# taz.de -- AfD-Querelen in Schleswig-Holstein: Ex-Chefin will sich einklagen
       
       > Doris von Sayn-Wittgenstein wurde aus der Kieler Landtagsfraktion
       > geworfen. Jetzt zieht sie gegen die AfD vor das Landesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Will zurück in die AfD-Fraktion: Doris von Sayn-Wittgenstein
       
       Hamburg taz | Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein prüft die
       Frage, ob die AfD ihre ehemalige Landesvorsitzende Doris von
       Sayn-Wittgenstein aus ihrer Fraktion ausschließen durfte. Die Politikerin,
       die noch im Landtag sitzt, hat dagegen geklagt. Es sei das erste Mal, dass
       sich das Gericht in einen Organstreitverfahren mit dem Ausschluss einer
       Parlamentarierin aus deren Fraktion befasse, sagte eine Gerichtssprecherin.
       
       Am 4. Dezember 2018 hatte die Landtagsfraktion unter dem Vorsitz von Jörg
       Nobis Sayn-Wittengstein ausgeschlossen. Die Fraktion hielt der Juristin
       vor, [1][2014 für den Verein „Gedächtnisstätte“ geworben] zu haben. Der
       Verfassungsschutz in Niedersachsen und Thüringen hat den Verein als
       rechtsextremistisch eingestuft. Der Verein ist auch auf der
       Unvereinbarkeitsliste der AfD angeführt.
       
       In der mündlichen Verhandlung erklärte der Anwalt Sayn-Wittgensteins, dass
       seine Mandantin in ihren Rechten als Abgeordnete beschnitten worden sei. Es
       lägen keine politischen Differenzen vor, vielmehr sei willkürlich
       vorgegangen worden. Der Ausschluss sei letztlich die Folge einer
       „Medienkampagne“.
       
       Der Anwalt der Fraktion erwiderte, dass sehr wohl politische Differenzen
       bestünden. Der Verein, für den die Klägerin warb, habe ein „klar
       rechtsextremistisches Weltbild“. Wenn die AfD sich nicht eindeutig von
       solchen Vereinen abgrenze, „wäre sie in wenigen Jahren tot“, argumentierte
       der Anwalt.
       
       ## Einig ist sich die Partei nicht
       
       In der AfD ist die Abgrenzung zu der ehemaligen Landesvorsitzenden
       umstritten. Auf Landesebene ist ein Antrag des Bundesvorstands auf
       Parteiausschluss gescheitert. [2][Das Landesschiedsgericht ignorierte],
       dass sie E-Mails versandte, die ihre Vernetzung mit Freunden der Waffen-SS,
       Holocaust-Leugnern und Verfechtern einer Reichsideologie bis hin zum
       internationalen Rechtsextremismus offenbarten – ausgedruckt knapp 80
       Seiten, die der taz vorliegen.
       
       Jetzt muss das Bundesschiedsgericht der Partei entscheiden. Die
       Entscheidung des Landesverfassungsgerichts wird im August erwartet.
       
       11 Jun 2019
       
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