# taz.de -- Neuseeland nach rassistischen Anschlägen: Nazidenke, verpixelt
       
       > Wenn der mutmaßliche Attentäter von Christchurch vor Gericht erscheint,
       > wollen Medien auf das Zitieren rechtsextremer Aussagen verzichten.
       
 (IMG) Bild: Erinnerung an die Opfer von Christchurch
       
       Nachrichten sollen zeigen, was ist – aber sie können auch vergrößern,
       verzerren. Zum Problem wird das besonders bei der Berichterstattung über
       politisch motivierte Gewalttaten. Neuseeländische Medien haben jetzt eine
       Vereinbarung unterzeichnet, wie sie den Prozess gegen den mutmaßlichen
       Attentäter von Christchurch abbilden wollen. Der Australier soll Mitte März
       in zwei Moscheen 50 Menschen getötet haben.
       
       Die Medienhäuser wollen verhindern, dass der mutmaßliche Attentäter den
       Prozess als Bühne für neonazistische Ideen nutzt. Dazu heißt es [1][in der
       Erklärung]: „Soweit es mit dem Prinzip öffentlicher Rechtsprechung
       vereinbar ist, beschränken wir das Zitieren von Aussagen, die aktiv
       Ideologien von weißer Überlegenheit oder Terrorismus bewerben.“
       
       Ebenso wenig soll aus einem verschwörungstheoretischen Manifest des
       Angeklagten zitiert werden. Rechtsextreme Symbole wie Handzeichen sollen
       nicht gezeigt oder zumindest verpixelt werden. Der explizite Verweis auf
       „Handzeichen“ bezieht sich auf die White-Power-Geste (ein Kreis aus Daumen
       und Zeigefinger, die übrigen drei Finger gespreizt), die der Attentäter bei
       seinem ersten Erscheinen vor Gericht gezeigt hat.
       
       Unterzeichnet haben die Erklärung die fünf größten Nachrichtenmedien des
       Landes, darunter der öffentlich-rechtliche Rundfunk sowie die
       reichweitenstärksten Tageszeitungen.
       
       ## Gegenseitige Bezugnahme
       
       Die Erfahrung mit ideologischen Anschlägen und Amokläufen, besonders bei
       Einzeltätern, lehrt, dass die Täter eine Überhöhung ihrer selbst anstreben.
       Sie setzen sich in Beziehung zu anderen Tätern, zu Vorbildern und
       Bewegungen, mit denen sie meist gar nicht in Kontakt stehen. Der Attentäter
       etwa, der im Juni 2016 in einem queeren Club in Orlando, Florida, 49
       Menschen ermordete, hatte sich als Entsandter der Terrormiliz „Islamischer
       Staat“ inszeniert – obwohl er nachweislich kaum etwas über die Politik in
       der Arabischen Welt wusste.
       
       Der Amokläufer von München, der kurze Zeit später im dortigen
       Olympia-Einkaufzentrum neun Menschen – größtenteils Teenager – erschoss,
       wählte dafür den Jahrestag des Massakers auf der norwegischen Insel Utøya
       von 2011. In die Kamera eines Anwohners schrie der Münchner zudem
       Versatzstücke neonazistischer Ideologie. [2][Am Ende stellte sich heraus],
       dass der Jugendliche als Einzeltäter agiert hatte und nicht als Teil einer
       Bewegung.
       
       Der Hang vieler Nachrichtenmedien zur personenbezogenen Berichterstattung
       überhöht die Täter und produziert Nachahmer – das ist hinreichend bekannt.
       Der deutsche Presserat hat daher schon nach dem Amoklauf 2009 in der
       Albertville-Realschule in Winnenden Empfehlungen abgegeben und vor einer
       „täterzentrierten Amokberichterstattung“ gewarnt. Im Prozess gegen den
       Utøya-Mörder im Jahr 2012 schaffte es dessen politische Selbstinszenierung
       allerdings quasi ungefiltert auf die internationalen Titelseiten und
       Bildschirme.
       
       Um so wichtiger, dass Medien sich hier Grenzen setzen – und dass sie dabei
       einheitlich und transparent vorgehen. Personenkult muss vermieden, die
       Täter möglichst nüchtern und sachlich eingeordnet werden. Und Medien dürfen
       sich nicht für die Promo neonazistischer Inhalte einspannen lassen.
       
       ## Schwierige Selbstverpflichtung
       
       Allerdings wird es genau da schwieriger als man denken mag. Rassistische
       Statements und Symbole aussieben kann man nur, solange diese nicht für den
       Verlauf des Prozesses relevant sind. Das Prinzip der „Öffentlichen
       Rechtsprechung“, das die neuseeländischen Medien in ihrer Absichtserklärung
       einschränkend erwähnen, ist in der englischsprachigen Juristerei ein hohes
       Gut. Es sieht vor, dass die Öffentlichkeit alle Indizien nachvollziehen
       kann, die den Prozess und das Urteil formen. Dazu gehört die Gedankenwelt
       des Täters. Die neuseeländischen Medien werden es also schwer haben, ihre
       Selbstverpflichtung umzusetzen.
       
       Und letztlich fragt sich auch, ob hier nicht wiederum der Auftrag zu
       „zeigen was ist“ vernachlässigt wird. Denn um die Realität, dass da jemand
       inspiriert von neurechter Denke 50 Menschen ermordet hat, kommt man als
       Berichterstatter nicht herum. Eine White-Power-Geste prominent auf der
       Titelseite zu zeigen, verbietet sich gewiss. Aber wem ist gedient, wenn man
       sie wegpixelt?
       
       1 May 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.stuff.co.nz/national/christchurch-shooting/112352367/christchurch-terror-attack-how-new-zealand-media-will-report-the-trial
 (DIR) [2] /Amoklaeufer-als-popkulturelle-Figuren/!5321658
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Weissenburger
       
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