# taz.de -- Geflüchtete Kinder in Niedersachsen: Endlich Recht auf Schulbesuch
       
       > Wenn geflüchtete Kinder lange in der Erstaufnahme bleiben, entsteht eine
       > Bildungslücke. Die niedersächsische Landesregierung will dem abhelfen.
       
 (IMG) Bild: Bekommen bald eine reguläre Schulbildung: Geflüchtete Kinder in der Erstaufnahme in Bramsche
       
       Hamburg taz | Mit dem neuen Schuljahr haben nun auch Geflüchtete in
       Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) die Chance auf eine reguläre Schulbildung.
       In Niedersachsen gehen sie bislang nicht zur Schule. Das will die
       schwarz-rote Landesregierung nun ändern. Ab dem neuen Schuljahr sind
       Regelschulen für den Unterricht in EAE zuständig. Verantwortlich ist jetzt
       also das Kultusministerium, nicht mehr das Innenministerium.
       
       Eigentlich gilt die Schulpflicht für alle, völlig unabhängig von
       Nationalität und Herkunft. Ein Schulbesuch gehört zu den UN-Kinderrechten.
       Nach einer EU-Richtlinie müssen Geflüchtete spätestens nach drei Monaten
       Zugang zu Bildungsangeboten bekommen. In Niedersachsen gilt die
       Schulpflicht jedoch erst, wenn sie einer Kommune zugeteilt wurden. In den
       Einrichtungen nehmen sie bisher an Interkulturellen Lernwerkstätten teil.
       Dort lernen sie vor allem Deutsch.
       
       Zum Problem wird dieses System, wenn Betroffene mehrere Monate in der EAE
       bleiben. Das gilt vor allem für Geflüchtete aus sogenannten sicheren
       Herkunftsländern, weil sie nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden, wie
       der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert hat. „Es ist eine Katastrophe,
       wenn die Kinder teilweise mehr als ein Jahr lang praktisch keine
       Schulausbildung erfahren“, sagt Laura Müller. Sie kümmert sich beim
       Flüchtlingsrat um die Aufnahme und Integration. Ganz gleich, ob Geflüchtete
       später in ihre Heimat zurückkehren müssten: Ein Recht auf Bildung hätten
       sie trotzdem.
       
       FlüchtlingsaktivistInnen kritisieren schon lange, dass Geflüchtete länger
       als sechs Monate in den EAE bleiben. Bereits 2017 hatte der Flüchtlingsrat
       dem Land in einem Forderungspapier vorgeworfen, das Wohl der Kinder zu
       gefährden.
       
       Zur Zeit wohnen in Niedersachsen 382 schulpflichtige Kinder in den sechs
       Einrichtungen der Landesaufnahmebehörde (LAB). Sie verteilen sich auf
       Braunschweig, Osnabrück, Bramsche, Oldenburg, Friedland und Bad
       Fallingbostel. Pro Standort sind nun eine Grundschule und eine
       weiterführende Schule für die Geflüchteten zuständig. Sie sollen an
       Schultagen fünf Unterrichtsstunden in den Räumen der EAE anbieten. Die
       Schulen können nun auch Fachlehrer für Englisch, Sachunterricht oder Musik
       abstellen.
       
       Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt die Pläne.
       „Im Sinne der Integration ist das absolut richtig“, sagt die
       Landesvorsitzende Laura Pooth. Zusätzlicher Sprachunterricht dürfe aber
       nicht wegfallen, damit Geflüchtete ausreichend Deutsch lernten, sagt Pooth.
       
       Auch der Flüchtlingsrat lobt das neue Konzept. „Nur so können die Kinder
       und Jugendlichen Fachunterricht erfahren“, sagt Müller. „In der
       Erstaufnahmeeinrichtung haben Geflüchtete bisher keine Chance auf einen
       Bildungsabschluss.“
       
       Ausgenommen von der neuen Regelung ist der Standort Bad Fallingbostel. Dort
       leben momentan 51 Kinder zwischen sechs und achtzehn Jahren. Nach Angaben
       des SPD-geführten Innenministeriums bleiben Geflüchtete nicht lange dort im
       Ankunftszentrum, sondern werden sofort weiter verteilt. Eine Änderung sei
       dort nicht nötig.
       
       Der Flüchtlingsrat sieht diese Entscheidung kritisch. „Nach unserer
       Erfahrung kann sich der Aufenthalt trotzdem sehr lange hinziehen“, sagt
       Müller. „Ein Angebot sollte auf jeden Fall geschaffen werden“.
       
       Noch im Januar hatte das Innenministerium das Konzept Interkulturelle
       Lernwerkstatt verteidigt. Das Recht auf einen Schulbesuch werde in
       Niedersachsen gewahrt, antwortete das Ministerium auf eine Kleine Anfrage
       der FDP. Die Abgeordneten hatten der Landesregierung vorgeworfen, EU-Recht
       zu verletzen, weil Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern nicht zur
       Schule gehen. Damals waren 27 von 175 schulpflichtigen Kindern aus diesen
       Ländern bereits länger als ein halbes Jahr in Erstaufnahmeeinrichtungen.
       
       15 Aug 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jana Hemmersmeier
       
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