# taz.de -- Gewalt am Berliner Hauptbahnhof: Wo Arm gegen Arm kämpft
       
       > Am Hauptbahnhof teilen sich die Straßenzeitungsverkäufer das Geschäft
       > nach Nationen auf. Gewalt ist alltäglich – und schwer zu ahnden.
       
 (IMG) Bild: Hartes Pflaster für Straßenzeitungsverkäufer: Der Platz vor dem Hauptbahnhof
       
       Bei Gerichtsprozessen bekommt man bisweilen Einblick in Welten, die in der
       Regel verschlossen bleiben. Beispiel Berliner Hauptbahnhof: Vielen
       Reisenden wird aufgefallen sein, dass sich dort in den vergangenen Jahren
       immer mehr bettelnde Menschen aufhalten, die Straßenzeitungen verkaufen –
       oder auch froh sind, wenn man ihnen einen Euro gibt und keine Zeitung
       nimmt. Doch woher sie kommen, wie sie leben – wer weiß das schon?
       
       Einer von ihnen war am vorigen Donnerstag, 17. Januar, vor dem Amtsgericht
       Tiergarten angeklagt: Der 22-jährige Rumäne soll versucht haben, einem
       polnischen Pärchen, das am Hauptbahnhof ebenfalls zeitweilig Zeitungen
       verkaufte, Handy, Geld und Zigaretten zu stehlen. Zudem soll er den Mann
       geschlagen haben. Später am selben Tag – das Ganze soll im Mai 2018 gewesen
       sein – sollen er und drei andere Rumänen die beiden Polen bis zur
       Invalidenstraße verfolgt und dort verprügelt haben. Die Frau, die schwanger
       gewesen sein soll, habe infolgedessen ihr Kind verloren.
       
       Die Herkunft der Beteiligten ist wichtig in diesem Fall. Denn die wachsende
       Konkurrenz der Verkäufer hat dazu geführt, dass diese ihre „Gebiete“ am
       Bahnhof nach Nationen aufgeteilt haben. Die Rumänen verkaufen respektive
       betteln am nördlichen Europaplatz, die Polen und Deutschen am
       Washingtonplatz, wie der Beschuldigte und die beiden Zeugen übereinstimmend
       dem Gericht erklären.
       
       Auf Befragung der Vorsitzenden Richterin, zwei Schöffen sitzen ihr zur
       Seite, gibt der Beschuldigte zunächst zu Protokoll, „nicht so gut“ lesen
       und schreiben zu können. Er habe keine Schule besucht, keinen Beruf
       gelernt und keinen festen Wohnsitz. In Deutschland sei er immer für „zwei
       bis drei Monate, dann wieder weg, wieder hier“, übersetzt die Dolmetscherin
       für das Gericht. Seine Familie – Mutter, Brüder, Schwestern – seien in
       Rumänien. Er lebe „von den Zeitungen“, sagt er und schlafe „am Bahnhof“.
       
       Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestreitet er. Der Pole habe ihn zuerst
       geschlagen, er habe sich nur gewehrt: „Er hatte schon was getrunken und
       sagte zu mir: Was guckst du so nach meiner Frau?“ Dass er später mit
       anderen die beiden erneut überfallen habe, sei auch nicht wahr, „ich
       schlage keine Frauen“, gibt er an.
       
       ## Es gebe „zu viele von denen“
       
       Dann tritt der junge Pole, sichtlich eingeschüchtert oder verwirrt von der
       Gerichtsatmosphäre, in den Zeugenstand. Bei der Frage nach seinem Alter
       muss der 22-Jährige erst nachrechnen. Einen Beruf habe er nicht, übersetzt
       ein Dolmetscher auch für ihn. Eine Zeit lang habe er am Hauptbahnhof
       Zeitungen verkauft, dann nicht mehr, „weil von denen viel zu viele da
       sind“, sagt er und zeigt auf den Beschuldigten. Zur Zeit des Vorfalls habe
       er Pfandflaschen gesammelt.
       
       Im Verlauf seiner Aussage spricht er immer wieder aufgeregt von „den
       Rumänen“, die am Bahnhof Leute beklauen würden „nachts, und alles“. Seine
       Schilderung, wie er an jenem Tag zunächst vom Beschuldigten, dann von vier
       Rumänen geschlagen worden sei und versucht habe, seine Frau zu schützen,
       kulminiert darin, dass er sich umdreht und ins Publikum zeigt.
       
       Dort sitzt ein junger Mann mit Mütze – der sei einer der Täter gewesen.
       Abends habe seine Frau wegen eines Tritts in den Bauch begonnen zu bluten,
       sie sei in die Charité gefahren. Die Arzt-Unterlagen seien später samt
       Rucksack gestohlen worden, „als wir unter einer Brücke schliefen“. – „Und
       das Kind?“, fragt die Richterin. „Ich weiß nicht, sie hat geblutet, bekam
       Tabletten. Ich kenne mich damit nicht aus.“
       
       Der Pflichtverteidiger des Beschuldigten fragt nach, ob er den Rumänen auch
       geschlagen habe. Ja, er habe sich verteidigt und einmal aufs Auge
       getroffen. Ob er heute schon Alkohol getrunken habe? Die Verhandlung hat um
       13 Uhr begonnen. „Ja, ein Bier, einen halben Liter.“ – „Sind Sie öfter so
       aufbrausend?“ – „Ich bin etwas nervös, so bin ich, ich habe ADHD (sic!).“
       Ob er öfter in Schlägereien verwickelt sei? „Ja, das kommt schon vor.“
       
       Als er den Saal verlässt, bittet die Richterin den Mann aus dem Publikum
       nach vorne, lässt seinen Namen notieren. Dann liest sie das
       Vorstrafenregister des Polen vor, das mehrere Einträge wegen Diebstahls und
       Körperverletzung enthält.
       
       ## Nach Paris abgetaucht
       
       Auch die polnische Freundin, 33 Jahre alt, leicht aufgedunsenes Gesicht,
       gibt an, keinen Beruf zu haben. Vor Verhandlungsbeginn hat die deutsche
       Begleiterin der beiden, bei denen diese mit Wohnsitz gemeldet sind, der
       taz-Reporterin erzählt, die junge Frau sei nach dem Vorfall wieder – wie
       schon vor der Schwangerschaft – dem Alkohol verfallen und nach Paris
       abgetaucht, wo sie im Obdachlosenmilieu versumpft sei. Erst am Vortag des
       Prozesses sei sie – im Zug, aber ohne Fahrkarte – nach Berlin
       zurückgekehrt.
       
       Die Schilderung der Polin zu den Ereignissen jenes Tages klingt eigentlich
       plausibel, weicht allerdings in einigen Details von der Aussage ihres
       Freundes ab, wie die Richterin durch intensives Nachfragen herausarbeitet.
       Von wem der Beschuldigte denn nun Geld und Handy verlangt habe, will sie
       etwa wissen. „Von mir“, sagt die Zeugin – ihr Freund hat dagegen behauptet,
       von ihm. Auch auf die Frage, ob sie an jenem Tag schon Alkohol getrunken
       habe, sagt die Zeugin, anders als zuvor ihr Mann, nein, habe sie nicht.
       
       An manchen Punkten scheinen sich Richterin und Zeugin schlicht nicht zu
       verstehen. So fragt die Richterin, warum die Zeugin ein Foto von ihrem
       Schwangerenbauch gemacht habe – das sie zum Beweis fürs Gericht mitgebracht
       hat. „Einfach so“, erklärt die Zeugin.
       
       Dass manche Schwangere tatsächlich ihren Bauch aus reiner Freude
       fotografieren, leuchtet der Richterin aber nicht ein. Sie fragt erneut nach
       dem Warum. „Um zu beweisen, dass ich schwanger bin“, sagt die Zeugin dann.
       Was die Richterin für unglaubwürdig hält: Niemand fotografiere seinen
       Bauch, wenn er noch nicht weiß, dass er einen Tritt hineinbekommen wird.
       
       Am Ende bleibt einiges unklar. Etwa wann, wo und wie die Frau ihr
       ungeborenes Kind verloren hat. Mit ihrer eigenen Aussage bei der
       Anzeigenaufnahme vor acht Monaten konfrontiert – sie sei damals im sechsten
       Monat schwanger gewesen – und da blute man ja nicht nur ein paar Tage,
       sondern habe eine richtige Fehlgeburt, sagt sie nun, sie wisse all dies
       nicht mehr genau.
       
       ## Wo sind die Krankenunterlagen?
       
       Offen bleibt auch, warum das Gericht und die Staatsanwaltschaft nicht die
       Krankenunterlagen der Charité angefordert haben, die der Zeugin nach
       eigener Aussage gestohlen wurden, die es aber, wenn ihre Geschichte stimmt,
       geben muss.
       
       Die Richterin unterbricht die Verhandlung. In der Pause spricht ein dritter
       Rumäne, der im Publikum sitzt, die Reporterin an. Es sei ja wohl klar, sagt
       er, dass „die Deutsche“ – die Begleitung der beiden Polen – die ganze
       Geschichte nur erfunden habe, um den Rumänen zu schaden. Warum? „Wegen der
       Konkurrenz beim Zeitungsverkauf.“ Als die Verhandlung weitergeht, schaut
       sich das Gericht zum Abschluss der Beweisaufnahme noch Videoaufzeichnungen
       der Überwachungskameras an, kann darauf aber nichts Eindeutiges erkennen,
       wie die Richterin feststellt.
       
       Zum Schluss lässt die Anklage die Tatvorwürfe gegen den Rumänen mangels
       Beweisen fallen. „Die Zeugenaussagen sind so mangelhaft, dass man die
       Anklage nicht aufrechterhalten kann“, erklärt die Staatsanwaltschaft.
       „Leider sind das nicht die Bilderbuchzeugen, die man sich wünschen würde“,
       setzt sie hinzu. Der Beschuldigte wird freigesprochen.
       
       Auf Nachfrage der taz erklärt das Gericht, gegen zwei weitere Mittäter in
       der Sache sei gesondert ermittelt, aber bislang offenbar keine Anklage
       erhoben worden. Auf die Frage, warum das so ist, hat die zuständige
       Staatsanwaltschaft bislang keine Antwort gegeben.
       
       Zwei Stunden nach Prozessende bekommt die taz einen Anruf von der deutschen
       Freundin der Polen. Die Rumänen seien wieder am Hauptbahnhof – der
       Beschuldigte und der Mann aus dem Publikum, der mit geprügelt haben soll.
       Sie hätten gelacht und gespottet, weil niemand den Angriff bezeugen konnte.
       Und sie hätten sie, die Deutsche, die vermeintliche Anstifterin der
       Anzeige, bedroht: „Du kriegst bald richtig Ärger“, sollen sie gesagt haben.
       
       28 Jan 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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