# taz.de -- Staatliche Finanzierung der NPD: Kein Geld für Nazis
       
       > Die NPD soll aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen
       > werden. Das beantragen Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag.
       
 (IMG) Bild: Die NPD erreichte bei der Europawahl nur noch 0,3 Prozent der Stimmen
       
       Karlsruhe taz | Nun wird es ernst für die NPD. In diesen Tagen wollen
       Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag einen gemeinsamen Antrag beim
       Bundesverfassungsgericht einreichen. Ziel ist der völlige Ausschluss der
       NPD aus der staatlichen Parteienfinanzierung.
       
       In dem Antrag, der der taz als Entwurf vorliegt, heißt es unter anderem,
       die NPD sei eine „verfassungsfeindliche“ Partei. Insbesondere sei sie einem
       „völkischen Denken“ verpflichtet, bei dem die Anerkennung als Deutscher an
       „rassische Kriterien“ gebunden sei.
       
       Der Antrag baut im ersten Schritt auf dem Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2017 auf. Damals hatte das Gericht
       festgestellt, die NPD strebe an, die freiheitlich demokratische
       Grundordnung Deutschlands zu beseitigen. Die Richter lehnten damals jedoch
       ein Verbot ab, da die NPD offensichtlich keine Chance habe, ihre Ziele zu
       erreichen. Es fehle ihr die „Potentialität“.
       
       Im zweiten Schritt belegen die Autoren des Antrags, die Berliner
       Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff, dass sich der
       Charakter der NPD seither nicht verändert hat. Sie stützen sich dabei auf
       eine umfangreiche Materialsammlung der Verfassungsschutzämter. Die
       Innenminister von Bund und Länder versicherten zudem, dass es nach wie vor
       keine staatlichen Spitzel in der NPD-Führung gibt.
       
       ## Die AfD enthielt sich bei der Entscheidung
       
       Der Antrag der drei Staatsorgane beruft sich auf eine Grundgesetzänderung
       vom Juli 2017. Als Reaktion auf das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren wurde
       damals in Artikel 21 ein zusätzliches Verfahren eingeführt, mit dem
       verfassungsfeindliche Parteien aus der staatlichen Parteienfinanzierung
       ausgeschlossen werden können. Das Verfahren zielt auf Parteien wie die NPD,
       die nur wegen ihrer Schwäche nicht verboten werden können. Auch in diesem
       Verfahren muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Bejaht es den
       Ausschluss von staatlichen Zuschüssen, wären zugleich auch private
       Parteispenden an die NPD nicht mehr steuerbegünstigt.
       
       Zwischen Februar und April 2019 beschlossen Bundesrat, Bundesregierung und
       Bundestag, einen derartigen Antrag zu stellen. Im Bundesrat stimmten alle
       16 Länder dafür. Und im Bundestag votierten alle Fraktionen außer der AfD
       für den Antrag. Die AfD enthielt sich mit formalen Argumenten, der
       AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner bezeichnete die NPD aber als
       [1][„zutiefst widerliche Partei“.]
       
       Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung haben nur Parteien, die bei
       Bundestags- oder Europawahlen mindestens 0,5 Prozent erzielen; bei
       Landtagswahlen ist ein Prozent Stimmanteil erforderlich. Im Jahr 2018
       hatte die NPD Anspruch auf 878.325 Euro.
       
       Zuletzt sanken die Zuschüsse ohnehin drastisch 
       
       Als Folge der guten AfD-Ergebnisse sinken jedoch die Stimmanteile der NPD
       und damit auch die Finanzansprüche immer weiter. So erreichte die NPD bei
       der Europawahl nur noch 0,3 Prozent der Stimmen, allein dadurch fällt der
       Anspruch auf Zuschüsse im Jahr 2019 um rund 300.000 Euro.
       
       Weitere Reduzierungen werden sich wohl aus den Landtagswahlen im Herbst
       ergeben. In Brandenburg tritt die NPD gar nicht mehr an. In Sachsen und
       Thüringen dürfte sie unter der Ein-Prozent-Schwelle bleiben. Der
       Finanzierungsanspruch könnte sich dann nur noch auf die Wahlergebnisse in
       Mecklenburg-Vorpommern (2016: 3,0 Prozent) und Sachsen-Anhalt (2016: 1,9
       Prozent) stützen. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Antrag einige Jahre
       liegen lässt, wäre er vielleicht sogar hinfällig, weil die NPD dann wohl
       gar keinen Anspruch auf Staatsgeld mehr hat.
       
       Bevor das Bundesverfassungsgericht über den Antrag der drei Staatsorgane
       entscheidet, muss es noch über eine Organklage der NPD befinden, die der
       taz ebenfalls vorliegt. Die NPD hält die Grundgesetzänderung von 2017 für
       verfassungswidrig, weil die „Chancengleichheit der Parteien“ zum
       änderungsfesten Kern des Grundgesetzes gehöre. Der Eingriff in die
       Chancengleichheit sei nicht mit dem Schutz der Demokratie zu rechtfertigen,
       so NPD-Anwalt Peter Richter, da bei der Finanzierung ja nur solche Parteien
       benachteiligt werden sollen, die eh keine Chance haben, die Demokratie zu
       beseitigen.
       
       18 Jul 2019
       
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