleichen oder ähnlichen
       Äußerungen zu suchen und diese zu löschen. Das EU-Recht stehe
       entsprechenden Entscheidungen nationaler Gerichte nicht entgegen, entschied
       der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Unter
       Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar eine
       weltweite Löschung veranlasst werden.
       
       Hintergrund der EuGH-Entscheidung war der Fall der ehemaligen
       österreichischen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek. Sie hatte
       nach einer Unterlassungsverfügung auch eine Löschung wortgleicher und
       sinngleicher Beleidigungen gefordert. Der Oberste Gerichtshof Österreichs
       bat daraufhin den EuGH, zu prüfen, ob das mit der EU-Richtlinie über den
       elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar wäre.
       
       Die Richtlinie besagt, dass sogenannte Host-Provider wie etwa Betreiber
       eines Online-Netzwerks nicht für von den Nutzern veröffentlichte
       Informationen verantwortlich sind – bis sie auf deren Rechtswidrigkeit
       hingewiesen werden.
       
       Zugleich kann ein Host-Provider gemäß der Richtlinie nicht generell
       verpflichtet werden, bei ihm gespeicherte Informationen zu überwachen oder
       aktiv nach rechtswidrigem Vorgehen zu suchen.
       
       3 Oct 2019
       
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