# taz.de -- Gericht verbietet Betrieb: Kein Aspirin aus dem Automaten
       
       > In Hüffenhardt sollte ein Automat Medikamente ausgeben, als sich für die
       > Apotheke kein Nachfolger fand. Doch das bleibt nun verboten.
       
 (IMG) Bild: Beratung per Video, Abgabe per Automat? Nein, sagt das Gericht
       
       KARLSRUHE taz | Die niederländische Versandapotheke DocMorris darf in
       Deutschland keine „Apothekenautomaten“ betreiben. Das entschied jetzt das
       Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Pilotverfahren.
       
       Für seinen Versuchsballon wählte DocMorris die 2.000-Einwohner-Gemeinde
       Hüffenhardt bei Heidelberg. Dort hatte 2016 die Apotheke dichtgemacht, ein
       Nachfolger fand sich nicht. Stattdessen richtete DocMorris 2017 in den
       Räumlichkeiten einen sogeannten Apothekenautomaten ein.
       
       Der Kunde wurde dort von einem „Welcome Manager“ ohne pharmazeutische
       Ausbildung betreut. Die fachliche Beratung übernahmen per Video-Schaltung
       Apotheker, die im holländischen Firmensitz arbeiten.
       
       Gegen das Modell klagten jedoch drei Apotheker aus Nachbargemeinden, ein
       Kölner Versandhändler und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg.
       DocMorris betreibe unlauteren Wettbewerb, weil es das Arzneimittelgesetz
       missachte. Hier würden apothekenpflichtige Medikamente außerhalb einer
       Apotheke verkauft. In einer Apotheke müsse immer ein Apotheker anwesend
       sein.
       
       DocMorris räumte ein, dass die Einrichtung in Hüffenhardt keine Apotheke
       ist, berief sich aber auf seine Lizenz zum Versandhandel. In Erwartung von
       Kundenbestellungen habe man rund 8.000 beliebte Medikamente vorsorglich
       nach Hüffenhardt gebracht und eingelagert.
       
       ## Kein Versandhandel
       
       Dieses Argument akzeptierte das OlG Karlsruhe nicht. Ein Versandhandel
       liege nur vor, wenn der Versand nach der Bestellung erfolgt. Entscheidend
       sei, dass aus einer Apotheke geliefert wird und der Apotheker im Moment der
       Lieferung die Arzneimittel und ihr Haltbarkeitsdatum kontrollieren kann.
       Der Apotheker in Holland könne jedenfalls keine Packungen öffnen. Außerdem
       könne er bei Änderungen der Medikation auch keine Vermerke auf dem Rezept
       vornehmen.
       
       Trotz der offensichtlich grundsätzlichen Bedeutung des Streits hat das OLG
       die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. DocMorris wird aber
       vermutlich Beschwerde einlegen. Eine DocMorris-Sprecherin sagte, es gehe
       hier um eine „Klärung von elementaren Rechtsfragen zu pharmazeutischen
       Innovationen“.
       
       In einem parallelen Rechtsstreit hat DocMorris im April bereits vor dem
       Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe eine Niederlage hinnehmen müssen. Dort
       klagte DocMorris gegen die Schließung des Apotheken-Automaten durch das
       Regierungspräsidium Karlsruhe. Das VG konnte ebenfalls keinen Versandhandel
       erkennen, „wenn nach außen der Eindruck des Betriebs einer Präsenzapotheke
       erweckt wird“.
       
       Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich gegen Apothekenautomaten
       positioniert. Er will diese in der Apotheken-Betriebsordnung ausdrücklich
       verbieten und würde damit die weiteren Gerichtsverfahren in dieser Sache
       überflüssig machen. Enthalten ist der Vorschlag in Spahns Gesetzentwurf zur
       Stärkung von Vor-Ort-Apotheken, der demnächst im Bundeskabinett beschlossen
       werden soll.
       
       29 May 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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