# taz.de -- Luftverschmutzung in Deutschland: Atmen jetzt etwas weniger gefährlich
       
       > Die Belastung der Luft mit Stickoxiden und Feinstaub ging 2018 leicht
       > zurück. Trotzdem liegen viele deutsche Hauptstraßen weit über den
       > Grenzwerten.
       
 (IMG) Bild: Etwas weniger als 2017 – aber die Luft an vielen Straßen ist immer noch stark schadstoffbelastet
       
       Die Luft in deutschen Städten ist im vergangenen Jahr ein wenig besser
       geworden, liegt aber an vielen Stellen weiterhin im roten Bereich. Die
       Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) ist nach vorläufigen Zahlen des
       Umweltbundesamts (UBA) um etwa 2 Mikrogramm zurückgegangen, erklärte die
       Behörde am Donnerstag. An 39 Prozent (2017: 45 Prozent) aller 500
       verkehrsnahen Messstellen liegt die Belastung demnach aber immer noch
       teilweise deutlich über dem EU-Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm.
       
       Auch die Belastung mit Feinstaub hat sich verringert, inzwischen werden
       fast überall die Grenzwerte eingehalten. Die sind in der EU allerdings
       deutlich weniger ehrgeizig als von der Weltgesundheitsorganisation WHO
       vorgeschlagen. Der lange heiße Sommer 2018 brachte in Deutschland außerdem
       gefährlich hohe Werte bei der Ozonbelastung.
       
       Die höchsten NO2-Durchschnittswerte gab es nach den UBA-Daten in Stuttgart
       (71 Mikrogramm), München (66), Kiel (60) und Köln (59). Die Senkung der
       NO2-Belastung führt das UBA darauf zurück, dass Fahrverbote, Tempolimits,
       Software-Updates und neue Autos weniger giftigen Schadstoff emittieren.
       Allerdings dauere es „mit den derzeitigen Maßnahmen einfach zu lange, bis
       wir überall saubere Luft haben“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger.
       Die Diesel-Pkw, die einen Großteil des Problems ausmachen, müssten „endlich
       nachgerüstet werden, und zwar auf Kosten der Industrie“, die Technologie
       und der rechtliche Rahmen dafür stünden bereit.
       
       Wie und wo Schadstoffe gemessen werden, stellt das
       Bundesverkehrsministerium allerdings gerade in Frage. Die Bundesregierung
       untersucht, ob eine Überschreitung des Werts bis 50 Mikrogramm als
       verhältnismäßig anzusehen ist. Und in einem Brief an die
       EU-Verkehrskommissarin hat Minister Andreas Scheuer (CSU) jetzt darauf
       gedrängt, eine „Neubewertung der EU-Grenzwerte zu prüfen“.
       
       ## Weit überhöhte Werte auf Ausfallstraßen
       
       Er verweist dafür auf einen Brief von etwa 100 deutschen Lungenärzten, die
       die Grenzwerte als unwissenschaftlich bezeichnen. Der Brief wiederum war
       bei vielen deutschen und internationalen Fachärzten auf Widerstand
       gestoßen, weil er nicht den aktuellen Stand des Wissens abbilde.
       
       Auch in München wehrt sich SPD-Oberbürgermeister Dieter Reiter gegen
       drohende Fahrverbote. Die hohen Schadstoffwerte seien „offensichtlich
       unzutreffend“ kritisierte Reiter im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung.
       
       Zusätzlich zu den bisherigen Messpunkten, die das Landesumweltamt nach
       EU-Vorgaben betreut, hat die Stadt selbst an 20 Stellen gemessen – und
       teilweise deutlich niedrigere Werte festgestellt. Bisher wurden die
       Belastungen mit Daten von 2015 berechnet. Die eigenen Messungen hat die
       Stadt München aber vor allem in Wohngebieten vorgenommen. Dort liegen auch
       nach den Landesmessungen die Werte niedriger. An Ausfallstraßen wiederum
       stellen auch die städtischen Messgeräte weit überhöhte Werte fest.
       
       „Die Luft in München ist deutlich besser als vielfach angenommen und vom
       Freistaat 2017 berechnet wurde“, so Reiter. „Darüber bin ich sehr froh.“ Ob
       diese Freude reicht, Fahrverbote zu verhindern, ist fraglich. Denn die
       deutliche Überschreitung der Grenzwerte an den Hauptstraßen ist vielfach
       dokumentiert. Schon vor Jahren hatte das Verwaltungsgericht München
       geurteilt, das Land Bayern müsse deshalb in der Landeshauptstadt ein
       Fahrverbot verhängen. Weil die Landesregierung dieses Urteil aber
       konsequent ignoriert hatte, legte der Verwaltungsgerichtshof 2018 dem
       Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob in diesem Fall „Zwangsmaßnahmen“
       gegen die Regierung möglich seien.
       
       31 Jan 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernhard Pötter
       
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