# taz.de -- Hamburger Gericht vertagt Entscheidung: Trübe Aussicht für Abtreibungsgegner
       
       > Yannic Hendricks klagt, wenn sein richtiger Name im Internet genannt
       > wird. Damit könnte er bei einem Hamburger Prozess nun scheitern.
       
 (IMG) Bild: Für die Situation von Frauen keine Empathie: selbsternannter Lebensschützer
       
       Hamburg taz | Dutzende Unterstützer*innen kamen am Freitag Mittag zum
       Hamburger Landgericht, um Kersten Artus zu unterstützen. Die Journalistin
       und Vorsitzende von Pro Familia Hamburg [1][wird von Abtreibungsgegner
       Yannic Hendricks verklagt], weil sie seinen Namen und sein Bild im Internet
       veröffentlicht hat.
       
       Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung hatte zu einer Kundgebung vor dem
       Gerichtsgebäude aufgerufen. Die Bundestagsabgeordnete Cornelia Möhring
       (Linke) und mehrere Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete solidarisierten sich
       in Redebeiträgen mit Artus. Doch am Ende des Tages fiel kein Urteil.
       
       Hendricks hat es sich, wie er selbst im [2][Interview mit der taz] und im
       Deutschlandfunk sagte, zum „Hobby“ gemacht, Ärzt*innen anzuzeigen, die
       seiner Meinung nach gegen den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch verstoßen.
       [3][Der Paragraf, der „Werbung“ für Abtreibungen verbietet, wurde neu
       geregelt], die Reform ist aber noch nicht rechtskräftig.
       
       Über sein Hobby wollte Hendricks nur unter dem Pseudonym Markus Krause
       erzählen. Doch mehrere Menschen nannten Hendricks Klarnamen im Internet,
       auch Kersten Artus. Hendricks [4][mahnte sie deshalb ab]. Artus sollte ihre
       Beiträge löschen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
       
       ## Selbst an die Öffentlichkeit getreten
       
       Sie tat das nicht, deshalb reichte Hendricks Zivilklage ein. Seine Anwälte
       berufen sich in der Klageschrift auf den Verstoß gegen die
       Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten. Das Bild würde ihn an den Pranger
       stellen und an seinem Namen bestünde kein öffentliches Interesse.
       
       Die Pressekammer des Landgerichts ließ am Freitag durchblicken, dass sie
       das teilweise anders sieht. Hendricks sei durch das Interview an die
       Öffentlichkeit getreten und habe darin Persönliches preisgegeben, sagte die
       Richterin. Er habe die politische Diskussion um den Paragrafen 219a
       wesentlich mit verursacht.
       
       Deshalb sei möglich, dass das Gericht entscheide, Hendricks Wunsch nach
       namentlicher Anonymität müsse hinter dem öffentlichen Interesse
       zurücktreten. [5][So urteilte auch das Düsseldorfer Landgericht], das eine
       einstweilige Verfügung Hendricks gegen Buzzfeed ablehnte. Das Online-Medium
       hatte ebenfalls Hendricks Namen genannt.
       
       ## Urteil in einem Monat
       
       Nicht so eindeutig waren die Ausführungen der Kammer bezüglich des von
       Hendricks veröffentlichten Bildes. Artus hatte Anfang Februar den Tweet
       eines anderen Nutzers geteilt. Dieser Nutzer hatte ein Foto eines Plakats
       getwittert, dass an der Roten Flora hing und auf dem unter anderem ein
       gemaltes Porträt von Hendricks zu sehen war.
       
       Eigentlich sei die Veröffentlichung eines Fotos nur nach Einverständnis
       erlaubt, so die Richterin. Aber auch hier müsse abgewogen werden, weil es
       sich gar nicht um ein Foto, sondern um ein Bildnis handele. Artus sei auch
       nicht die erste gewesen, die dieses Bild veröffentlichte.
       
       Artus zeigte sich nach Verhandlungsende enttäuscht, dass keine Entscheidung
       gefallen ist, war aber zuversichtlich, dass das Gericht ihr erlauben wird,
       Hendricks Namen weiterhin zu nennen. Die Kammer will ihr Urteil am 26.
       April verkünden.
       
       15 Mar 2019
       
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