# taz.de -- Referendum zum Waffenrecht: Schweiz passt sich an die EU an
       
       > Eine Mehrheit stimmt für ein verschärftes Waffenrecht. Auch die
       > Gewinnsteuer-Reform für Auslandsunternehmen wird angenommen.
       
 (IMG) Bild: Schützen bei der Waffenkontrolle in Beckenried im Kanton Nidwalden
       
       Berlin taz | Die SchweizerInnen haben am Sonntag bei einer Volksabstimmung
       jeweils mit Zweidrittelmehrheit ein Verbot von halbautomatischen
       Schusswaffen sowie den Abbau von Steuerprivilegien für ausländische
       Unternehmen beschlossen. Damit erfüllt die Alpenrepublik langjährige
       Forderungen der EU und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
       und Entwicklung (OECD).
       
       Die Schweiz ist zwar nicht EU-Mitglied, gehört aber wie die meisten
       EU-Staaten zum Schengenraum mit offenen Grenzen, ist mit der Union über
       Verträge verbunden und übernimmt viele EU-Regeln.
       
       Die EU hatte das Waffengesetz nach den Terroranschlägen 2015 in Frankreich
       verschärft und halbautomatische Waffen verboten. Dazu gehören Sturmgewehre,
       wie sie viele Schützen in der Schweiz haben. Diese sollen laut dem
       Gesetzentwurf, den die Berner Regierung zur Anpassung an die neuen
       EU-Normen vorlegte, verboten werden.
       
       Das Gesetz sieht zudem regelmäßiges Training im Umgang mit weiter erlaubten
       Schusswaffen vor sowie die Seriennummerierung von Gewehren und Pistolen in
       Privatbesitz.
       
       ## Sammler und Jäger
       
       Dagegen hatte die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) die
       Volksabstimmung erzwungen. Ihrer Ansicht nach gerät durch die Übernahme des
       verschärften Waffengesetzes der EU „das Schießen als Breitensport in
       Gefahr“. Die Regierung hielt dagegen, es gebe Ausnahmen für Schützen,
       Sammler und Jäger. Bei einer Ablehnung des Gesetzes drohe der Ausschluss
       der Schweiz aus dem Schengenraum und die Wiedereinführung von
       Personenkontrollen an den Grenzen zur EU.
       
       Mit der angenommenen Reform der Gewinnsteuerregeln für ausländische
       Unternehmen wird eine Untergrenze für die Senkung der Dividendenbesteuerung
       von Großaktionären eingeführt. Steuerabzüge für Lizenzerträge – die
       „Patentbox“ – sowie für Forschung und Entwicklung werden erheblich
       eingegrenzt. Und Kapitalzinsabzüge für die konzerninterne Eigenfinanzierung
       werden so stark beschnitten, dass künftig nur noch der Kanton Zürich davon
       Gebrauch machen kann.
       
       Die EU und die OECD hatten die bislang in der Schweiz gültigen Regeln als
       „unfairen Steuerwettbewerb“ kritisiert. Die OECD drohte, die Schweiz von
       der grauen Liste der Länder, die noch nicht die höchsten Standards der
       Unternehmensbesteuerung umsetzen, auf eine schwarze Liste mit möglichen
       Sanktionen zu setzen.
       
       19 May 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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