# taz.de -- Mall of Berlin vor Bundesarbeitsgericht: Bauarbeiter bekommen nichts
       
       > Entscheidung am Bundesarbeitsgericht: Der Investor des Konsumtempels Mall
       > of Berlin muss Bauarbeiter nicht bezahlen.
       
 (IMG) Bild: Baustelle of shame
       
       Erfurt taz | Die Enttäuschung war Ovidiu Mindrila am Mittwochmittag
       anzusehen. Gerade hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt seine Klage
       gegen den Investor der [1][Mall of Berlin] abgewiesen. Gemeinsam mit seinem
       Kollegen Niculae Hurmuz klagte er darauf, dass der Bauherr als letztes
       Glied in der Kette haften muss, wenn die von ihm beauftragten
       Subunternehmen zahlungsunfähig sind.
       
       Die nämlich hatten beim Bau der Mall of Berlin Mindrila und weitere
       BauarbeiterInnen um ihren [2][Lohn geprellt]. Der Richter in Erfurt
       erklärte zur Begründung für die Abweisung der Klage, dass das Gericht keine
       Veranlassung gesehen hat, von der bisherigen Rechtspraxis abzuweichen –
       laut der muss der Bauherr nicht für die Löhne von Beschäftigten bei
       Subunternehmen haften.
       
       Mindrila hatte sich für den Tag der Urteilsverkündung freigenommen und war
       mit einer kleinen Gruppe von UnterstützerInnen von der Basisgewerkschaft
       Freie Arbeiter Union (FAU) nach Erfurt gefahren. Den beiden rumänischen
       Bauarbeitern ging es nicht nur um den entgangenen Lohn. „Es geht mir um
       Gerechtigkeit, dass die Firmenbesitzer verstehen, dass sie Leute nicht so
       verarschen können“, begründete Mindrila seinen 5 Jahre dauernden Klageweg
       durch alle Instanzen.
       
       Ein Erfolg in Erfurt hätte auch über den Fall hinaus Bedeutung gehabt.
       Lohn- und Sozialbetrug ist auf Baustellen keine Seltenheit – oftmals sind
       Beschäftigte, die um ihren Lohn geprellt werden, nicht aus Deutschland,
       kennen sich mit der Sprache und ihren Arbeitsrechten nicht aus. Die
       ursprünglich sieben Bauarbeiter der Mall of Berlin, die seit Herbst 2014
       auf den entgangenen Lohn klagten, wurden von Anfang an von der FAU
       unterstützt. Dazu gehört auch der Rechtsschutz. Schließlich müssen die
       Kosten für das Verfahren in Erfurt die Kläger tragen.
       
       ## Rechtsweg ausgereizt
       
       Der Rechtsweg ist aus Sicht des Berliner Rechtsanwalts Klaus Stähle, der
       die Kläger vertrat, jetzt wohl ausgereizt. Man werde sich die
       Urteilsbegründung genau ansehen und dann entscheiden, ob es sinnvoll ist,
       auf europäischer Ebene weiter zu klagen. Doch Stähle dämpfte die
       Erwartungen: Die Wahrscheinlichkeit sei nicht besonders hoch.
       
       Trotzdem bedauerte er nicht, den Rechtsweg beschritten zu haben. Dadurch
       sei der Fall einer großen Öffentlichkeit bekannt geworden. Nun müsse für
       die Rechte der Arbeiter wieder mehr gesellschaftlicher Druck erzeugt
       werden, betonte Stähle.
       
       Tatsächlich gab es zu Beginn des Konflikts fast wöchentlich Demos vor der
       Mall of Berlin, an der sich linke Gruppen beteiligt hatten. Doch je länger
       sich die Auseinandersetzung hinzog, desto mehr verlagerte sie sich auf die
       Gerichte – der Druck auf der Straße ging zurück.
       
       „Wäre der gesellschaftliche Druck größer gewesen, hätte das Urteil anders
       ausgesehen“, kommentierte ein FAU-Mitglied, das den Prozess begleitete, die
       Entscheidung. Stähle sieht nun auch PolitikerInnen in der Pflicht, als
       Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass ein auf Lohnbetrug und Überausbeutung
       basierendes Geschäftsmodell ausgetrocknet wird.
       
       16 Oct 2019
       
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 (DIR) Peter Nowak
       
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