# taz.de -- Festgenommene Deutsche bei G7: Auf der schwarzen Liste
       
       > Vier Deutsche wurden am Rande des G7-Gipfels in Frankreich in einer
       > „Präventivmaßnahme“ festgenommen. Drei sind noch immer in Haft.
       
 (IMG) Bild: Polizeieinsatz am 24. August in Bayonne
       
       Paris taz | Zu seinen persönlichen Erfolgen auf dem G7-Gipfel in Biarritz
       zählt Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, dass Gegendemonstranten und
       gewaltsame Protestaktionen von Schwarzen Blöcken ausblieben oder verhindert
       werden konnten. Der Badeort war dazu [1][von Polizei und Militär weiträumig
       abgesperrt] worden. Unter den Personen, die präventiv festgenommen wurden,
       befinden sich auch deutsche Staatsangehörige. Die Hinweise dafür wurden den
       französischen Behörden wohl von BKA und Verfassungsschutz geliefert.
       
       Diese deutsch-französische Kooperation wurde vier Deutschen zum Verhängnis,
       deren Namen offenbar auf schwarzen Listen standen. Angeblich sind sie bei
       Demonstrationen „mit internationaler Beteiligung polizeilich in Erscheinung
       getreten“ oder sollen in diesem Kontext „Kontakte zu ausländischen
       Aktivisten und Gruppierungen unterhalten“ haben. So wurde auf Anfrage des
       Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) der polizeiliche
       Informationsaustausch begründet.
       
       Am 21. August wurde vermutlich dank Informationen aus Deutschland an einer
       Autobahnmautschranke bei Biarritz das Fahrzeug von drei Deutschen zwischen
       18 und 22 Jahren kontrolliert. Da die Polizei nach eigenen Angaben Pfeffer-
       oder Tränengassprays sowie einen Hammer und linke Propaganda fand, wurden
       die drei aus Nürnberg inhaftiert.
       
       Zwei Tage später wurden sie im Eilverfahren zu zwei und drei Monaten Haft
       verurteilt. Für den Staatsanwalt stellten die drei ein „latentes Risiko“
       dar. „Wir hatten zwölf Tage keine Nachricht über ihren Verbleib“, beklagt
       sich Angelika K., deren Sohn E. getrennt von seinen Freunden in einem
       Gefängnis in Bordeaux sitzt.
       
       Das Urteil hat einen Haken: Die drei hatten vor der Festnahme nichts
       Illegales getan. Auf ihren Handys wurde kein Hinweis auf geplante
       Straftaten gefunden. Wie E.'s Mutter telefonisch bestätigte, waren sie auf
       dem Weg ins spanische Baskenland.
       
       Das Gericht stützte sich auf den umstrittenen Artikel 222-14-2 des
       französischen Strafgesetzbuchs, der präventive Festnahmen erlaubt und bei
       der Repression der Gelbwestenbewegung häufig angewandt wurde. Eine
       „Teilnahme an einer Versammlung in Hinblick auf Sachbeschädigungen oder
       vorsätzliche Gewalt gegen Personen und Einrichtungen“ ermöglicht eine
       Verurteilung bereits für vermutete Absichten.
       
       ## Nach Kehl abgeschoben
       
       Ein Opfer des Austauschs von Überwachungsdaten wurde auch ein 38-jähriger
       Mitarbeiter von Radio Dreyeckland, der über den Gipfel und die
       [2][Gegenveranstaltungen in Biarritz] und Umgebung berichten wollte. Am 8.
       August wurde er in Dijon, wo er seit Anfang Juli lebt und arbeitet, unter
       Hinweis auf ein gegen ihn erlassenes Aufenthaltsverbot als
       Sicherheitsrisiko festgenommen und am Tag danach über die Grenze nach Kehl
       abgeschoben.
       
       Das Motiv: Dieser Deutsche sei „mit seinen Aktivitäten in der ultralinken
       Szene und wegen Teilnahme an gewaltsamen Aktionen“, namentlich beim
       G20-Gipfel in Hamburg, aufgefallen. Das bestreitet der 38-Jährige, der mit
       Erfolg die Anordnung angefochten hat.
       
       Da die französische Polizei in Straßburg ihm auf seine Anfrage hin sagte,
       es liege nichts gegen ihn vor, kehrte er am 20. August nach Dijon zurück.
       Am 21. fuhr er mit dem Zug in Richtung Hendaye, wo er für den Radiosender
       über den Gipfel der G7-Gegner informieren sollte. Aufgrund eines ihm nicht
       bekannten neuen Bescheids der Behörden wurde er in Saint-Jean-de-Luz
       festgenommen und nach 18 Stunden Haft mit einem Sonderflug nach Stuttgart
       gebracht. Er habe gegen ein befristetes Einreiseverbot verstoßen.
       
       Wie der Rechtsgelehrte Serge Slama in der Zeitung Libération erklärt,
       benutze die französische Regierung in diesem Fall gegen einen unliebsamen
       Reporter „eine Antiterror-Vorschrift. Dieses wurde während des
       Ausnahmezustands in Kraft gesetzt, um Ausländern und EU-Bürgern die
       Einreise zu untersagen, weil sie im Verdacht standen, in Frankreich
       Attentate verüben zu wollen.“
       
       In Nürnberg und im Baskenland fanden Solidaritätskundgebungen für die Opfer
       der als „willkürlich“ kritisierten Festnahmen und Inhaftierungen von
       vermeintlichen „Gesinnungstätern“ am Rande des G7 statt. Die französische
       Menschenrechtsliga LDH protestierte gegen „Einschüchterungsversuche“ der
       französischen Behörden.
       
       4 Sep 2019
       
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