# taz.de -- Aus Le Monde diplomatique: Prügelnde Polizisten
       
       > Viele Gelbwesten demonstrieren erstmals. Polizeiliche und juristische
       > Repressionen gegen sie folgen einer Strategie der Einschüchterung.
       
 (IMG) Bild: Gendarmen mit Tränengasgranate, Paris am 26. Januar 2019
       
       Am 14. Januar übertraf sich der französische Innenminister Christophe
       Castaner selbst: „Mir sind keine Polizisten bekannt, die Gelbwesten
       angegriffen hätten; Polizisten, die sich gegen Gelbwesten verteidigt haben,
       kenne ich hingegen schon“, verkündete er bei einem Besuch in der
       südfranzösischen Stadt Carcassonne.
       
       Über solche Sätze kann Antonio Barbet nur lachen. Der 40-Jährige lebt in
       der Nähe von Compiègne im Département Oise, wo er noch vor zwei Monaten
       auf Mindestlohnbasis als Leiharbeiter in der Kundenberatung gearbeitet hat.
       
       Seit Beginn der Bewegung der Gelbwesten hat sich Barbet an den Protesten
       beteiligt. Am 24. November demonstrierte er das erste Mal in Paris. Am
       späten Nachmittag feuerten die Sicherheitskräfte in einer bis dato ruhigen
       Straße unweit der Champs-Élysées ein Geschoss ab, wahrscheinlich eine
       Tränengasgranate vom Typ GLI-F4. Sie explodierte auf Barbets Fuß. Zwei
       Monate n ach dem Zwischenfall geht er immer noch an Krücken, sein
       Zeitarbeitsvertrag wurde nicht erneuert.
       
       Der Journalist David Dufresne dokumentiert auf Twitter sorgfältig alle
       Übergriffe der Polizei auf Gelbwesten. Bis zum 19. Januar – dem Tag der
       landesweiten Demonstrationen des „zehnten Akts“ – hatte er schon mehr als
       330 durch Bilder belegte Zwischenfälle gesammelt.
       
       Bereits 2007 beschäftigte sich Dufresne in einem Buch mit dem Thema.1
       Darin erinnert er auch an die Ausführungen des ehemaligen Innenministers
       Dominique de Villepin über die Strategie des Staats, Demonstranten auf
       Abstand zu halten. Diese sei „Teil des französischen Selbstverständnisses“,
       hatte Villepin verkündet. Knapp zehn Jahr später kritisieren Forscher
       jedoch die staatliche Ordnungspolitik, die im Gegensatz zu anderen
       europäischen Ländern nicht auf Dialog und Deeskalation, sondern vor
       allem auf Repression setzt.2
       
       ## Gewalt nur gemeinsam und auf Befehl
       
       In einem Bericht vom Dezember 2017 rief Jacques Toubon, der offizielle
       „Défenseur des droits“3, die traditionellen Prinzipien dieser
       Ordnungspolitik in Erinnerung. Nur gemeinsam und auf Befehl dürfen die
       Spezialkräfte – die Compagnies Républicaines de Sécurité (CRS) und die
       Bereitschaftsgendarmerie (Gendarmerie mobile) – Gewalt anwenden.
       
       Auf eigene Initiative darf Gewaltanwendung lediglich aus Notwehr erfolgen
       und muss die Grundsätze der „absoluten Notwendigkeit, allmählichen
       Steigerung und Reversibilität“ befolgen. Nichtspezialisierte Einheiten wie
       die Compagnies de Sécurisation et d’Intervention (CSI) und die Brigades
       Anti-Criminalité (BAC), die bei Bedarf zur Verstärkung anrücken, stellen
       dieses Schema allerdings infrage. Denn diese Einsatzkräfte, so der Bericht,
       seien „in der Regel nicht gemäß der Doktrin und der Prinzipien der
       Ordnungserhaltung ausgebildet“. Sie setzen auf Verhaftungen und
       körperlichen Kontakt, wodurch der Grundsatz von Distanz und Kontrolle
       untergraben werde.
       
       Da dieser Entwicklung eine politische Entscheidung zugrunde liegt, lässt
       sich Antonio Barbets Fußverletzung nicht als Unfall abstempeln – ebenso
       wenig wie die über 100 schweren Verletzungen und Verstümmelungen, vor allem
       im [1][Bereich der Augen und der Hände,] die seit Beginn der
       Gelbwestenproteste dokumentiert wurden.
       
       In einem gemeinsamen Bericht aus dem Jahr 2014 weisen die
       Generalinspektionen der Polizei (IGPN) und der Gendarmerie (IGGN) darauf
       hin, dass Frankreich als einziges Land Europas Explosivstoffe zur
       Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung einsetzt. Dazu zählen
       insbesondere die Tränengasgranaten des Typs GLI-F4: „Die Vorrichtungen, die
       durch Explosivstoffe eine Druckwelle erzeugen, können Verstümmelungen oder
       tödliche Verletzungen herbeiführen; und jene mit lauten Geräuscheffekten
       irreparable Gehörschäden.“4
       
       Da es sich um pyrotechnische Vorrichtungen handelt, ließen sich Kopf- oder
       Gesichtsverletzungen nie komplett ausschließen, so der Bericht. Der Staat
       setzt die Demonstranten also in vollem Wissen diesen Risiken aus. Ende 2018
       forderten mehrere Anwälte, unter ihnen auch der Autor dieses Artikels,
       Innenminister Castaner und Premierminister Édouard Philippe schriftlich
       dazu auf, die besagten Granaten zu verbieten. Eine Antwort blieb bis heute
       aus.
       
       ## Schmerzensgeld für zerschossenes Auge
       
       Die seit Mitte November tausendfach aus „Lanceurs de Balles de Défense“
       (LBDs) abgefeuerten Hartgummigeschosse dienen angeblich der
       „Gefahrenabwehr“. Dass diese Bezeichnung zumindest euphemistisch ist, zeigt
       ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Nantes vom 5. Juli 2018. Demnach trug
       der Staat die Verantwortung für die Verwendung dieser „gefährlichen“ Waffe
       auf einer Demonstration im Jahr 2007. Damals verlor ein 16-Jähriger durch
       ein LBD-Projektil ein Auge. Er bekam nun ein hohes Schmerzensgeld
       zugesprochen.
       
       Im Dezember 2017 bewertete Jacques Toubon LBDs erstmals als „ungeeignet
       zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“. Sie sollten deshalb „aus
       der Ausstattung der Sicherheitskräfte entfernt werden“ – eine Forderung,
       die er im Januar dieses Jahres erneuerte. Diese Erinnerung hätte eigentlich
       nicht notwendig sein dürfen, schließlich hatte der Pariser Polizeipräsident
       dem „Défenseur des droits“ 2017 versichert, „die Nutzung von LBDs des
       Kalibers 40 x 46 aufgrund ihrer Gefährlichkeit zu verbieten“. Ein
       Entschluss, der offenbar ohne Folgen blieb.
       
       Hunderte Verletzungen aufseiten der Gelbwesten lassen sich auf LBDs und
       deren mitunter falsche Handhabung durch die Sicherheitskräfte zurückführen.
       Viele Demonstranten, unter ihnen zahlreiche Protestneulinge, sind deswegen
       wütend. Man kann sich fragen, ob der französische Staat mit seinem
       Festhalten an diesen Waffen nicht bewusst auf eine Strategie der
       Abschreckung setzt.
       
       Sandrine P. besetzt seit Beginn der Gelbwestenproteste einen Kreisverkehr
       zwischen Douai und Valenciennes, unweit ihres Wohnorts. Sie ist Ende
       dreißig und arbeitet als Tagesmutter. Zusammen mit ihrem Mann, der als
       Verkäufer in einem Supermarkt angestellt ist, hat sie drei Kinder. Durch
       die Gelbwesten hat sie gelernt, was kollektives, politisches Engagement
       bedeutet.
       
       ## Mit Taucherbrille auf die Demo
       
       Auf einer Demonstration in Lille Anfang Januar wurde sie erstmals selbst
       Opfer von Polizeigewalt. Sie trug keine schweren Verletzungen davon, aber
       vom Tränengas gereizte Augen und die für sie neue Erkenntnis, dass die
       Sicherheitskräfte auch zur Bedrohung werden können. Am 12. Januar fuhr sie
       wieder nach Lille, ausgerüstet mit einer Taucherbrille, einer
       Atemschutzmaske und mehreren Ampullen mit Kochsalzlösung.
       
       Doch sie kam gar nicht dazu, sich der Demo anzuschließen. Zusammen mit drei
       Mitstreitern wurde sie abseits des Demonstrationszugs festgenommen. Grund
       der Verhaftung: Beteiligung an einer „Gruppierung zum Zwecke der
       Vorbereitung von vorsätzlichen Gewalttaten gegen Personen oder von
       Sachbeschädigung“.
       
       Geschaffen wurde dieser Straftatbestand durch ein Gesetz vom 2. März 2010
       unter Federführung des Abgeordneten Christian Estrosi (Les Républicains).
       Es zielt darauf ab, „gewalttätige Banden“ in den „sogenannten
       Problemvierteln“ zu bekämpfen; es ermöglicht, Personen bereits vor der
       Begehung einer Straftat zu belangen. Dabei ging der Gesetzgeber zumindest
       implizit davon aus, dass Jugendliche, die sich im öffentlichen Raum
       versammeln, nichts anderes im Schilde führen, als Unruhe zu stiften.
       
       Mehrere Jahre lang bezog sich kaum jemand auf diesen Paragrafen. Erst 2016,
       im Zuge der Proteste gegen die geplante Reform des Arbeitsrechts, entdeckte
       der französische Finanzminister Jean-Jacques Urvoas den Absatz wieder.
       Seither geht die französische Staatsanwaltschaft verstärkt auf Basis dieser
       Rechtsgrundlage gegen Demonstranten vor, die weder Gewalt angewendet noch
       etwas beschädigt haben. Seit Beginn der Gelbwestenbewegung, und
       insbesondere am 8. Dezember 2018, hat die Anwendung des
       Gruppendelikt-Paragrafen ein neues Ausmaß erreicht und zu einer noch nie
       dagewesenen Welle präventiver Verhaftungen geführt.
       
       Ende November 2018 erhielten die französischen Staatsanwaltschaften von
       Justizministerin Nicole Belloubet ein Sonderrundschreiben zum Thema
       Gelbwesten. Darin wurden sie aufgefordert, der Polizei an Demotagen zu
       erlauben, in Großstädten und auf Zufahrtsstraßen jede Person zu
       kontrollieren.5
       
       ## Als Rädelsführer verurteilt
       
       Wie willkürlich die große Mehrheit dieser Freiheitsentzüge war, zeigt sich,
       wenn man die Zahl der Verhaftungen mit jener der Verurteilungen vergleicht.
       Von den 1.082 am 8. Dezember in Paris festgenommenen Personen wurde
       deutlich mehr als die Hälfte ohne juristische Konsequenzen wieder
       freigelassen. Das einzige Ziel dieser Verfahren bestand darin, die
       Gelbwesten von der Ausübung ihres Demonstrationsrechts abzuhalten.
       
       Zwei Tage später, am 10. Dezember, nahm Pierrick P. mit verstörtem Blick
       auf der Anklagebank eines Pariser Gerichtssaals Platz. Nach über 48 Stunden
       Haft wurde er – allein – für das besagte Vergehen der „Beteiligung an einem
       Zusammenschluss zur Begehung von Gewalttaten oder Sachbeschädigungen“
       verurteilt. Der ehemalige Schlachthofmitarbeiter, der mit vier Freunden aus
       der Bretagne nach Paris gekommen war, ist seit einem schweren Arbeitsunfall
       im Februar 2016 erwerbsunfähig.
       
       Für ihn, wie für viele andere, bot die Gelbwestenbewegung eine Chance, um
       öffentlich mit Gleichgesinnten seine Wut herauszuschreien. Am Morgen des 8.
       Dezember wurde P. mit seinen Freunden auf einem weit vom geplanten
       Demonstrationsort entfernten Parkplatz von der Polizei angehalten. Beim
       Durchsuchen ihrer Fahrzeuge fanden die Beamten Schutzkleidung (insbesondere
       einen Helm und einen Oberkörperprotektor zum Motocross-Fahren) sowie in P.s
       Auto einen Schlagstock. Alle fünf verbrachten das Wochenende in
       Polizeigewahrsam.
       
       Während seine vier Freunde ohne juristisches Nachspiel wieder auf freien
       Fuß kamen, musste P. vor Gericht erscheinen, wo ihm sechs Monate Haft auf
       Bewährung aufgebrummt wurden. Da er kein zweites Mal die Erfahrung machen
       wollte, einem Richter vorgeführt zu werden, verzichtete er auf eine
       Berufung. Und obwohl ihm kein Demonstrationsverbot erteilt wurde,
       marschiert P. inzwischen nicht mehr mit den Gelbwesten – aus Angst, erneut
       verhaftet zu werden.
       
       Noch gibt es keine Statistiken über verurteilte Gelbwesten. Es hat aber den
       Anschein, als würden zumindest in Paris immer härtere Strafen verhängt. Die
       Richter scheuen sich nicht mehr, Freiheitsstrafen ohne Bewährung
       auszusprechen und den vielen Festgenommen ohne Wohnsitz in Paris nahezu
       systematisch mehrjährige Stadtverbote zu erteilen. Zum bestehenden sozialen
       Ungleichgewicht – Richter verurteilen Arbeiter, Angestellte und Arbeitslose
       – gesellt sich also eine geografische Diskriminierung.
       
       ## Exzessive Anwendung des Gruppendelikt-Paragrafen
       
       Nicht selten hört man im Gerichtssaal, wie Staatsanwälte gegenüber
       Gelbwesten den Vorwurf erheben, nicht bei sich zu Hause demonstriert zu
       haben. Damit wird ihnen indirekt das Recht abgesprochen, ihren Protest in
       die Hauptstadt zu tragen.
       
       De facto tragen die Urteile, die durch die exzessive Anwendung des
       Gruppendelikt-Paragrafen anstatt durch eine strikte Auslegung des
       Strafrechts erzielt wurden, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
       bei. Sie übernehmen damit polizeiliche Aufgaben und halten die Bevölkerung
       von der Ausübung ihrer Grundrechte ab. Doch auch wenn es der Polizei und
       den Gerichten gelingt, viele Französinnen und Franzosen einzuschüchtern, so
       verstärkt dieser Machtmissbrauch zugleich die Wut und die Entschlossenheit
       der Protestneulinge.
       
       „Castaner lügt“, sagt Antonio Barbet und deutet mit den Augen auf seinen
       nach wie vor schmerzenden Fuß. „Ich bin einer der ersten Verwundeten. Ich
       habe eine Facebook-Seite eingerichtet, die ausschließlich von Verwundeten
       betrieben wird, und ich versuche Opferberichte zu sammeln.“ Ob Barbets
       verletzter Fuß als Folge eines Unfalls oder eines Angriff anzusehen ist,
       liegt im Auge des Betrachters – er selbst engagiert sich seit dem
       Zwischenfall gegen Polizeigewalt.
       
       1 David Dufresne, „Maintien de l’ordre“, Paris (Fayard) 2013 (zuerst
       erschienen 2007). 
       
       2 Olivier Fillieule und Fabien Jobard, „Un splendide isolement. Les
       politiques françaises du maintien de l’ordre“, La Vie des idées, 24. Mai
       2016, laviedesidees.fr. 
       
       3 Der „Défenseur des droits“ ist eine unabhängige Institution (eine Art
       Ombudsmann), an die sich jeder Staatsbürger wenden kann, der seine Rechte
       verletzt sieht. 
       
       4 „Rapport relatif à l’emploi des munitions en opérations de maintien de
       l’ordre“, Generalinspektion von IGPN und IGGN, französisches
       Innenministerium, Paris, November 2014. Siehe auch: Julien Baldassarra,
       „Bewaffnete Repression“, LMd, Januar 2019. 
       
       5 „Circulaire du 22 novembre 2018 relative au traitement judiciaire des
       infractions commises en lien avec le mouvement de contestation dit ,des
       gilets jaunes' “, Légifrance, circulaires.legifrance.gouv.fr. 
       
       Aus dem Französischen von Richard Siegert
       
       14 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Polizeigewalt-in-Frankreich/!5569031
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Raphaël Kempf
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Frankreich
 (DIR) Gelbwesten
 (DIR) Protest
 (DIR) Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
 (DIR) Justiz
 (DIR) Gilets jaunes
 (DIR) Schwerpunkt Emmanuel Macron
 (DIR) Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
 (DIR) Schwerpunkt Emmanuel Macron
 (DIR) Schwerpunkt Emmanuel Macron
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Rechte und linke Gelbwesten: Helden der Revolution
       
       In Frankreich gehen Faschisten und Antifaschisten aufeinander los. Ein
       jüdischer Intellektueller wurde bedrängt. Revolutionsromantik? Fuck off!
       
 (DIR) Antisemitische Ausfälle bei „Gelbwesten“: Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt
       
       Der Philosoph Alain Finkielkraut wurde am Rande einer Gelbwesten-Demo
       antisemitisch beschimpft und bedroht. Die Justiz leitet Ermittlungen ein.
       
 (DIR) Polizeigewalt in Frankreich: Hände zerfetzt, Augen weg
       
       Mit Tränengasgranaten und Hartgummigeschossen malträtiert Frankreichs
       Polizei Demonstranten. Regeln werden missachtet
       
 (DIR) „Gelbwesten“-Proteste in Frankreich: Demonstrant verliert Hand
       
       Am Samstag gingen erneut „Gelbwesten“ landesweit gegen Macrons Politik auf
       die Straße. In Paris wurde ein Mann durch eine Blendgranate schwer
       verletzt.
       
 (DIR) Gelbwesten-Proteste in Paris: Erneut Tausende gegen Macron
       
       Mehr als 17.000 Menschen beteiligten sich in Frankreich an den Protesten.
       Diesmal richteten sie sich besonders gegen Polizeigewalt.