# taz.de -- Promifotografen verurteilt: Grönemeyer handelte in Notwehr
       
       > Zwei Promifotografen erhalten eine Geldstrafe und ein Jahr auf Bewährung.
       > Sie hatten den Musiker Herbert Grönemeyer eines Angriffs beschuldigt.
       
 (IMG) Bild: Grönemeyer habe die Fotografen nicht angegriffen, sagt das Gericht – sie hätten ihn provoziert
       
       Köln dpa | Im Prozess um falsche Beschuldigungen gegen Herbert Grönemeyer
       hat das Kölner Landgericht zwei Pressefotografen zu einjährigen
       Bewährungsstrafen verurteilt. Außerdem müssen sie Geldstrafen zahlen. Nach
       Überzeugung der Kammer hatten die Fotografen den Sänger bei einer Begegnung
       auf dem Flughafen Köln-Bonn Ende 2014 in eine Falle gelockt.
       
       Sie hätten es darauf angelegt, Grönemeyer zu provozieren und seine wütende
       Reaktion zu filmen, sagte der Richter am Donnerstag. Als der Künstler mit
       einer Tasche nach einem Fotografen schlug, habe er in Notwehr gehandelt.
       
       In dem Verfahren geht es um eine Begegnung auf dem Flughafen Köln/Bonn im
       Dezember 2014. Auf einem im Internet veröffentlichten Video, das einer der
       beiden Fotografen gemacht hat, ist zu sehen, wie Grönemeyer auf ihn zuläuft
       und ruft: „Fuck off! Fuck off! (Hau ab!) Ich bin privat hier, du Affe!“
       Dann ist kurzzeitig kaum etwas zu erkennen. Anschließend läuft Grönemeyer
       auf den anderen Fotografen zu und packt ihn – so wirkt es jedenfalls – im
       Nacken. Der Mann geht zu Boden, Grönemeyer ruft „Geh nach Hause!“. Die
       beiden Fotografen zeigten den Musiker hinterher an und behaupteten, er habe
       sie angegriffen und verletzt.
       
       Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war das eine Falschdarstellung. Die beiden
       Männer hätten den Sänger mit ihrem Auftreten bewusst provozieren und zu
       einem Ausraster verleiten wollen. Grönemeyer habe mit seinem Vorgehen gegen
       die Fotografen lediglich verhindern wollen, dass von seiner Lebensgefährtin
       und von seinem Sohn Fotos gemacht wurden. Er habe sich somit in einer
       Nothilfe-Situation befunden. Diese Sicht teilte nun das Gericht. Die
       Verteidigung hatte bestritten, dass die Angeklagten Grönemeyer planmäßig
       provoziert hätten.
       
       7 Mar 2019
       
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