# taz.de -- Kommentar verkürzte Privatinsolvenz: Finanzielle Fußfesseln eher lösen
       
       > Die lange Laufzeit von Privatinsolvenen hängt wie eine Fußfessel an den
       > Betroffenen. Dass die EU diese Frist verkürzen will, ist richtig.
       
 (IMG) Bild: Früher klebten Schulden lebenslang an Menschen. So ähnlich wie Kaugummis an Schuhsohlen
       
       Treffen ManagerInnen von Großunternehmen falsche wirtschaftliche
       Entscheidungen und richten immense Schäden an, müssen sich die Leute in den
       Großraumbüros und Werkhallen, aber nicht sie selbst Sorgen um ihre Zukunft
       machen. Für den angenehmen Vorruhestand oder Lebensabend von
       Top-ManagerInnen sorgt die dicke Abfindung oder die insolvenzgesicherte
       Betriebsrente.
       
       Für Selbstständige und VerbraucherInnen gelten andere Regeln. Sie müssen
       für falsche wirtschaftliche Entscheidungen richtig büßen. Wer sich mit
       einem kleinen Gewerbe selbstständig macht oder sich beim Immobilienkauf
       kräftig verhebt und Rechnungen oder Kreditraten nicht mehr zahlen kann, der
       ist erledigt.
       
       Die Einführung der [1][Privatinsolvenz] im Jahr 1999 war ein großer
       Fortschritt, überschuldeten Selbstständigen und VerbraucherInnen überhaupt
       einen finanziellen Neustart zu ermöglichen. Früher haben Schulden
       lebenslang an Menschen geklebt. Das hat sich glücklicherweise geändert,
       heute können in einem gerichtlich geregelten Verfahren Schulden gelöscht
       werden – auf Kosten der Gläubiger.
       
       Allerdings ist eine Privatinsolvenz eine hoch belastende Angelegenheit,
       psychisch und finanziell. Das Insolvenzrecht hängt wie eine finanzielle
       Fußfessel an den Betroffenen. Von ihnen wird eine „Wohlverhaltensphase“ von
       bis zu sechs Jahren verlangt, die viele zu Recht als Bestrafung ansehen.
       
       ## Schnellere Chance auf Neustart
       
       In dieser Zeit stehen sie quasi unter finanzieller Vormundschaft und müssen
       alle Einnahmen bis zur Pfändungsgrenze abgeben. Viele Menschen mit
       finanziellen Problemen schreckt diese lange Dauer ab. [2][Dass die EU diese
       Frist auf drei Jahre verkürzen will], ist richtig. Selbstständige oder
       VerbraucherInnen, denen die Schulden über den Kopf gewachsen sind, sollen
       schneller die Chance für einen Neustart bekommen.
       
       PolitikerInnen fordern BürgerInnen immer wieder dazu auf, sich beruflich
       selbstständig zu machen oder mit einer Immobilie fürs Alter vorzusorgen.
       Solche Abenteuer sind mit erheblichen Gefahren verbunden. Wenn die
       Gesellschaft den Mut zu solchen Risiken fordert, muss sie auch einen
       akzeptablen Ausweg eröffnen, wenn es schief geht.
       
       3 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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