# taz.de -- Tödlicher Unfall und Berliner Polizei: Polizisten sollen freiwillig pusten
       
       > Nach dem tödlichen Unfall eines möglicherweise betrunkenen Beamten hat
       > die Polizeipräsidentin erste Konsequenzen gezogen.
       
 (IMG) Bild: 29. Januar 2018: Bei dem Unfall war eine 21-jährige Autofahrerin ums Leben gekommen
       
       Es war das erste Mal, dass sich Innensenator Andreas Geisel (SPD) zu dem
       Fall äußerte. „Alkohol im Dienst ist absolut tabu“, sagte Geisel am Montag
       im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Etwaige Versäumnisse würden
       aufgearbeitet. „Allein der Verdacht wiegt schwer.“
       
       Der 51-jährige Polizeihauptkommissar Peter G. steht wie berichtet im
       Verdacht, alkoholisiert gewesen zu sein, als er vor einem Jahr mit dem
       Funkwagen in das Auto einer 21-Jährigen gerast war. Die Frau starb sofort.
       Am Unfallort selbst war bei G. kein Alkoholtest durchgeführt worden. Erst
       danach, in der Charité, wurde ihm Blut abgenommen.
       
       Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Jörg Raupach, sagte am Montag im
       Innenausschuss, erst im Herbst habe seine Behörde durch anonyme Hinweise
       Kenntnis von der Existenz einer Blutprobe erhalten. Medienberichten zufolge
       hatte die Probe einen Wert von 1,1 Promille Alkohol aufgewiesen. Raupach
       bestätigte das Messergebnis, ohne die Zahl zu nennen.
       
       Die Frage, ob die Probe verwertbar sei, werde in dem anstehenden Verfahren
       gegen G. eine entscheidende Rolle spielen, so Raupach. Verschiedene
       Grundrechte des Beschuldigten seien berührt.
       
       Wie berichtet steht der Verdacht im Raum, G.s mutmaßliche Alkoholisierung
       könnte vertuscht worden sein. Eine mögliche Trunkenheit werfe laut Raupach
       Fragen auf: „Wer wusste davon und warum ist das nicht weitergegeben
       worden?“ Eine gesetzliche Verpflichtung, am Unfallort einen Alkoholtest
       durchzuführen, bestehe allerdings nur, wenn es einen Anfangsverdacht gebe,
       sagte der Oberstaatsanwalt. Zu dem Beifahrer in dem Polizeiwagen äußerte er
       sich nicht.
       
       Indirekt bestätigte Raupach auch, dass G. mit rund 130 Stundenkilometern
       durch die Stadt gefahren und mit über 90 Stundenkilometern in den
       Kleinwagen der Frau gerast war. Die Zahlen ergäben sich „zirka“ aus dem von
       der Staatsanwaltschaft eingeholten Verkehrsgutachten. „Damit müssen wir
       rechtlich umgehen.“
       
       Der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei, Benjamin Jendro, hatte letzte
       Woche darauf hingewiesen, dass es für die Geschwindigkeit bei
       Blaulichtfahren keine gesetzliche Regelung gebe, sondern nur eine
       Handlungsempfehlung. Demnach dürfe die Geschwindigkeit 50 Prozent über der
       jeweils zulässigen liegen. G. sei demnach „deutlich zu schnell“ gewesen.
       
       Polizeipräsidentin Barbara Slowik erklärte im Ausschuss, sie habe
       inzwischen Konsequenzen aus dem Fall gezogen: Gegen Polizisten, die in
       schwere Verkehrsunfälle verwickelt seien, werde künftig stets eine andere
       Direktion ermitteln als die, der „die Kollegen entstammen“. G. gehört der
       Direktion 3 an, diese hatte auch die Ermittlungen in der Unfallsache
       geführt. Der Direktion 3 habe sie den Fall inzwischen entzogen und das
       Landeskriminalamt damit betraut, so Slowik. Allen Mitarbeiterinnen und
       Mitarbeitern, die in Unfälle mit Personenschäden verwickelt seien, rate
       sie, sich am Unfallort freiwillig einem Alkoholtest zu unterziehen, „um
       jedem Verdacht vorzubeugen“.
       
       Neben den Ermittlungen läuft gegen G. ein Disziplinarverfahren. Das habe
       sie an sich gezogen und gegen G. ein Verbot der Dienstausübung verhängt, so
       die Polizeipräsidentin.
       
       18 Feb 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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