# taz.de -- Rechtes Netzwerk in der Bundeswehr: Abschirmdienst meldet früher
       
       > Der MAD zieht Konsequenzen aus mehreren Skandalen, unter anderem aus
       > taz-Recherchen zur Hannibal-Affäre.
       
 (IMG) Bild: Der MAD will nun genauer hinsehen, ob Soldaten auf dem Boden der Verfassung stehen
       
       Mehr melden, besser draufschauen und auch prüfen, was aus kritischen Fällen
       wird: Der Militärische Abschirmdienst der Bundeswehr (MAD) zieht
       Konsequenzen aus der Kritik am Umgang mit mutmaßlichen Extremisten in den
       Reihen der Bundeswehr. Wie der Chef des Nachrichtendienstes, Christof
       Gramm, der Deutschen Presse-Agentur sagte, will man künftig mutmaßliche
       Extremisten früher dem Personalamt der Bundeswehr melden.
       
       Dies ist eine Reaktion auf zahlreiche Vorfälle, die in der jüngeren
       Vergangenheit überregional für Schlagzeilen sorgten – und auch auf die
       Recherchen der taz. [1][Ende 2018 hatte die taz] über den
       Bundeswehrsoldaten André S. alias „Hannibal“ berichtet, der ein
       bundesweites Netzwerk von Preppergruppen betreute, die sich auf einen „Tag
       X“ vorbereiteten. Darunter waren auch Rechtsextremisten.
       
       [2][Am Samstag hatte die taz] über die internationalen Verbindungen des
       Hannibal-Netzwerks berichtet, das bis zum Sicherheitsapparat des
       philippinischen Machthabers Duterte reicht. Bundestagsgremien und der MAD
       hatten sich wiederholt mit den taz-Recherchen beschäftigt. Derzeit sind sie
       Gegenstand im Landtag von Baden-Württemberg, wo ein Verfassungsschützer
       eine Rolle bei der Gründung des Hannibal-Vereins Uniter spielte.
       
       Der MAD will laut Gramm künftig nicht nur als eindeutig Extremisten
       erkannte Bundeswehrangehörige an das Personalamt weitermelden, sondern auch
       Fälle, in denen der Dienst an der Verfassungstreue der Soldaten zweifelt.
       Derzeit bewegt sich die Zahl erkannter Extremisten im einstelligen Bereich
       und umfasst lediglich Fälle, denen juristisch problemlos beizukommen ist.
       Als Extremisten, die aktiv und teils auch gewaltbereit gegen die
       Verfassungswerte arbeiten, wurden laut MAD 2018 vier Rechtsextreme und drei
       Islamisten eingestuft. Dabei handelt es sich um Fälle, die einer
       gerichtlichen Überprüfung in der Regel standhalten.
       
       Schwierigkeiten hat die Bundeswehr mit vorgelagerten Fällen im Graubereich.
       In einer vertraulichen Sitzung des Bundestags hatte zuletzt ein Vertreter
       des Verteidigungsministeriums angekündigt, künftig frühzeitiger gegen
       mutmaßliche Extremisten vorgehen zu wollen und es im Zweifel auch auf eine
       juristische Klärung ankommen zu lassen.
       
       Betroffen von der neuen Meldepolitik sollen Soldaten und Zivilbeschäftigte
       sein, bei denen es „vorhaltbare Erkenntnisse“ über fehlende
       Verfassungstreue gebe, sagte Gramm. Dies betreffe jährlich eine
       Größenordnung von rund 50 Personen. Bislang waren solche Fälle nur den
       Vorgesetzten für Disziplinarmaßnahmen gemeldet worden. Künftig werde der
       MAD auch Rückmeldungen zu diesen gemeldeten Fällen einholen, um dem
       Ministerium Auskunft zu geben. „Extremismus hat in der Bundeswehr und bei
       ihren circa 250.000 Angehörigen keinen Platz. Deshalb schauen wir sehr
       genau hin, wenn es einen entsprechenden Verdacht gibt“, sagte ein Sprecher
       des Verteidigungsministeriums.
       
       Mehr zum Thema lesen Sie unter [3][taz.de/hannibal]
       
       17 Mar 2019
       
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