# taz.de -- Rückforderungen des Jobcenters: Unverschuldet in die Bredouille
       
       > Fast 4.000 Euro muss eine Bremerin an das Jobcenter zurückzahlen. Der
       > Bremer Erwerbslosenverband hat täglich mit solchen Fällen zu tun.
       
 (IMG) Bild: Kann böse Überraschungen beinhalten: Hartz IV
       
       Bremen taz | 4.000 Euro soll Lea Beyer (Name geändert) an das Jobcenter
       zurückzahlen: Das geht aus einem Bescheid hervor, den die angehende
       Erzieherin vor Kurzem erhielt. Das Jobcenter hatte ihr im vergangenen
       halben Jahr monatlich 600 Euro zu viel ausgezahlt.
       
       Im sicheren Glauben, das Geld stehe ihr zu, hatte Beyer zuvor mit der Summe
       ihren Lebensunterhalt bestritten. Die Rückforderung ist ein Schock für die
       alleinerziehende Mutter eines Sohnes, die als Berufspraktikantin im
       Anerkennungsjahr etwa 1.400 Euro brutto im Monat verdient und ihr Einkommen
       mit Hartz IV aufstocken muss.
       
       Sie sei sich sicher, bei der Beantragung des Geldes beim Jobcenter alle
       nötigen Unterlagen eingereicht zu haben, sagt Beyer. Dazu zählen
       Einkommensnachweis, Mietvertrag, Heizkostennachweis und die Kontoauszüge
       der vergangenen sechs Monate.
       
       Von den nun zurückgeforderten 4.000 Euro werden knapp 1.500 Euro ihrem
       volljährigen Sohn in Rechnung gestellt. Er soll laut Jobcenter dieses Geld
       persönlich bezahlen, obwohl er „weder einen Antrag gestellt noch
       irgendetwas unterschrieben hatte“, so Beyer.
       
       Lea Beyer reichte Widerspruch gegen die Nachzahlung ein – vergebens: Nach
       Angaben des Jobcenters sei alles rechtens verlaufen. Nun stehen sie und ihr
       Sohn vor einem Schuldenberg. „Wie soll man da auf einen grünen Zweig kommen
       und unabhängig von Sozialleistungen werden?“, fragt Beyer.
       
       Nach Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland wurden im vergangenen Jahr
       2,6 Milliarden Euro an Hartz-IV-Leistungen zurückgefordert. Davon fielen
       allein auf das Land Bremen laut Bundesagentur für Arbeit 60,7 Millionen
       Euro. Der bürokratische Aufwand, der mit den Rückzahlungsforderungen
       einhergeht, ist derart groß, dass die Verantwortlichkeit von den einzelnen
       Jobcentern auf zentrale Inkassobüros in Deutschland ausgelagert wurde.
       
       Tobias Helfst vom Bremer Erwerbslosenverband (BEV) hat täglich mit Fällen
       wie dem von Lea Beyer zu tun. „Wir schreiben in der Woche 25 bis 30
       Widersprüche für Hartz-IV-Empfänger*innen, denen unverschuldet
       Rückzahlungsforderungen aufgebrummt wurden“, berichtet er.
       
       Die Betroffenen, die die Beratung des BEV in Anspruch nehmen, sind
       größtenteils Menschen mit schlechten Deutschkenntnissen. Das sperrige
       Beamtendeutsch auf den Rückzahlungsbescheiden sei für sie unmöglich zu
       verstehen. „Deshalb lassen sie oft die Fristen für einen Widerspruch
       verstreichen und wenden sich zu spät an uns“, sagt Helfst. Sofern die
       fällige Summe nach vier Wochen noch nicht gezahlt und kein Widerspruch
       eingereicht werde, gebe es Post vom Inkassobüro.
       
       Betroffene müssen laut Helfst ab einer bestimmten Geldsumme mit einem
       Strafverfahren rechnen, wenn sie für die Rückzahlungsforderung nicht
       rechtzeitig aufkommen. Dann schreite der Zoll ein, dessen Verantwortung es
       sei zu prüfen, inwieweit es sich im konkreten Fall um gewerbsmäßige
       Unterschlagung handeln könne. „Im ungünstigsten Fall wartet auf die
       Betroffenen eine zusätzliche Strafgebühr von 300 Euro vom Amtsgericht“,
       sagt Helfst.
       
       Eine Ursache für die Probleme seien die prekären Arbeitsverhältnisse im
       Jobcenter, so Helfst: „Die Sachbearbeiter werden in Teams aufgeteilt und
       bewertet. Es herrscht permanent Konkurrenzdenken und dadurch lastet viel
       Druck auf den Einzelnen.“ Das Jobcenter leide zudem unter stetigem
       Personalwechsel. „Die Systematik des Jobcenters bedingt menschliches
       Versagen“, sagt Helfst.
       
       ## Keine Bagatellgrenze
       
       Auch die aktuelle Gesetzeslage leistet ihren Beitrag zu den Problemen der
       Jobcenter. Diese sind verpflichtet, auch Kleinstbeträge zurückzufordern.
       „Ein Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht“, sagt Anja
       Wichitill von der Pressestelle des Bremer Senats für Wirtschaft. Auf die
       Forderung nach einer Bagatellgrenze, durch die geringe
       Rückzahlungsforderungen entfallen könnten, gebe es seitens der
       Bundesregierung bisher nur verhaltene Signale.
       
       Zum Fall Lea Beyer macht das Jobcenter mit Verweis auf den Datenschutz
       keine Angaben. Jobcenter-Sprecherin Silke Sönksen beteuert aber, dass so
       hohe Rückzahlungsforderungen wie bei ihr „nicht der Regelfall“ seien.
       Rückzahlungsforderungen entstünden meistens dann, wenn sich die
       Einkommenssituation der betroffenen Person verändert habe, diese
       Veränderung aber nicht gemeldet würde.
       
       Sönksen räumt ein, dass auch dem Jobcenter Fehler passierten. Durch
       umfangreiche Mitarbeiter-Qualifizierungen sollten diese jedoch „möglichst
       gering gehalten werden“.
       
       Lea Beyer muss nach der Abweisung ihres Widerspruchs aller Voraussicht nach
       für die fällige Summe aufkommen. Es ist nur ein schwacher Trost, dass die
       Inkassobüros der Bundesagentur die Möglichkeit einer Ratenzahlung anbieten.
       
       16 Aug 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Florian Fabozzi
       
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       sich. Gut, wenn es dann Menschen wie Uwe Hilgendag gibt.