# taz.de -- Justiz in der Türkei: Gericht stärkt Meinungsfreiheit
       
       > Türkische Akademiker, die wegen Terrorpropaganda verurteilt wurden, sind
       > mit Beschwerde erfolgreich. Das lässt auch Exilierte hoffen.
       
 (IMG) Bild: Unterstützerdemo für die wegen Terrorpropaganda angeklagten Akademiker im Dezember 2017 in Istanbul
       
       Istanbul taz | Mit einem wegweisenden Urteil hat das türkische
       Verfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Am Freitagabend gab es
       bekannt, dass neun Akademiker, die 2016 einen berühmt gewordenen „Aufruf
       zum Frieden“ unterzeichnet hatten, zu Unrecht wegen Terrorpropaganda
       verurteilt worden waren.
       
       Der Aufruf sei im Rahmen der Meinungsfreiheit legal gewesen. Damit gab das
       Verfassungsgericht der Beschwerde der Akademiker statt und ordnete eine
       erneute Verhandlung vor den zuständigen Gerichten und eine symbolische
       Wiedergutmachung in Höhe von 1.500 Euro an.
       
       Das Urteil hat für die gesamte Akademikerschaft in der Türkei eine große
       Bedeutung. Der „Aufruf für den Frieden“ war von mehr als 2.000
       AkademikerInnen unterschrieben worden, die deswegen alle in Schwierigkeiten
       kamen. Weil die kurdische PKK damals ihren Krieg in diverse Städte im
       Südosten des Landes getragen hatte, nannte Präsident Recep Tayyip Erdoğan
       den Aufruf der Akademiker „Verrat“ und drohte, solche Wissenschaftler nicht
       mehr an den Universitäten zu dulden.
       
       Fast alle Unterzeichner verloren ihren Job. Nicht nur in den staatlichen
       Universitäten folgte man der Weisung des Präsidenten, auch alle Privatunis
       kündigten den AkademikerInnen. Gegen etliche von ihnen leitete die
       Staatsanwaltschaft auch noch Strafverfahren ein.
       
       ## Luft zum Atmen
       
       Bis jetzt wurden 203 Wissenschaftler, die das brutale Vorgehen der
       türkischen Armee und polizeilichen Spezialkräften in den kurdischen Städten
       angeprangert hatten, wegen „Terrorpropaganda“ verurteilt, gegen weitere 578
       laufen Verfahren. Das Verfassungsgericht hat angekündigt, sein Urteil an
       alle unteren Instanzen weiterzuleiten, um weitere Verurteilungen wegen
       Terrorpropaganda zu verhindern.
       
       „Damit ist höchstrichterlich festgestellt, dass der Einsatz für Frieden
       kein Verbrechen ist“, stellte einer der beschwerdeführenden Anwälte, Arin
       Gül Yeniaras, fest. „Das Urteil ist wie ein geöffnetes Fenster, das der
       Gesellschaft wieder Luft zum Atmen verschafft.“ Alle Verfahren gegen die
       Unterzeichner der Friedenserklärung müssten eingestellt und die
       Verurteilten in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen werden.
       
       Zudem hat das Verfassungsgericht klargestellt, dass die Wissenschaftler von
       staatlichen Universitäten sich zu kontroversen Themen im Rahmen ihrer
       Meinungsfreiheit äußern dürfen. Eine andere Frage ist, ob die entlassenen
       AkademikerInnen auch ihren Job zurückbekommen. Aber das Urteil ist ein
       Hoffnungsschimmer auch für diejenigen AkademikerInnen, die wegen der
       Verfolgung die Türkei verlassen hatten.
       
       28 Jul 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jürgen Gottschlich
       
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