# taz.de -- Aktienhandel zwischen EU und Schweiz: Börsenstreit eskaliert
       
       > Brüssel erkennt die Schweizer Börse „SIX Swiss Exchange“ nicht mehr als
       > gleichwertig an. Bern erlässt eine Notfallverordnung.
       
 (IMG) Bild: Nun ist weniger los bei der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange
       
       Genf taz | Der Börsenstreit zwischen der Schweiz und der EU geht in eine
       neue Runde. Ab Montag dürfen Banken und Vermögensverwalter aus der
       Europäischen Union mangels Genehmigung durch die Brüsseler Kommission an
       der Schweizer Börse „SIX Swiss Exchange“ in Zürich nicht mehr mit Aktien
       und anderen Wertpapieren von Unternehmen handeln, die auch in Frankfurt,
       London, Stockholm und an anderen Finanzplätzen der EU gelistet sind. Im
       Gegenzug verbietet die Schweizer Regierung, dass Aktien Schweizer
       Unternehmen weiterhin an Börsen in der EU gehandelt werden.
       
       Vor zwei Wochen hatte die EU-Kommission beschlossen, die sogenannte
       Äquivalenzanerkennung zur Gleichbehandlung der SIX Swiss Exchange mit den
       Börsen in der EU nicht mehr über den 30. Juni hinaus zu verlängern. Die EU
       hatte nach der Finanzkrise von 2008 strengere Regeln für ihren Finanzsektor
       eingeführt, darunter auch für den Handel mit Aktien.
       
       Weil Finanzmärkte nicht abgeschottet sind, weitete die EU diese Regeln auf
       Drittstaaten aus. Sie sollen sicherstellen, dass Aktien von EU-Firmen nur
       an jenen Nicht-EU-Börsen gehandelt werden, die die Brüsseler Kriterien
       ebenfalls erfüllen. Ist das der Fall, erklärt die EU die ausländische Börse
       jeweils für zwölf Monate als gleichwertig (äquivalent) mit der Option auf
       regelmäßige Überprüfung und Verlängerung.
       
       Mit der Weigerung, die Äquivalenzanerkennung der SIX Exchange zu
       verlängern, wollte die EU Druck auf die Berner Regierung machen, den seit
       November 2018 vorliegenden Entwurf für ein Rahmenabkommen zwischen der EU
       und der Schweiz zu unterzeichnen.
       
       ## Hauptsächlich multinational tätige Konzerne betroffen
       
       Das Abkommen zur Regelung der bilateralen Wirtschafts- und
       Rechtsbeziehungen hatte die Kommission zwar über fast fünf Jahre mit dem
       Schweizer Außenminister ausgehandelt. Es stößt aber aus unterschiedlichen
       Gründen bei einer Mehrheit der übrigen sechs Regierungsmitglieder auf
       Ablehnung oder Veränderungswünsche.
       
       Von den Maßnahmen beider Seiten zur Einschränkung der Börsentätigkeiten
       sind in erster Linie die Aktien multinational tätiger Unternehmen mit
       Hauptsitz in der Schweiz betroffen, wie Nestlé oder die Pharmakonzerne
       Roche und Novartis. Aktien dieser Börsenschwergewichte dürfen ab Montag an
       der italienischen Börse nicht mehr gehandelt werden. Die Londoner Börse
       schließt gar sämtliche 254 von Schweizer Unternehmen herausgegebenen
       Wertpapiere vom Handel aus.
       
       Die Deutsche Börse ließ bislang lediglich verlauten, sie werde sich „an die
       geltenden Gesetze halten“. Rund 30 Prozent des Handels mit Aktien Schweizer
       Unternehmen wurden bis gestern auf Börsen und Plattformen in der EU
       abgewickelt.
       
       1 Jul 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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