# taz.de -- Böhmermann vor Gericht abgewiesen: Merkel und das Schmähgericht
       
       > Die Kanzlerin befand ein Gedicht von Jan Böhmermann für „bewusst
       > verletzend“. Der klagte auf Unterlassung – und verlor.
       
 (IMG) Bild: Nicht glücklich – oder doch?
       
       Berlin taz | Pressevertreter vieler großer Medien sind am Dienstag zum
       Prozess im Berliner Verwaltungsgericht gekommen. Kein Wunder: Der bekannte
       Satiriker Jan Böhmermann hat die „Bundesrepublik Deutschland, vertreten
       durch das Kanzleramt“ verklagt. Es geht um seine „Schmähkritik“, in der der
       Moderator in seiner Late-Night-Show „Neo Magazin Royal“ im März 2016 den
       türkischen Präsidenten Erdoğan beleidigt.
       
       Doch irgendwie geht es auch nicht um das Gedicht, sondern um drei Worte,
       mit denen Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Telefonat den türkischen
       Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu womöglich zu beschwichtigen versucht:
       Die Verse würden einen „bewusst verletzenden Text“ darstellen. So fasst das
       Protokoll der Bundespressekonferenz die Kernaussage des Telefonats
       zusammen.
       
       Dem nicht anwesenden Satiriker geht es also darum: Nach der Ausstrahlung
       der Sendung ist er Bedrohungen ausgesetzt – und macht dafür die Kanzlerin
       verantwortlich. Oder das Protokoll der Bundespressekonferenz.
       
       Böhmermann-Anwalt Reiner Geulen möchte die Bundespressekonferenz außerdem
       dazu zwingen, die drei Worte des Anstoßes nicht mehr zu verbreiten:
       „Bewusst verletzender Text“ müsse im Protokoll der Bundespressekonferenz
       geschwärzt werden.
       
       ## Der nächste Dreh?
       
       Diese Forderung birgt natürlich einige Ironie. Zum einen, weil Böhmermann
       in der besagten „Neo Magazin Royale“-Sendung im März 2016 dem türkischen
       Präsidenten Tayyip Erdoğan seinen Anwalt Christian Scherz ausgerechnet für
       eine Unterlassungsklage ans Herz legt.
       
       Zum anderen stellt sich die Frage, ob Böhmermann tatsächlich so humorlos
       ist, wie er sich hier gibt. Alle großen Tagesmedien haben sich vor dem
       Gerichtstermin die Beine in den Bauch gestanden, um dem Prozess zu folgen.
       Sie alle werden die drei geächteten Worte nutzen. Glaubt der Satiriker,
       dass die Formulierung „bewusst verletzender Text“ tatsächlich qua
       Gerichtsurteil aus dem kollektiven Gedächtnis verschwindet?
       
       Schon dieser Text zeigt: Das wird nicht funktionieren. Vielleicht ist es
       auch alles nur der nächste Dreh in einer gekonnt aufgezogenen Satire-Posse.
       Das wird nicht klar. Die Sache ist aber noch nicht zu Ende. In seinem
       Urteil lehnte das Verwaltungsgericht die Böhmermann-Klage ab.
       
       16 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Moritz Döring
       
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