# taz.de -- Volksbegehren gegen Pflegenotstand: Gestoppt vom Verfassungsgericht
       
       > Das Hamburger Verfassungsgericht erklärt das Hamburger Volksbegehren
       > gegen den Pflegenotstand für unzulässig.
       
 (IMG) Bild: Wie die Pflege quantitativ aufgestellt ist darf Hamburg nicht für sich entscheiden
       
       Hamburg taz | Das Hamburger „Volksbegehren gegen den Pflegenotstand“ ist
       unzulässig und darf nicht durchgeführt werden. Das hat am Dienstag das
       Hamburgische Verfassungsgericht entschieden. Gründe sind die mehrfache
       Überarbeitung des Wortlauts des Begehrens, ein Verstoß gegen das
       Koppelungsverbot und die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes
       Hamburg. Damit entsprachen die neun VerfassungsrichterInnen einstimmig dem
       Antrag des rot-grünen Senats. Der hatte wegen verfassungsrechtlicher
       Bedenken das höchste Gericht der Hansestadt angerufen.
       
       Die Volksinitiative „Gegen den Pflegenotstand“ hatte im März 2018 eine
       ausreichende Zahl von Unterschriften gesammelt. Die Hamburgische
       Bürgerschaft übernahm die Vorlage jedoch nicht als Gesetz, deshalb
       beantragte die Ini ein Volksbegehren. Ihr Antrag wurde jedoch zwei Mal
       überarbeitet, auch nachdem der Senat bereits im November das
       Verfassungsgericht angerufen hatte. „Das ist unzulässig“, urteilte das
       Gericht.
       
       Zudem vermische der Text des Begehrens zwei Punkte, die keinen inhaltlichen
       Zusammenhang hätten: Regeln über Reinigungspersonal und Reinigungsstandards
       sowie Personaluntergrenzen bei Pflegekräften. Diese „Koppelung“ ist
       ebenfalls unzulässig. Das Volk müsse die Möglichkeit haben, das eine
       anzunehmen und das andere abzulehnen. Nur über „alles oder nichts“
       abstimmen zu dürfen, verstoße gegen das „Demokratieprinzip“.
       
       Und drittens habe in diesen Fragen der Bund die Gesetzgebungskompetenz und
       diese auch ausgeübt. Ländern sei es aber nicht gestattet, so das Gericht,
       Bundesrecht „nachzubessern“, das ihnen nicht gefalle. Diese Entscheidung
       sei „keine inhaltliche Bewertung“ des Anliegens der Initiative, betonte
       Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel: „Es ist eine rein
       verfassungsrechtliche Prüfung.“
       
       „Vollumfänglich bestätigt“ sieht sich Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei.
       „Nicht alles, was wünschenswert sein mag, kann auch Gegenstand eines
       Volksbegehrens sein.“ Von einer „schockierenden Kaltherzigkeit des
       Gerichts“ sprach hingegen Kirsten Rautenstrauch von der Pflege-Initiative:
       „Der Personalmangel in den Kliniken und seine Folgen bleiben traurige
       Realität und gefährlich für Patienten wie Beschäftigte“, kommentierte sie.
       
       Die Personalprobleme in den Kliniken seien „Ausdruck institutionellen
       Versagens“ und müssten gelöst werden, forderte auch Pedram Emami, Präsident
       der Ärztekammer Hamburg.
       
       8 May 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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