# taz.de -- Reform der Grunderwerbsteuer: Staat, Mieter und Bauern geprellt
       
       > Mit Share Deals umgehen Konzerne gerne Steuern sowie Regeln gegen
       > Wohnungsnot. Die Pläne der Regierung würden daran kaum etwas ändern.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen Mietsteigerungen: Ein Grund ist Spekulation, die durch Share Deals angeheizt wird
       
       Immobilienverkäufe mit Share Deals sind asozial: Gerade Konzerne erwerben
       das Gebäude oder Grundstück nicht direkt, sondern Anteile („Shares“) an
       einer Firma mit der Immobilie. So lange sie weniger als 95 Prozent kaufen,
       müssen sie nach aktueller Rechtslage keine Grunderwerbsteuer zahlen. Es
       gelten auch nicht gesetzliche Vorkaufsrechte etwa von durch Wohnungsnot
       geplagte Kommunen oder – bei Agrarflächen – von Landwirten.
       
       So können vor allem große Investoren Wohnhäuser häufiger verkaufen und die
       Preise in die Höhe treiben. Den Ländern entgehen nach Schätzungen bis zu
       eine Milliarde Euro Steuern pro Jahr, Mieter zahlen langfristig mehr und
       Bauern werden Äcker von Branchenfremden weggekauft.
       
       Leider würde daran der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene
       [1][Gesetzentwurf zur Grunderwerbssteuer] kaum etwas ändern. Die Große
       Koalition will, dass die Abgabe schon dann fällig wird, wenn der Käufer 90
       Prozent der Firma mit der Immobilie übernimmt. Den Rest darf er nicht wie
       bisher bereits nach 5, sondern erst nach 10 Jahren steuerfrei übernehmen.
       
       Das sind angesichts der Millionengeschäfte, um die es hier geht, lächerlich
       niedrige Hürden. Die Investoren müssen einfach die Verträge mit ihren
       Strohleuten, die die restlichen Anteile halten, etwas ändern – und können
       ansonsten weiter spekulieren wie bisher.
       
       ## Steuerpflicht ab einem Anteil von 50 Prozent
       
       Das Spiel stoppen könnte der Bund nur, wenn er die Schwelle für die Steuer
       auf 50 Prozent der Unternehmensanteile senkt. Denn wer nicht mehr als die
       Hälfte einer Immobilienfirma hat, kann auch nicht wirklich über sie
       bestimmen. Dann wären Share Deals ziemlich unattraktiv. Damit das vor dem
       Bundesverfassungsgericht durchkommt, müsste die Abgabe nur für den
       jeweiligen Firmenanteil gezahlt werden. Bislang schuldet der größte
       Gesellschafter die gesamte Steuer.
       
       Parallel müsste der Staat vorschreiben, dass die Vorkaufsrechte für
       Kommunen und Bauern auch beim Share Deal ziehen. Dann wäre diese asoziale
       Praxis wohl endgültig tot.
       
       1 Aug 2019
       
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