# taz.de -- Plakate von „Der Dritte Weg“: Lichtenberg klagt gegen Nazi-Partei
       
       > Bürgermeister Grunst will die „Volksverräter“-Plakate des „Dritten Weges“
       > über eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung loswerden.
       
 (IMG) Bild: Je höher die Plakate, desto dümmer die Parolen
       
       Berlin taz | Lichtenbergs Bürgermeister Michael Grunst (Linke) hat am
       Freitag Strafanzeige gegen die rechte Splitterpartei „Der Dritte Weg“ wegen
       derer Wahlplakate erstattet. Die Staatsanwaltschaft soll die
       strafrechtliche Relevanz prüfen, sagte Grunst der taz.
       
       In der vergangenen Woche war das [1][beanstandete Plakat] der
       Rechtsextremisten zunächst nahe beim S-Bahnhof Lichtenberg aufgetaucht. Zu
       sehen sind Gitterstäbe einer Gefängniszelle, dazu der Satz: „Reserviert für
       Volksverräter“. Das Plakat liest sich wie ein Aufruf, „Volksverräter“ – ein
       im Dritten Reich gängiger Begriff – an Laternenmasten aufzuhängen.
       Inzwischen hängt dieses Plakat in großen Teilen Lichtenbergs, jeweils ganz
       oben an Laternen, etwa am Tierpark und in der Weitlingstraße. Am S-Bahnhof
       Hohenschönhausen dominiert das Motiv gemeinsam mit Wahlplakaten anderer
       rechtsextremer Splitterparteien und der AfD die Wahlwerbung.
       
       „Lichtenbergerinnen und Lichtenberger haben uns in den letzten Tagen immer
       wieder auf die Plakate des Dritten Wegs aufmerksam gemacht“, so Grunst, der
       aber einräumt: „Trotz der nicht hinnehmbaren Inhalte fehlt dem Bezirksamt
       leider die Handhabe.“ Das heißt: Der Bezirk sieht sich rechtlich nicht in
       der Lage, die Wahlplakate wegen der Beeinträchtigung der öffentlichen
       Ordnung abzuhängen und als Beweismittel einzulagern. Dies hatte die Stadt
       Chemnitz getan.
       
       Auch München hat ein Bußgeldverfahren wegen dieses Plakats eingeleitet.
       Allerdings, weil es am Platz für die Opfer des Nationalsozialismus hing.
       Das NS-Dokumentationszentrum in München verfügte als Reaktion darauf bis zu
       den Europawahlen Ende Mai freien Eintritt, weil „die Auseinandersetzung mit
       der NS-Zeit wichtiger denn je“ sei.
       
       Andere betroffene Kommunen in Sachsen und Bayern teilen die Auffassung von
       Lichtenberg, wonach das Ordnungsamt hier nicht selbstständig tätig werden
       darf. Behörden sind hohe juristische Hürden gesetzt, um auf Wahlkampfmittel
       Einfluss zu nehmen.
       
       ## Schutz durch Zweideutigkeit
       
       Nun solle die Staatsanwaltschaft laut Grunst prüfen, ob der Straftatbestand
       der Volksverhetzung gegeben ist. „Der Slogan des Plakats knüpft an den von
       den Nationalsozialisten eingeführten Straftatbestand des Volksverrats an.
       Bei einigen Betrachtern weckt das Plakat auch Assoziationen mit dem
       Aufhängen von ‚Volksverrätern‘ an Laternenpfählen in den letzten Tagen der
       nationalsozialistischen Willkürherrschaft“, so Grunst.
       
       Ein Erfolg des Ermittlungsverfahrens sei aufgrund der Mehrdeutigkeit des
       Motivs jedoch keineswegs sicher. „Dem Plakat ist nicht mit hinreichender
       Sicherheit zu entnehmen, dass zum Hass gegen Bevölkerungsteile
       aufgestachelt oder gar zu Gewalttaten aufgefordert wird, auch wenn die
       Assoziationen mit der NS-Willkürherrschaft wahrscheinlich gewollt sind“, so
       Grunst. Eine mehrdeutige Äußerung sei aber nach der Rechtsprechung des
       Bundesverfassungsgerichtes nur strafbar, „wenn andere Auslegungsvarianten,
       die nicht zu einer Strafbarkeit führen, mit nachvollziehbaren Gründen
       ausgeschlossen werden können“.
       
       28 Apr 2019
       
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