# taz.de -- Rechtsstreit um Einreise-Erlaubnis: Aus der Botschaft nach Europa?
       
       > Der Menschenrechtsgerichtshof verhandelt, ob eine syrische Familie mit
       > Visum nach Europa darf. Das Urteil könnte wegweisend werden.
       
 (IMG) Bild: Aleppo im April 2019: Die Klägerfamilie harrt noch immer hier aus
       
       Straßburg taz | Diese Entscheidung könnte das europäische Asylrecht
       revolutionieren: Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
       klagt eine syrische Familie auf humanitäre Visa. Damit könnte sie legal
       nach Europa reisen und Asyl beantragen. Der Gerichtshof hat die Klage wegen
       der grundsätzlichen Bedeutung gleich der Großen Kammer in Straßburg
       zugewiesen.
       
       Die Familie harrt noch immer in Aleppo aus, in einer Wohnung ohne Wasser
       und Strom. „Wir träumen davon, dass unsere Tochter und unser Sohn in
       Sicherheit aufwachsen können“, schrieb sie in einem Brief an das Gericht.
       Die Tochter ist jetzt 11 Jahre alt, der Sohn drei Jahre jünger.
       
       Im August 2016, als das belagerte Aleppo noch von der syrischen Armee
       bombardiert wurde, reiste der Familienvater, ein Manager, in den Libanon.
       In der belgischen Botschaft in Beirut beantragte er humanitäre Visa für
       seine Familie. Sie hätten Freunde in Belgien, die ihnen helfen wollen. Eine
       Flucht mit Schleusern wollten sie ihren Kindern nicht zumuten. Doch die
       Botschaft lehnte ab. Asylanträge könnten nur auf belgischem Boden oder an
       der Grenze gestellt werden.
       
       Vor belgischen Gerichten hatten die Syrer zunächst Erfolg. Durch drei
       Instanzen wurde ihnen ein Anspruch auf humanitäre Visa zugesprochen. Erst
       als am Brüsseler Berufungsgericht die Zuständigkeiten geändert wurden,
       wurde die ablehnende Haltung der Regierung bestätigt. Deshalb trugen die
       Familie und ihre belgischen Anwälte den Fall nach Straßburg. Dort beriefen
       sie sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Diese gewähre
       Schutz gegen unmenschliche und erniedrigende Behandlung. Menschen in Gefahr
       müsse geholfen werden.
       
       ## Gültig oder nicht?
       
       Doch ist die Konvention auch in der belgischen Botschaft im Libanon
       anwendbar? Die belgische Verteterin Isabelle Niedlispacher wies dies scharf
       zurück: „Die Botschaft steht auf libanesischem Staatsgebiet, im Libanon
       gilt die EMRK nicht. Belgische Beamte haben im Fall der syrischen Familie
       auch keine Hoheitsgewalt ausgeübt. Der Antragsteller konnte in die
       Botschaft kommen und wieder gehen, wie er wollte.“ Die Anwälte der Familie
       halten die Konvention dagegen in der Botschaft durchaus für anwendbar.
       „Wenn belgische Beamte eine sichere Reise nach Europa verweigern, ist das
       Hoheitsgewalt“, sagte Anwalt Olivier Stein.
       
       Belgien wurde vor dem Menschenrechtsgerichtshof von elf Staaten
       unterstützt. Auch Deutschland gehörte dazu, ergriff in der Verhandlung aber
       nicht das Wort. Der britische Anwalt Geoffrey Cox sagte: „Die Ablehnung
       eines Visumsantrags kann für die Anwendung der EMRK nicht ausreichen. Sonst
       könnte jeder irgendwo in der Welt in eine britische Botschaft gehen und
       Asyl beantragen. Das kann nicht sein.“ Seine französische Kollegin Florence
       Merloz warnte vor „Millionen von Antragstellern“. Zudem werde das
       EU-Asylrecht ausgehebelt, wenn jeder sich sein Asylland frei auswählen
       könnte. Nach der Dublin-III-Verordnung der EU ist in der Regel das Land des
       ersten Kontakts zuständig.
       
       ## Familie bestreitet Bedeutung
       
       Die Anwälte der Familie betonten, es gehe hier nur um diesen Einzelfall,
       nicht um Migrationspolitik. „Der Gerichtshof sollte sich nicht von der
       Angst vor dem Chaos leiten lassen“, sagte Anwalt Jacques Englebert. Die
       Annahme, es werde Millionen Asylanträge an europäischen Botschaften im
       Ausland geben, sei „falsch“.
       
       2017 hatte bereits der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über einen
       ähnlichen Fall zu befinden. Er überließ die Entscheidung dann aber der
       belgischen Justiz.
       
       Das Straßburger Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet. Der EGMR ist
       eine Einrichtung des Europarats, dem 47 Staaten inklusive Russland und
       Türkei angehören.
       
       24 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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