# taz.de -- Gerichtsurteil Deutsche Umwelthilfe: Marktüberwachung ist rechtmäßig
       
       > Der Bundesgerichtshof sagt: Die Öko-Kontrollen der Automobilwirtschaft
       > durch die Deutsche Umwelthilfe sind rechtens. Ein Mercedes-Händler
       > verliert.
       
 (IMG) Bild: Es ist Zeit – Resch von der DUH kann sich nun wieder der Kontrolle von Automobilherstellern widmen
       
       Berlin ots | Im [1][Rechtsstreit] zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
       und einem großen Stuttgarter Mercedes-Pkw-Händler wegen dessen Verstoßes
       gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) hat der
       Bundesgerichtshof (BGH) heute sein abschließendes Urteil verkündet (Az BGH:
       I ZR 149/18). Nachdem die DUH bereits in der ersten und zweiten Instanz
       obsiegt hatte, bestätigt das oberste deutsche Gericht die Klagebefugnis der
       DUH sowie die Rechtmäßigkeit der ökologischen Marktüberwachung.
       
       Am 3. Mai 2016 hatte die DUH den Mercedes-Pkw-Händler wegen Verstoßes gegen
       die Pkw-EnVKV abgemahnt, da dieser auf seiner Homepage einen besonders
       klimaschädlichen Mercedes-AMG C 450 AMG 4MATIC mit
       “3-Liter-V6-Biturbomotor“ beworben hatte, jedoch die gesetzlich
       vorgeschriebenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen des
       Pkw-Modells nicht machte. Laut Spritmonitor.de liegen bei diesem Fahrzeug
       die durchschnittlichen CO2-Emissionen bei 240 g/km und damit mehr als
       doppelt so hoch wie der EU-Zielwert von 95 g CO2/km in 2020. Der
       Mercedes-Händler lehnte die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab, so dass
       die DUH am 4. Juli 2016 Klage am Landgericht Stuttgart erhob (AZ 41 O
       31/16).
       
       “Wir begrüßen die heutige Klarstellung des Bundesgerichtshofs, dass auch
       für Autohändler Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze gelten und diese sich
       Kontrollen durch die Deutsche Umwelthilfe und Abmahnungen bei Verstößen
       gegen relevante Verbraucherschutzvorschriften gefallen lassen müssen.
       Angaben zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Emssionen von Pkw sind wesentliche
       Informationen, die dem Verbraucher beim Kauf vorliegen müssen. Die
       Autokonzerne haben es in Deutschland geschafft, staatliche Kontrollen zu
       stoppen und Strafen durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder zu
       verhindern. Umso wichtiger ist es, dass der Bundesgerichtshof als höchstes
       deutsches Zivilgericht dem entgegentritt und ausdrücklich bejaht, dass die
       Deutsche Umwelthilfe als klageberechtigter Verbraucherschutzverband
       Autohändler im Rahmen ihrer ökologischen Marktüberwachung zu einer
       korrekten Information der Kunden bringen darf und muss. Vor allem dann,
       wenn hier der Staat in seiner Kontrollaufgabe versagt“, so Jürgen Resch,
       Bundesgeschäftsführer der DUH.
       
       “Die Deutsche Umwelthilfe kontrolliert die Einhaltung umweltbezogener
       Verbraucherschutzvorschriften in circa 20 Branchen. Es ist schon
       interessant, dass sich einzig die Automobilindustrie mit Händen und Füßen
       dagegen wehrt, wirkungsvoll kontrolliert zu werden. Der
       [2][Dieselabgasskandal] zeigt eindrucksvoll auf, was passiert, wenn sich
       der Staat von seiner Pflicht, Recht und Gesetz durchzusetzen, zurückzieht.
       Der Versuch der Autokonzerne, der DUH die Klagerechte aberkennen zu lassen,
       ist heute erneut gescheitert. Wir hoffen nun, dass das Urteil seine Wirkung
       entfaltet, und auch die Autoindustrie endlich akzeptiert, dass sie sich an
       Recht und Gesetz halten müssen“, so Resch weiter.
       
       ## Wichtige Grundsatzentscheidung
       
       Rechtsanwalt Roland Demleitner, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
       erklärt: “Der BGH hat mit diesem Urteil die Rechtsprechung der Obergerichte
       bestätigt, die unisono gleichermaßen das rechtmäßige Handeln der Deutschen
       Umwelthilfe festgestellt haben. Der BGH hat damit eine wichtige
       Grundsatzentscheidung für die Klagebefugnis qualifizierter Einrichtungen
       insgesamt getroffen. Danach darf ein klagebefugter Verband wie die Deutsche
       Umwelthilfe, der tatsächlich und nachweislich Verbraucherschutzvorschriften
       durchsetzt und in diesem Bereich Wettbewerbsverstöße durch Abmahnungen
       verfolgt, auch Überschüsse aus dieser Marktverfolgungstätigkeit erzielen.
       Auch die Vielzahl geführter Unterlassungsklagen kann keinen
       Rechtsmissbrauch bedingen, da eine Organisation wie die Deutsche
       Umwelthilfe andernfalls gezwungen wäre, nach einer bestimmten Zahl
       festgestellter Wettbewerbsverstöße ihre Tätigkeit einzustellen, was im
       Ergebnis auf eine Akzeptanz von Rechtsbruch hinauslaufen würde. Zudem hat
       der BGH eindeutig unterstrichen, dass auch die von der Deutschen
       Umwelthilfe in Ansatz gebrachte Abmahnkostenpauschale nicht überhöht und
       zulässig ist.“
       
       Der von der DUH beklagte Mercedes-Pkw-Händler hatte im April 2016 auf
       seiner Homepage einen Mercedes-Benz mit “3-Liter-V6-Biturbomotor“ beworben,
       jedoch keine Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen des
       Pkw-Modells gemäß der Pkw-EnVKV (Pkw-
       Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) gemacht. Die DUH, die ein beim
       Bundesamt für Justiz gelisteter klageberechtigter Umwelt- und
       Verbraucherschutzverband ist, wies den Händler auf diesen Verstoß hin und
       forderte ihn auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, den Verstoß
       zukünftig nicht zu wiederholen. Der Händler weigerte sich, diese
       Unterlassungserklärung abzugeben. Aufgrund dessen erhob die DUH Klage am
       Landgericht Stuttgart und obsiegte in I. Instanz (Az LG Stuttgart: 41 O
       31/16). Eine Berufung des Händlers wurde vom OLG Stuttgart in II. Instanz
       ebenfalls zurückgewiesen (Az OLG Stuttgart: 2 U 165/16).
       
       Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der DUH Recht und entschied, dass eine
       Nutzung der aus der ökologischen Marktüberwachung resultierenden
       [3][Gelder] auch für die sonstige Verbraucherschutzarbeit des Vereins
       zulässig ist. Die Revision wurde zugelassen. Zu dieser Revision hat der BGH
       heute, 4. Juli.2019, sein abschließendes Urteil gefällt. Die vollständige
       Urteilsbegründung wird voraussichtlich erst in einigen Wochen vorliegen.
       
       Seit 2004 ist die DUH beim Bundesamt für Justiz als klageberechtigter
       Verband gelistet und kann gegen Verstöße gemäß Unterlassungsklagegesetz
       vorgehen. Sie stellt seit 15 Jahren mit derzeit circa 30 stichprobenhaften
       Kontrollen pro Woche sicher, dass Energiesparlampen nicht zu viel
       Quecksilber enthalten, Wohnungsanzeigen korrekte Angaben zu den Heizkosten
       enthalten, dass Elektrogroßgeräte wie Fernseher, Beleuchtungskörper
       hinsichtlich ihres Stromverbrauchs korrekt gekennzeichnet sind und
       Lebensmittel keine gesundheitsschädlichen Mengen an Chemikalien enthalten.
       Die DUH überwacht insgesamt circa 20 Rechtsvorschriften mit Umweltbezug,
       darunter die Pkw-EnVKV. Mit der ökologischen Marktüberwachung erzielt die
       DUH keine Gewinne und hat auch keine Gewinnerzielungsabsicht.
       
       4 Jul 2019
       
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