# taz.de -- BUND-Klagen zum Hambacher Wald: Umweltschützer abgewiesen
       
       > Ein Gericht hat Klagen abgewiesen, die den umkämpften Wald dauerhaft vor
       > RWE schützen sollten. Gerodet werden kann er bis 2020 trotzdem nicht.
       
 (IMG) Bild: Der BUND strebt an, den umkämpften Wald zu einem EU-Naturschutzgebiet erklären zu lassen
       
       Köln taz | Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag die Klagen des BUND
       zum Schutz des Hambacher Walds abgewiesen. Der Umweltverband strebt unter
       anderem an, den umkämpften Wald am Braunkohletagebau zu einem
       EU-Naturschutzgebiet (FFH) erklären zu lassen und die mögliche Enteignung
       seiner Wiese zu verhindern, die an RWE-Gelände grenzt. Einen
       Vergleichsvorschlag der verhandelnden Kammer des Verwaltungsgerichts hatte
       RWE während der Verhandlung abgelehnt.
       
       [1][RWE beabsichtigt bisher, den Hambacher Wald zu roden,] um die
       darunterliegende Braunkohle abzubauen. Um den Wald vor Rodung zu bewahren,
       klagt der BUND gegen den Hauptbetriebsplan des Tagebaus für 2018 bis 2020.
       Die Klage eingereicht hatte die Umweltorganisation im April 2018. Seit dem
       5. Oktober gilt aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
       Münster ein vorläufiges Rodungsverbot. Die aufschiebende Wirkung galt im
       Zusammenhang mit der am heutigen Dienstag gefallenen Entscheidung. In der
       Verhandlung hatte das Gericht versucht, einen Vergleich zu erwirken.
       
       Der Vorschlag: RWE sollte sich bereit erklären, bis Ende 2020 keine
       Rodungen zum Braunkohleabbau mehr im Hambacher Wald auszuführen. Im
       Gegenzug sollte der BUND seine Klagen zurückziehen. Der Vorsitzende Richter
       Holger Maurer argumentierte, da RWE bereits zugesagt habe, bis Ende
       September 2020 nicht zu roden, kämen so nur die drei Monate von Oktober bis
       Dezember 2020 hinzu. Um die Zeit nach 2020 ging es in dem Verfahren nicht.
       Der BUND hatte sich grundsätzlich zur Zustimmung bereit erklärt.
       
       Dirk Jansen vom BUND sagte nach dem Urteil, der Umweltverband werde in
       Berufung gehen. Die Klima-Allianz Deutschland forderte
       NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) auf, „das Heft in die Hand zu
       nehmen“ und den Hambacher Wald als EU-Naturschutzgebiet nachzumelden. Laut
       einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung wird die
       Braunkohle unter dem Wald und den angrenzenden Dörfern für den von der
       Kohlekommission entworfenen Ausstiegskompromiss nicht mehr benötigt. Daher
       dürfe der Braunkohletagebau nicht mehr als Grundlage für Enteignungen
       herangezogen werden. RWE äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht.
       
       Aktuell ändert das Urteil nichts an der Situation im Hambacher Forst.
       Nachdem RWE den Vergleich abgelehnt hatte, hatte der Vorsitzende Maurer
       ausgeführt, ein Urteil würde dem Unternehmen nichts nützen: Der
       anschließende Gang durch die Instanzen werde sich so lange hinziehen,
       [2][dass es sowieso zu keinerlei Rodung bis Ende 2020 mehr kommen würde.]
       Das erneute Verfahren zum Hambacher Wald vor dem VG Köln ist in eine Phase
       gefallen, in der die Politik sich energiepolitisch neu ausrichtet und den
       Kohleausstieg plant. Zuletzt hatte die von der Bundesregierung eingesetzte
       Kohlekommission den Erhalt des Hambacher Walds als wünschenswert
       bezeichnet.
       
       12 Mar 2019
       
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