# taz.de -- Erwartungen Transsexueller enttäuscht: Schnell mal ein Gesetz gemacht
       
       > Für Verärgerung und Proteste auch in Bremen hat der Entwurf fürs neue
       > Transsexuellengesetz gesorgt. Jetzt ist er erst einmal wieder vom Tisch
       
 (IMG) Bild: Über das Geschlecht entscheidet immer noch eine Beratungsstelle
       
       Bremen taz | Aufgrund großer Kritik haben die Ministerien für Inneres und
       Justiz ihren vergangene Woche vorgelegten Vorschlag für ein neues
       Transsexuellengesetz (TSG) bereits wieder zurückgezogen. Die Novelle war
       lange angekündigt worden, es ging darum, die veralteten Bestimmungen von
       1981 zu überarbeiten. Die Stellungnahmen hätten nun aber im Eilverfahren
       abgegeben werden sollen. Darüber und über die Inhalte des Gesetzentwurfs
       hatten sich Interessensvereinigungen beschwert – aus Bremen der Verband
       Trans*Recht.
       
       „Der Gesetzesentwurf bringt leichte Verbesserungen für Trans*personen,
       bleibt aber weit hinter den gestellten Forderungen“, urteilte Maike-Sophie
       Mittelstädt vom Trans*Recht-Vorstand. Andere europäische Länder wie
       Frankreich, Irland oder Schweden seien schon deutlich weiter.
       
       Trotzdem würde das neue Gesetz einige kleine Änderungen bringen. So soll es
       künftig reichen, eine Beratungsstelle aufzusuchen, um eine Namens- und
       Personenstandsänderung zu beantragen. Bislang sind dafür zwei Gutachten
       nötig. Doch auch hier sind noch einige Fragen offen, da die
       Beratungsstellen erst noch geschaffen werden müssen.
       
       Mittelstädt begrüßt das, hat aber Sorge vor der Ergebnisoffenheit dieser
       von den Ministerien eingesetzten Beratung. Die Berater*innen müssen nämlich
       medizinisches Fachpersonal sein. Die vorgeschriebene Beratungspflicht würde
       kaum Verbesserungen bringen. Zudem kommen Trans*personen nicht an einer
       Gerichtsverhandlung vorbei.
       
       ## Nachweispflicht weiterhin im Zentrum
       
       Mit dem neuen Gesetz würde die Nachweispflicht weiterhin im Zentrum stehen.
       „Leider geht es immer noch nicht um geschlechtliche Selbstbestimmung“, so
       Mittelstädt. Dem stimmt auch Doris Achelwilm zu. Die Bremer
       Bundestagsabgeordnete ist dort queerpolitische Sprecherin der
       Linksfraktion. Sie nennt den Entwurf „eine herbe Enttäuschung“.
       
       Grund: „Für geschlechtliche Selbstbestimmung und weitgehende
       Entdiskriminierung sorgt er bei Weitem nicht. Hier muss deutlich
       nachgesteuert werden.“ Nachweispflichten würden zu Pathologisierung der
       Betroffenen führen.
       
       Einige Trans*personen wählten einen anderen Weg. Ende letzten Jahres wurde
       ein Gesetz zur sogenannten „Dritten Option“ erlassen. Damit können Personen
       ihren Geschlechtseintrag entweder streichen lassen oder in die Kategorie
       „divers“ ändern lassen. Dabei müssen allerdings auch wieder Ärzt*innen eine
       Bescheinigung ausstellen, mit der man dann zum Standesamt geht.
       
       Dies bedeutet weniger Aufwand, als sich mehrere Gutachten holen zu müssen.
       Zudem ist man nicht sicher, wie die Gutachter*innen auswerten werden.
       Absurderweise dürfen alle Ärzt*innen diese Bescheinigung ausstellen.
       
       „Ich habe schon Geschichten gehört, wo Hals-Nasen-Ohren-Ärzt*innen dieses
       Attest ausgestellt haben“, so Mittelstädt. Diese Version der
       Personenstandsänderung sei zudem auch deutlich kostengünstiger als der Weg
       übers TSG. Das neue Gesetz kann als direkte Reaktion auf diese Neuerung
       verstanden werden. Die dritte Option war eigentlich nur für Inter*personen
       vorgesehen. Jedoch versuche man jetzt, beide Verfahren anzugleichen.
       
       „Gesetzlich wäre eine dritte Option für alle, die wollen, gangbar gewesen –
       menschenrechtlich geboten war sie ohnehin. Dass die GroKo anders
       entschieden hat und Geschlechtervielfalt nur in Form der Kategorien Mann,
       Frau, und Menschen mit körperlichen Abweichungen denken und gewähren will,
       haben wir scharf kritisiert“, so Achelwilm. Auch Mittelstädt kritisiert
       diese Aufteilung. Mit dem neuen TSG würde nicht wirklich zur
       Geschlechtervielfalt beigetragen, sondern weiterhin die binäre
       Geschlechtsaufteilung gefördert werden.
       
       „Für die Kürze der Frist bitten wir um Verständnis“, stand in dem
       Ankündigungsschreiben an die Verbände. Diese hatten gerade mal zwei Tage
       Zeit, um Stellung zu dem Gesetzesvorschlag zu beziehen, der über 30 Seiten
       umfasst. Für Trans*Recht fühle sich das Vorgehen wie politische Repression
       an, so Mittelstädt. Trotzdem habe man es geschafft, innerhalb dieser sehr
       kurzen Frist ein ausführliches Statement abzugeben.
       
       Auch Achelwilm kritisiert dieses Vorgehen der Ministerien. „Für Betroffene
       ist diese Änderung mit großen Hoffnungen verbunden“, so Achelwilm: „Diese
       Fristsetzung ohne Not zeugt nicht gerade von Respekt.“ Das Innenministerium
       ist nun angehalten, einen neuen Gesetzesentwurf vorzulegen.
       
       21 May 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) florian maier
       
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