# taz.de -- Prozess um Messerattacke in Chemnitz: Zeuge gegen Staatsanwalt
       
       > Neue Wendung im Chemnitz-Prozess: Ein Zeuge will den Staatsanwalt
       > auswechseln lassen. Der Iraker saß zuvor ohne triftige Beweise in Haft.
       
 (IMG) Bild: Der Angeklagte Alaa S. im Gericht in Dresden
       
       Berlin taz | Der Prozess zur tödlichen Messerattacke in Chemnitz ist um
       eine Volte reicher: Am Freitag verweigerte dort ein Zeuge die Aussage –
       weil er sich vom Staatsanwalt bedroht fühle. Erst nach einer Auswechslung
       des Staatsanwalts würde er aussagen, ließ der Iraker über seinen Anwalt
       erklären.
       
       Seit Mitte März wird in Dresden über die tödliche Messerattacke von
       Chemnitz verhandelt, angeklagt ist der Syrer Alaa S. Im August 2018 soll er
       mit einem bis heute flüchtigen Iraker den 35-jährigen Daniel H. erstochen
       haben. Die Tat löste in Chemnitz [1][wochenlange rechte Aufzüge und
       Unruhen] aus.
       
       Am Freitag nun sollte der Iraker Yousif A. als Zeuge im Prozess aussagen.
       Er selbst galt einmal als Beschuldigter: Unmittelbar nach der Tat war er
       mit Alaa S. festgenommen worden und saß drei Wochen in U-Haft – auf Antrag
       des jetzt auch im Prozess vertretenen Staatsanwalts Stephan Butzkies. Dann
       aber wurde Yousif A. freigelassen und sein Verfahren eingestellt – mangels
       Beweisen, dass er etwas mit der Messerattacke zu tun hatte.
       
       Vor Gericht ließ Yousif A. nun seinen Anwalt Ulrich Dost-Roxin eine
       Erklärung verlesen, die später auch verbreitet wurde: Er fühle sich
       „erheblich eingeschüchtert“ von Butzkies, da dieser ihm „großes Unrecht
       angetan“ habe. Der Staatsanwalt sei ihm gegenüber „straffällig“ geworden,
       da er ihn damals „völlig grundlos, willkürlich und rechtswidrig“ in Haft
       genommen habe, so Yousif A. Eine ungezwungene Aussage sei so nicht möglich.
       Erst wenn Butzkies ausgewechselt werde, werde er eine Aussage machen.
       
       ## Gericht prüft
       
       Bereits Anfang März hatte Yousif A. Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen
       Butzkies und einen Haftrichter gestellt. Der Staatsanwalt vertritt dennoch
       die Anklageseite im Prozess und hat seit Prozesseröffnung an den
       Sitzungsterminen teilgenommen.
       
       Das Gericht wollte die Einlassung von Yousif A. prüfen. Eine
       Gerichtssprecherin erklärte, es sei grundsätzlich zumindest möglich, einen
       Staatsanwalt vertretungsweise an einem Prozesstag auszutauschen. „Es gibt
       darauf aber keinen Anspruch.“
       
       Yousif A. stellte in seiner Erklärung indes auch die Vorwürfe gegen den
       Angeklagten Alaa S. infrage: Auch gegen den Syrer sei „völlig willkürlich
       ein Haftbefehl erlassen“ worden. Tatsächlich ist die Beweislage gegen Alaa
       S. dünn. DNA-Spuren von ihm am Tatort gibt es nicht. Und nur ein Zeuge will
       gesehen haben, dass es der Syrer war, der mit zustach.
       
       Am Freitagnachmittag sagte dieser Zeuge, Younis al-N., ein Koch aus einem
       Döner-Imbiss nahe des Tatorts, im Prozess aus und berichtete von
       Morddrohungen. Er sei von mehreren Personen mit dem Tod bedroht worden.
       Eine Gruppe von sieben bis acht Männern habe ihm bei einem Treffen in einer
       Shisha-Bar gesagt, sie würden ihn umbringen und niemand würde das erfahren,
       übersetzte eine Dolmetscherin die Aussagedes Libanesen. Die Namen der
       Personen kenne er nicht. Seine Vernehmung wurde aus zeitlichen Gründen bis
       zum 20. Mai unterbrochen.
       
       Bereits Anfang April war er dort ein erstes Mal vorgeladen worden.
       [2][Damals aber verweigerte Younis al-N. weitgehend die Aussage] – um sich
       nicht selbst in Bedrängnis zu bringen. Denn der Libanese hatte bei
       Vernehmungen zuerst von Messerstichen durch Alaa S. gesprochen, später nur
       noch von Schlägen. Eine der Aussagen könnte damit als Falschaussage
       gewertet werden.
       
       Das Gericht hatte dennoch auf eine Aussage von Younis al-N. beharrt – und
       ein Ordnungsgeld von 300 Euro gegen ihn verhängt. Das Oberlandesgericht
       Dresden hatte am Donnerstag nun entschieden, dass Younis al-N. tatsächlich
       aussagen muss. Das Ordnungsgeld hob es indes auf: Der Zeuge habe sich bei
       seiner ersten Aussageverweigerung darauf verlassen, dass die Beratung durch
       seinen Anwalt richtig sei, befanden die Richter.
       
       26 Apr 2019
       
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