# taz.de -- Nach tödlichem Schuss auf Geflüchteten: Aman A. ist nicht vergessen
       
       > Aman A. ist tot und sicher ist nur: Er starb durch eine Polizeikugel in
       > der Flüchtlingsunterkunft Stade-Bützfleth. Der Flüchtlingsrat fordert
       > Aufklärung.
       
 (IMG) Bild: Sollte nur im Notfall zum Einsatz kommen: die Polizeiwaffe
       
       Bremen taz | Aman A. ist tot und immerhin das ist sicher: [1][Er starb
       durch eine Polizeikugel] in der Flüchtlingsunterkunft Stade-Bützfleth. Weil
       aber die Vorgeschichte auch zwei Monate nach dem tödlichen Schuss erheblich
       weniger eindeutig klingt, wollen A.s Freunde und der [2][Flüchtlingsrat
       Niedersachsen] am 12. Oktober mit einer Demonstration in Stade für
       Aufklärung kämpfen.
       
       Mit der ist bislang die Cuxhavener Polizei beauftragt, damit nicht die
       unmittelbaren Kollegen und Kolleginnen des Todesschützen ermitteln. Mit
       dem, was an Ermittlungsarbeit so sichtbar wurde, sind die Angehörigen
       allerdings alles andere als zufrieden. Der Flüchtlingsrat kritisiert etwa,
       dass bislang nur einer von A.s Mitbewohner angehört worden sei – und das
       unmittelbar nach der Tat und ohne geeigneten Dolmetscher.
       
       Soweit ist die Geschichte bekannt: Die Polizei soll wegen eines Streits zur
       Unterkunft gekommen sein und habe zunächst versucht, den Afghanen A. durch
       ein geschlossenes Fenster anzusprechen. Der habe nicht reagiert, so der
       Polizeibericht, und die Beamten hätten die Wohnung betreten. Dort seien sie
       von A. mit einer Hantelstange angegriffen worden. Als A. auf Pfefferspray
       nicht reagierte, habe ein Beamter die Waffe gezogen und geschossen.
       
       Dass die Polizei überhaupt mit zwei Streifenwagen zu der Unterkunft kam,
       liegt an einer Vorgeschichte, die bei der Bild verkürzt so lautet:
       [3][„Eisenstangen-Angreifer war polizeibekannt“]. Bekannt war in der Tat,
       dass A. wegen akuter psychischer Probleme in psychiatrischer Behandlung
       war, und in der Krise etwa seine Tischlerausbildung abgebrochen hatte. Der
       Flüchtlingsrat schreibt, ein Jugendlicher habe die Polizei überhaupt nur
       gerufen, um A. zu helfen, der einen akuten psychotischen Schub erlitten
       habe.
       
       ## A.s Tod ist ja kein Einzelfall
       
       Unabhängig von der juristischen Frage, ob der mutmaßliche Totschlag nun
       unter Notwehrbedingungen erfolgte oder nicht – die Frage ist durchaus
       berechtigt, warum die Polizei auf eine bekannte psychische Krise mit
       erhöhter Mannschaftsstärke reagiert, anstatt Experten hinzuzuziehen.
       
       A.s Tod ist ja kein Einzelfall: Die meisten polizeilichen Todesschüsse
       gelten psychotischen Opfern, die auf Ungeübte möglicherweise bedrohlich
       wirken – zumindest aber unberechenbar scheinen. Das Problem ist auch bei
       der Polizei bekannt, wo auch Zwangseinweisungen immer wieder eskalieren. In
       einzelnen Landespolizeien, wie etwa Hamburg, ist der Umgang mit psychisch
       Erkrankten darum längst Teil der Ausbildung.
       
       Was genau in Stade schief lief, ist noch unklar. Damit das nicht so bleibt,
       [4][demonstriert der Flüchtlingsrat am 12. Oktober]. Darum – und damit A.
       nicht als der von den Medien kolportierte polizeibekannten Schläger mit der
       Eisenstange in Erinnerung bleibt.
       
       6 Oct 2019
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] https://www.nds-fluerat.org/ueber-uns/der-fluechtlingsrat/
 (DIR) [3] https://www.bild.de/wa/ll/bild-de/unangemeldet-42925516.bild.html
 (DIR) [4] https://www.nds-fluerat.org/40209/aktuelles/stadedemonstration/
       
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