# taz.de -- Kommentar Sexuelle Belästigung: Arbeitgeber sind Mittäter
       
       > Ein Projekt gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz möchte
       > Arbeitgeber*innen sensibilisieren. Das ist nicht genug – sie müssen
       > belangbar sein.
       
 (IMG) Bild: Ungewollte Männerhand am Arbeitsplatz
       
       An keinem Ort sollten Menschen Angst haben, Opfer sexualisierter
       Belästigung oder Gewalt zu werden. Leider ist die Welt anders. Und oft ist
       die Gefahr besonders dort groß, wo es potenziellen Opfern schwer gemacht
       wird, sich zu wehren: in Abhängigkeitsverhältnissen. In Hierarchien. Der
       Arbeitsplatz ist somit prädestiniert für Übergriffigkeiten. Um sie zu
       verhindern, muss man Arbeitgeber*innen in die Pflicht nehmen, nicht nur
       animieren.
       
       Es ist gut, dass der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
       (bff) nun sein Projekt „make it work“ auf den Weg bringt, um
       Arbeitgeber*innen für das Problem zu sensibilisieren und neue Strukturen
       zu schaffen. Aber es ist bei Weitem nicht genug. Es ist eben das, was in
       der Macht eines Verbands steht. Die Politik hingegen könnte noch deutlich
       mehr tun.
       
       Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist in Deutschland nach dem
       Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten. Trotzdem gibt es sie
       natürlich. Doch die große Mehrheit derer, die sie erlebt, schweigt. Das hat
       auch damit zu tun, dass es vielerorts kaum Strukturen gibt, die Hilfe
       anbieten, und dass Betroffenen oft nicht geglaubt oder dass ihr Erlebnis
       kleingeredet wird.
       
       Um das zu ändern, reicht es nicht, nur den Täter*innen Strafe anzudrohen.
       Es sollte Pflicht der Arbeitgeber*innen sein, sexueller Belästigung so weit
       wie möglich vorzubeugen. In Israel etwa sind nicht nur Täter*innen
       belangbar – auch Arbeitgeber*innen müssen mit zivilrechtlichen Konsequenzen
       rechnen, wenn ihre Angestellten am Arbeitsplatz übergriffig werden. Dieser
       Haftbarkeit können sie nur dann entgehen, wenn sie alle im Gesetz
       beschriebenen Maßnahmen zur Prävention und zur Hilfe für Betroffene
       durchführen.
       
       Damit hört sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz natürlich nicht
       schlagartig auf. Dafür braucht es viel mehr – einen Kulturwandel. Doch
       strukturelle Probleme brauchen strukturelle Lösungen. Und mit der Androhung
       von Konsequenzen würde ein Sensibilisierungsprojekt wie „make it work“ wohl
       eher auf fruchtbaren Boden fallen.
       
       23 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
       
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