# taz.de -- Nach dem Lübcke-Mord: Nicht schon wieder!
       
       > Die Regierung versprach „rückhaltlose Aufklärung“, allen voran die
       > hessische. Geblieben ist nicht viel, wie das Agieren des
       > Verfassungsschutzes zeigt.
       
 (IMG) Bild: Elf Mal taucht Stephan Ernsts Name in den NSU-Akten auf
       
       Es war Horst Seehofer, der versprach, die Aufklärung im Mordfall Lübcke
       werde „intensiv“ vorangetrieben, das sei man „der Öffentlichkeit auch
       schuldig“. Auch Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) erklärte,
       die Landesregierung werde „alles tun, dieses scheußliche Verbrechen
       rückhaltlos aufzuklären“.
       
       Und heute? Hat der hessische Verfassungsschutz [1][der Welt gerade
       Auskünfte verweigert], wie, wann und warum der mutmaßliche Lübcke-Mörder
       Stephan Ernst in einer brisanten Akte auftaucht – nämlich jener mit der
       hessischen NSU-Bilanz, die anfangs für 120 Jahre gesperrt wurde. Das Amt
       lehnte die Anfrage ab – Einstufung geheim! –, die Welt klagte dagegen. Und
       konnte so zumindest erfahren, dass Ernst elf Mal in der Akte auftaucht.
       Damit ist klar: Eine Randfigur der rechtsextremen Szene war Ernst also
       keineswegs. Wann und warum der Neonazi aber vom Verfassungsschutz notiert
       wurde, das hält das Amt bis heute geheim.
       
       „Rückhaltlose Aufklärung“ – so schnell kommt sie also an ihr Ende. Und der
       Aktenfall ist nicht alles. War der Kasseler Ernst, ein einst notorisch
       gewalttätiger Neonazi, wirklich Einzeltäter? War er in rechtsextreme
       Netzwerke eingebunden? Fiel er 2009, kurz nach einer erneuten Verurteilung,
       wirklich aus allen Rastern der Sicherheitsbehörden? Gibt es noch weitere
       Taten von Ernst? Gar eine Verbindung zur NSU-Mordserie? Nichts davon ist
       klar. Im Gegenteil mehren sich an all diesen Thesen immer mehr Zweifel. Der
       Nebel im Fall Lübcke lichtet sich nicht. Er scheint sich eher zu
       verdichten. Das geht nicht. Nicht schon wieder. Und nicht wieder in Hessen.
       
       [2][Denn das Muster ist nur allzu bekannt: von der NSU-Mordserie]. Zehn
       Menschen erschossen die Rechtsterroristen um Zschäpe, Mundlos und
       Böhnhardt, von 2000 bis 2007. Auch hier sind bis heute zentrale Fragen
       ungeklärt: Wie viele Miteingeweihte und Helfer gab es? Warum traf es genau
       diese Opfer? Wusste der Staat wirklich so wenig über das abgetauchte Trio?
       
       Hessen belegt dabei den Spitzenplatz des Nebulösen. Am Tatort des Kasseler
       NSU-Mordes an Halit Yozgat war Verfassungsschützer Andreas Temme zugegen.
       Reiner Zufall, behauptet dieser. Und mitbekommen habe er auch nichts.
       Bouffier, damals noch Innenminister, bremste die Aufklärung aus, lehnte
       eine Befragung von V-Leuten durch die Polizei ab. Als in Hessen ein
       Untersuchungsausschuss einberufen wurde, stimmten selbst die mitregierenden
       Grünen nicht dafür. Stattdessen wurde im Land der erwähnte NSU-Bericht für
       120 Jahre als geheim eingestuft.
       
       Nun droht sich im Fall Lübcke alles zu wiederholen. Dabei geht es auch hier
       um Menschenleben, um einen erschossenen Familienvater, einen
       CDU-Regierungspräsidenten – Walter Lübcke. Den ersten Politiker, der durch
       einen Rechtsterroristen in der Nachkriegszeit ermordet wurde. In einer
       gesellschaftlichen Stimmung, in der auch andere Parlamentarier und
       Vertreter der Zivilgesellschaft mit Morddrohungen überzogen werden. Mit
       dieser Ausgangslage gibt es keinen Grund, hier noch irgendetwas zu
       verheimlichen. Keinen.
       
       [3][Im Fall Lübcke gibt es immerhin ein Geständnis des Tatverdächtigen –]
       das dieser indes wieder zurückgezogen hat. Dennoch: Die zentralen Aussagen
       haben sich in der Folge bestätigt – das Waffendepot samt Tatwaffe wurde
       entdeckt, zwei mutmaßliche Helfer wurden verhaftet. Auch gibt es eine
       DNA-Spur am Tatort. An der Täterschaft bestehen also wenig Zweifel. Damit
       hört es aber auch schon auf.
       
       ## Netzwerk oder Einzeltäter?
       
       Stephan Ernst, der Einzeltäter? Zuletzt wurde bekannt, dass ein
       Mitbeschuldigter, Markus H., offenbar viel enger in den Mordplan
       eingebunden war. Beide filmten den Lübcke-Auftritt, bei dem dieser 2015
       Geflüchtetengegner kritisierte, stellten dies ins Internet – und fachten so
       den rechten Hass auf den CDU-Mann überhaupt erst an. H. soll Ernst zudem
       die Tatwaffe vermittelt, ihn mit zu Schießübungen genommen haben, ihn im
       Tatplan „bestärkt“ haben.
       
       Oder die Netzwerkfrage: Ernst war Mitglied bei der völkischen
       „Artgemeinschaft“, in der sich auch Zschäpe und NSU-Helfer bewegten, ein
       Foto zeigt ihn zudem [4][mit einem späteren „Combat 18“-Anführe]r. Zufall?
       Und der Generalbundesanwalt ermittelt inzwischen, ob Ernst nicht auch
       [5][für eine Messerattacke auf einen Iraker 2016 verantwortlich ist]. Die
       Ermittler sprechen auch von rechten Demos, die Ernst noch in jüngster Zeit
       besuchte. Wie konnte er da vom Radar verschwinden?
       
       Horst Seehofer, Volker Bouffier, der hessische Verfassungsschutz – sie alle
       schweigen dazu bisher. Auch Kanzlerin Angela Merkel versprach einmal,
       „alles zu tun“, um ein Verbrechen aufzuklären und deren „Helfershelfer
       aufzudecken“: Es ging um den NSU-Terror. Dann wurden Aussagen verweigert,
       Akten geschwärzt, gingen Erinnerungen verloren. All das darf nun im Fall
       Lübcke nicht noch mal passieren. Falls Bouffier seine Worte diesmal ernst
       meint, sollte er den Verfassungsschutz verpflichten, seine Akten
       offenzulegen. Auch dass der NSU-Bericht von 120 auf 40 Jahre herabgestuft
       wurde, reicht nicht. Die Aufklärung muss endlich proaktiv erfolgen, nicht
       erst erzwungen durch Gerichte.
       
       [6][SPD und Linke in Hessen bringen bereits einen Untersuchungsausschuss]
       ins Spiel – viel spricht dafür, das genau das nötig wird. Wann, wenn nicht
       bei so einem Fall? Es darf keinen Zweifel geben, und es muss auch durch
       öffentlichen Druck unausweichlich gemacht werden: Die rückhaltlose
       Aufklärung, diesmal muss es sie wirklich geben.
       
       24 Sep 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.welt.de/politik/deutschland/plus200689700/Fall-Luebcke-Mutmasslicher-Moerder-tauchte-11-Mal-in-der-NSU-Geheimakte-auf.html
 (DIR) [2] /Ein-Jahr-Urteil-im-NSU-Prozess/!5606374
 (DIR) [3] /Anklage-im-Mordfall-Luebcke/!5627167
 (DIR) [4] /Moegliches-Verbot-von-Combat-18/!5625774
 (DIR) [5] /Neuer-Vorwurf-gegen-Luebcke-Moerder/!5627589
 (DIR) [6] /Mord-an-CDU-Politiker-Walter-Luebcke/!5629282
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Mordfall Walter Lübcke
 (DIR) Schwerpunkt Rechter Terror
 (DIR) Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
 (DIR) Schwerpunkt Rechter Terror
 (DIR) Schwerpunkt Rechter Terror
 (DIR) Schwerpunkt Rechter Terror
 (DIR) Schwerpunkt Rechter Terror
 (DIR) Schwerpunkt Mordfall Walter Lübcke
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Schwarz-Grün gegen Offenlegung: NSU-Akten bleiben verschlossen
       
       Eine Petition fordert, die hessischen NSU-Unterlagen öffentlich zu machen.
       Doch die schwarz-grüne Landesregierung bleibt stur.
       
 (DIR) Foto soll Lübcke-Tatverdächtigen zeigen: Stephan Ernst bei Chemnitz-Aufzug?
       
       Laut Behörden war der Tatverdächtige für den Lübcke-Mord ab 2009 nicht mehr
       auffällig. Nun soll ihn ein Foto bei einem Aufmarsch in Chemnitz zeigen.
       
 (DIR) Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke: U-Ausschuss in Hessen?
       
       SPD und Linke in Hessen kritisieren die Art der Aufklärung zum Mord an
       CDU-Politiker Lübcke. Und sie bringen einen Untersuchungsausschuss ins
       Spiel.
       
 (DIR) Neuer Vorwurf gegen Lübcke-Mörder: Auch einen Iraker niedergestochen?
       
       Die Bundesanwaltschaft weitet die Vorwürfe gegen den mutmaßlichen
       Lübcke-Mörder aus: 2016 soll er einen Geflüchteten schwer attackiert haben.
       
 (DIR) Anklage im Mordfall Lübcke: Heikle Erkenntnisse
       
       Der Bundesgerichtshof hält das verworfene Geständnis des Tatverdächtigen
       weiter für gültig – und sieht auch einen Mitbeschuldigten schwer belastet.