# taz.de -- Sexualisierte Gewalt in El Salvador: Eine Fehlgeburt ist kein Mord
       
       > 33 Monate saß Evelyn Beatriz Hernández in Haft – wegen einer angeblichen
       > Abtreibung nach einer Vergewaltigung. Nun wurde sie freigesprochen.
       
 (IMG) Bild: „Gott sei Dank“: Evelyn Beatriz Hernández nach dem Freispruch
       
       Ciudad Delgado ap | Das Justizdrama um ein Vergewaltigungsopfer in El
       Salvador sorgte weltweit für Betroffenheit – und hat nun ein glückliches
       Ende gefunden: Nach fast drei Jahren in Haft ist eine nach einer Fehlgeburt
       wegen Abtreibung angeklagte Frau vom Vorwurf des Mordes freigesprochen
       worden. „Gott sei Dank, der Gerechtigkeit wurde Genüge getan“, rief Evelyn
       Beatriz Hernández am Montag nach der Urteilsverkündung vor Dutzenden
       wartenden Frauen in Ciudad Delgado, einem Vorort der Hauptstadt San
       Salvador. Die Unterstützerinnen brachen in Jubel aus und skandierten: „Ja,
       wir haben es geschafft!“
       
       Hernández war nach einer Vergewaltigung im Jahr 2016 in der 32.
       Schwangerschaftswoche, als sie starke Schmerzen im Bauch spürte und auf
       einer Außentoilette eine Fehlgeburt erlitt. Später wurde der Fötus in einem
       Klärtank leblos aufgefunden. Hernández' Mutter sagte damals, sie habe ihre
       Tochter ohnmächtig neben dem Klo entdeckt. Die junge Frau selbst erklärte,
       sie habe von der Schwangerschaft nichts gewusst.
       
       Staatsanwälte glaubten der Darstellung von Mutter und Tochter jedoch nicht,
       dass sie keine Ahnung gehabt hätten, dass ein Fötus in der Klärgrube
       gelandet sei. Die Justiz erhob Anklage. Gerichtsmediziner konnten nicht
       feststellen, ob der Fötus in der Gebärmutter oder im Klärtank starb.
       
       Hernández wurde [1][zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt], 33 Monate ihrer
       Strafe saß sie bereits ab. Im Februar jedoch wurde der Schuldspruch aus
       Mangel an Beweisen gekippt und ein neues Verfahren angeordnet.
       
       Es war das erste Mal, dass ein solcher Fall in El Salvador wieder
       aufgerollt wurde. Die Staatsanwaltschaft warf Hernández im neuen Prozess
       vor, ihren Fötus nicht geschützt zu haben. Ihre Anwältin Bertha Mará Deleón
       sprach von einem „sehr fairen“ Urteil des Richters. „Er hat gesagt, dass es
       keinen Weg gegeben habe, um ein Verbrechen nachzuweisen, und deswegen hat
       er sie freigesprochen.“
       
       ## Totales Abtreibungsverbot
       
       In [2][El Salvador] werden Frauen, die nach Fehlgeburten staatliche
       Krankenhäusern aufsuchen, oft der vorsätzlichen Tötung des Fötus bezichtigt
       und angeklagt. Darauf können 30 bis 40 Jahre Haft stehen. Von solchen
       Strafen sind häufig arme, junge Frauen und Opfer von Vergewaltigung
       betroffen. Im zutiefst religiösen El Salvador gilt ein totales
       Abtreibungsverbot. Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen,
       drohen zwei bis acht Jahre Gefängnis.
       
       Schätzungen zufolge werden im mehr als sechs Millionen Einwohner zählenden
       zentralamerikanischen Land jedes Jahr 25.000 Frauen nach sexueller Gewalt
       schwanger. Es wird angenommen, dass Jahr um Jahr Tausende heimliche
       Abtreibungen in El Salvador ausgeführt werden.
       
       Menschenrechtler begrüßten den Freispruch im Fall Hernández. „Das ist ein
       überwältigender Sieg für die Rechte von Frauen in El Salvador“, erklärte
       Erika Guevara-Rosas, für den amerikanischen Kontinent zuständige Direktorin
       bei Amnesty International. Das Urteil stelle klar, dass keine Frau zu
       Unrecht des Mordes beschuldigt werden dürfe, nur weil sie einen
       Geburtsnotfall erlitten hätte. El Salvadors Regierung müsse ein für alle
       Mal die „Kriminalisierung von Frauen stoppen, indem sie die drakonischen
       Anti-Abtreibungsgesetze des Landes aufhebt“, forderte Guevara-Rosas.
       
       20 Aug 2019
       
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