# taz.de -- Entwurf der Kohlekommission: Beim Klima ist noch alles strittig
       
       > Entschädigungen für Konzerne und Regionen sind in der Kommission Konsens.
       > Der Zeitplan des Kohleausstiegs ist allerdings weiter offen.
       
 (IMG) Bild: Die Kommission empfiehlt „angemessene Entschädigungsleistungen“ für die Kraftwerksbetreiber
       
       Berlin taz | Dem äußeren Anschein nach besteht in der Kohlekommission schon
       große Einigkeit. 123 Seiten umfasst der Entwurf für den Abschlussbericht,
       über den die 28 Mitglieder in der Sitzung am Freitag entscheiden sollen.
       Und nur auf fünf dieser 123 Seiten finden sich noch strittige Punkte.
       
       Doch tatsächlich ist noch offen, ob die Kommission, die im Auftrag der
       Bundesregierung ein Konzept für den Kohleausstieg und den damit verbundenen
       Strukturwandel erarbeiten soll, den Abschlussbericht mit der erforderlichen
       Zweidrittelmehrheit verabschieden wird. Denn die strittigen Punkte sind
       nicht irgendwelche Nebensächlichkeiten, sondern ziemlich entscheidend: Der
       Zeitplan für den Kohleausstieg.
       
       Im entsprechenden Kapitel finden sich weiterhin keinerlei Zahlen, sondern
       nur Platzhalter für Kraftwerksleistungen („[xx] GW“) und Jahreszahlen („bis
       202[x]“). Auch ein Enddatum für die Kohlenutzung wird noch nicht genannt.
       Ob es ein solches überhaupt geben wird, bleibt ebenfalls offen. Als
       alternative Möglichkeit nennt der Bericht einen mehrjährigen Zeitkorridor.
       Noch keine Einigung gibt es auch bei der Frage, ob als Konsequenz aus den
       Ausstiegsplänen der umkämpfte Hambacher Wald und die noch zur Umsiedlung
       vorgesehenen Dörfer im Rheinland und in der Lausitz erhalten bleiben
       können.
       
       Als Fortschritt kann in diesem Kapitel allein gewertet werden, dass im
       Zeitraum zwischen 2022 und 2030 ein gleichmäßiger Ausstiegspfad mit
       Zwischenzielen angestrebt wird. [1][Gewerkschaften] und Industrie wollten
       hingegen nach den kurzfristigen Stilllegungen, die zwischen 2020 und 2022
       stattfinden sollen, die nächste Zielmarke erst wieder auf das Jahr 2030
       legen.
       
       Nicht durchsetzen konnten sich die Gewerkschaften dem Entwurf zufolge auch
       mit ihrer Forderung, den Ausstieg an Bedingungen zu knüpfen. Zwar findet
       sich im Text die Formulierung, dass die Planungen in den Jahren 2023, 2026
       und 2029 von einer unabhängigen ExpertInnenkommission überprüft werden
       sollen, doch eine harte Konditionierung enthält der Text nicht.
       
       ## Kompensation für mögliche Preiserhöhung gefordert
       
       Während beim Klimaschutz also alle entscheidenden Fragen noch offen sind,
       herrscht bei den Themen [2][Entschädigungen und Strukturwandel] dem Entwurf
       zufolge schon Einigkeit. Obwohl mehrere [3][Rechtsgutachten] ergeben
       hatten, dass die Stilllegung von Kohlekraftwerken weitgehend ohne
       Entschädigungen möglich wäre, empfiehlt die Kommission der Bundesregierung
       eine „einvernehmliche Verhandlungslösung mit den Betreibern“, die eine
       „angemessene Entschädigungsleistung“ beinhalten soll.
       
       Auch über finanzielle Unterstützung für die betroffenen Regionen besteht
       weitgehend Konsens – etwa durch die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen
       und Bundesbehörden sowie durch Vorrangregelungen beim Ausbau von schnellem
       Internet und dem Ausbau von Verkehrswegen.
       
       Hinzugekommen ist die Forderung nach einer Kompensation für mögliche
       Preiserhöhungen. „Es ist ein Ausgleich zu schaffen, der Unternehmen und
       private Haushalte vom Strompreisanstieg entlastet, der durch die politisch
       beschleunigte Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung entsteht“,
       heißt es im Entwurf. Dazu sollen zum einen die Netzgebühren gesenkt werden,
       zum anderen sollen Vergünstigungen für die Industrie ausgeweitet werden.
       
       Umweltverbände äußerten Kritik am Verlauf der Verhandlungen. „Finanzhilfen
       darf es nur gegen die Abschaltung von Kohlekraftwerken und den Schutz von
       Dörfern und Hambacher Wald geben“, sagte Stefanie Langkamp von der
       Klima-Allianz, einem Bündnis zahlreicher Umwelt- und
       Entwicklungsorganisationen. „Bislang erleben wir, wie immer wieder versucht
       wird, den Klimaschutz zu verzögern, gleichzeitig aber Geldmittel für
       Strukturwandel und weitere Zwecke zu sichern.“ Die Umweltverbände fordern,
       in den nächsten Jahren etwa die Hälfte der Kohlekraftwerke und bis 2030 den
       Rest stillzulegen.
       
       Die Kohlekommission kommt an diesem Freitag zu ihrer entscheidenden Sitzung
       zusammen. Von acht Uhr bis „open end“ soll laut Tagesordnung über die
       offenen Fragen des Abschlussberichts diskutiert werden. Parallel planen
       SchülerInnen aus ganz Deutschland eine Demonstration vor dem
       Wirtschaftsministerium, wo die Kommission tagt. Spätestens am 1. Februar
       soll der Abschlussbericht übergeben werden.
       
       23 Jan 2019
       
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 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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