# taz.de -- Mietzuschüsse in Berlin: Bisschen mehr vom Amt
       
       > Die Mietzuschüsse werden erneut erhöht. Sozialsenatorin Elke Breitenbach
       > warnt: Die steigenden Mieten wird das nicht ausgleichen können.
       
 (IMG) Bild: Nur wer innerhalb der Richtwerte liegt, bekommt die Kosten übernommen
       
       Berlin taz | Von Berlins steigenden Mieten sind Menschen, die
       Sozialleistungen beziehen, besonders betroffen. Die Zuschüsse zu den
       Mietkosten werden nun zum 1. Oktober leicht angehoben, je nach Größe der
       Bedarfsgemeinschaft um 3 bis 7 Prozent. Zu Jahresbeginn 2018 waren die
       Richtwerte [1][bereits deutlich erhöht worden], weshalb nun rund zwei
       Drittel der Mieten von Hartz-IV-Bezieher:innen auch tatsächlich übernommen
       werden. Vorher lag mehr als die Hälfte der Mieten über den Richtwerten.
       
       „Wir wollen, dass Menschen, die Transferleistungen erhalten, in ihren
       Wohnungen bleiben können, wir wollen die Vielfalt in Berlins Bezirken
       erhalten“, sagte Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) am Freitag bei
       der Vorstellung der neuen Regelungen. Es gehe auch darum, Wohnungslosigkeit
       zu vermeiden oder Menschen aus der Wohnungslosigkeit herauszuholen – die
       Unterbringung in Wohnungslosenunterkünften ist für das Land nicht zuletzt
       auch ein erheblicher Kostenfaktor.
       
       Neben der Erhöhung der Richtwerte treten deswegen zum 1. Oktober weitere
       Maßnahmen in Kraft: Während bei der Vermittlung von bislang wohnungslosen
       Menschen die Bruttokaltmiete der neuen Wohnung den Richtwert schon jetzt um
       bis zu 20 Prozent überschreiten darf, soll dieser Wert für Familien ab fünf
       Personen künftig weiter angehoben werden – sie haben es auf dem
       Wohnungsmarkt besonders schwer, [2][geeignete Wohnungen zu finden], deren
       Miete übernommen wird. Künftig darf die Miete hier deswegen um bis zu 50
       Prozent über dem liegen, was die Jobcenter im Regelfall bezahlen.
       
       Liegt ein Härtefall vor, darf die Bruttokaltmiete bis zu 10 Prozent über
       dem Richtwert liegen. Das gilt bislang für Alleinerziehende und Schwangere,
       Menschen über 60 oder Menschen, die enge Angehörige pflegen. Künftig soll
       die Härtefallregelung nicht mehr nur bei der Pflege naher Verwandter,
       sondern auch bei der anderer Menschen aus dem Umfeld gelten.
       
       Neu ist außerdem eine Regelung, die der Senat Klimabonus nennt: Zieht eine
       Sozialleistungsempfängerin in eine energetisch sanierte Wohnung, darf deren
       Miete ebenfalls höher liegen als der vorgeschriebene Richtwert. Bei einer
       Person beträgt dieser Bonus 31 Euro. Durch Einsparungen bei den Heizkosten
       würden diese Erhöhungen ausgeglichen.
       
       Rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften in Berlin erhalten aktuell Leistungen
       für Unterkunft und Heizung. Wer als Hartz-IV-Empfänger in einer Wohnung
       lebt, deren Miete über den Richtwerten liegt, muss nach einem halben Jahr
       die Kosten senken. Um einen Umzug zu vermeiden, der bei den aktuellen
       Mieten höchstwahrscheinlich in schlecht versorgte Gebiete am Stadtrand
       führen würde, überbrücken viele die Differenz aus eigener Tasche, also aus
       dem ohnehin mehr als knapp bemessenen Regelsatz. Das führe in vielen Fällen
       in eine Schuldenspirale, erläuterte Breitenbach am Freitag.
       
       Dass mittlerweile mehr Mieten von den Richtwerten umfasst werden und
       dementsprechend auch die [3][Zahl der Zwangsumzüge] zurückgegangen ist –
       2017 waren es noch 481, im ersten Halbjahr 2019 lag ihre Zahl bei 128 –
       wertete die Senatorin als Erfolg. Dennoch: „Wenn die Mieten weiter so
       ansteigen, werden wir das nicht durch Anpassungen auffangen können.“
       
       27 Sep 2019
       
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