# taz.de -- Rechtes Netzwerk in der Bundeswehr: MAD ermittelt weiter im Fall Franco A.
       
       > Die Bundesregierung hat Verbindungen des Rechtsextremisten Franco A. zur
       > „Prepper“-Szene bestätigt.
       
 (IMG) Bild: Die Ermittlungen in Bundeswehrkreisen laufen weiter
       
       Berlin taz | Der Nachrichtendienst der Bundeswehr, der Militärische
       Abschirmdienst (MAD), ermittelt weiterhin im Fall des rechtsextremen
       Ex-Bundeswehrsoldaten Franco A. Das geht aus einem als Verschlusssache
       eingestuften Schreiben der Bundesregierung an den Verteidigungsausschuss im
       Bundestag hervor, das der taz vorliegt. Darin heißt es wörtlich: „Der MAD
       führt weitere Ermittlungen im Sachzusammenhang mit dem Fall Franco A.
       durch.“
       
       Der Rechtsextremist und frühere Bundeswehrsoldat Franco A. war im April
       2017 festgenommen worden, nachdem er zuvor auf dem Flughafen Wien mit einer
       illegal beschafften Pistole samt Munition aufgefallen war. Zuvor soll er
       sich laut Bundesanwaltschaft unter Vortäuschung einer falschen Identität
       als syrischer Asylbewerber registriert und Sozialleistungen bezogen haben
       – möglicherweise um als angeblicher Syrer weitere Straftaten zu begehen.
       Die Bundeswehr und der MAD waren daraufhin massiv in die Kritik geraten,
       weil ihnen die rechtsextreme Gesinnung des Soldaten nicht aufgefallen war.
       
       Ende 2018 hatte die taz berichtet, dass Franco A. auch Mitglied in einer
       Chatgruppe rund um den damaligen KSK-Soldaten André S. alias „Hannibal“ war
       und [1][an mindestens zwei Treffen sogenannter Prepper in Baden-Württemberg
       teilgenommen hatte]. Darunter eine konspirative Verabredung in einem
       Schützenverein in Albstadt, bei der die Teilnehmer ihre Handys nicht
       mitgenommen hatten und sich nur mit Vor- oder Decknamen ansprechen sollten.
       
       Nach Recherchen der taz waren auch gewaltbereite Rechtsextremisten mit
       Umsturzplänen Mitglieder in den von „Hannibal“ administrierten
       Chatgruppen gewesen. Diese Mitglieder, Reservisten der Bundeswehr, die
       bis heute Mitglieder des Reservistenverbands sind, hatten in
       Norddeutschland laut Informanten der taz geplant, an einem sogenannten Tag
       X politische Gegner in Lager zu verbringen und zu liquidieren.
       
       ## Gerichtliche Disziplinarverfahren
       
       Der Verteidigungsausschuss, der Innenausschuss sowie das Parlamentarische
       Kontrollgremium im Bundestag, das für die Kontrolle der Nachrichtendienste
       zuständig ist, hatten sich daraufhin wiederholt mit der Causa beschäftigt.
       MAD-Präsident Christof Gramm hatte betont, dass der MAD lediglich
       anlassbezogen Einzelpersonen überprüfe und dass es keine Hinweise auf
       rechtsextreme Netzwerke innerhalb der Bundeswehr gebe.
       
       In dem von Staatssekretär Peter Tauber am 14. Januar unterzeichneten
       Schreiben an die Mitglieder des Verteidigungsausschusses bestätigt das
       Bundesverteidigungsministerium nun, dass Kontakte von Franco A. ins Umfeld
       der „Prepper“-Szene festgestellt wurden. Demnach wurden bislang „fünf
       aktive Soldaten sowie ein Reservist“ identifiziert, „die zum Teil in den in
       Medienberichten erwähnten oder ähnlichen Chatgruppen aktiv waren“. Gegen
       zwei dieser Soldaten sowie gegen den Reservisten liefen inzwischen
       gerichtliche Disziplinarverfahren. Gegen einen weiteren Soldaten liefen
       derzeit Vorermittlungen.
       
       Wörtlich heißt es in dem Papier: „Die gegen die Soldaten und Reservisten
       erhobenen Vorwürfe umfassen Erschleichen von Sozialleistungen, Verstöße
       gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz, entwürdigende
       Behandlung, Beleidigung und Bedrohung von Untergebenen, Aneignung und
       unbefugten Besitz dienstlich bereitgestellten Materials sowie
       fremdenfeindliche Äußerungen.“
       
       In dem Schreiben bestätigt die Bundesregierung zudem, dass ein Mann mit dem
       Decknamen „Petrus“, der nach taz-Informationen eine wichtige Rolle in den
       Chatgruppen spielte, ebenfalls Angehöriger der Bundeswehr ist. Aufgrund der
       noch laufenden Ermittlungen im Fall Franco A. wolle das
       Verteidigungsministerium in der Sache allerdings keine weiteren Auskünfte
       geben.
       
       Auch in einem weiteren Detail ist das Schreiben der Bundesregierung
       interessant. Die taz hatte mehrfach angefragt, ob André S. alias „Hannibal“
       – der Chatgruppenadministrator und Gründer des eng mit den Chatgruppen
       verbandelten Vereins Uniter, [2][über den die taz im Dezember 2018
       ausführlich berichtete] – im April 2017 auch Teilnehmer einer
       Verabschiedungsfeier beim KSK gewesen sei, auf der unter anderem der
       Hitlergruß gezeigt und Musik der rechtsextremen Band „Sturmwehr“ gespielt
       worden sein soll. Dazu hatten sich Regierung und MAD bislang nicht
       geäußert.
       
       Jetzt teilt das Verteidigungsministerium mit, dass André S. nach
       Erkenntnissen der Bundesregierung nicht an der umstrittenen Feier
       teilgenommen habe. Wegen der Vorkommnisse auf der Feier beginnt am 27.
       Februar vor dem Amtsgericht Böblingen der Prozess gegen einen ehemaligen
       Oberstleutnant des Kommandos Spezialkräfte (KSK).
       
       Aus dem Regierungsschreiben geht auch hervor, dass der MAD in den letzten
       drei Jahren in insgesamt 60 Fällen dem Verdacht nachgegangen ist, dass es
       innerhalb der Bundeswehr Reichsbürger gibt. „In keinem der bislang
       abgeschlossenen Verdachtsfälle haben sich die Informationen derart
       bestätigt, dass eine Einstufung der jeweiligen Person als ‚Extremist in der
       Bundeswehr‘ vorgenommen wurde“, heißt es da. Weiter heißt es: „Keiner der
       Verdachtsfälle führte zur Entlassung eines der betroffenen Soldaten.“
       
       ## Umstrukturierung beim MAD
       
       In dem Schreiben an die Abgeordneten skizziert das Verteidigungsministerium
       auch die Maßnahmen, die innerhalb der Bundeswehr und des MAD getroffen
       wurden, um aus dem Fall Franco A. zu lernen. Im Rahmen einer
       abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe namens Cluedo hatte der
       Nachrichtendienst in Zusammenarbeit mit dem Generalbundesanwalt bereits den
       Ermittlungen im Fall Franco A. zugearbeitet.
       
       Nun weist das Bundesverteidigungsministerium auf die neue Rolle des
       Militärischen Abschirmdienstes hin: „Der Bedeutung der Aufgaben des MAD bei
       der Extremismusabwehr wird auch dadurch Rechnung getragen, dass der MAD aus
       dem truppendienstlichen Unterstellungsverhältnis der Streitkräftebasis
       herausgelöst und als Bundesbehörde (BAMAD) unmittelbar dem
       Bundesverteidigungsministerium unterstellt wurde.“ So werde größere
       Flexibilität und mehr Eigenständigkeit erreicht.
       
       Diese Reform hatte das Verteidigungsministerium bereits Mitte 2017
       vorgenommen. Demnach wurde innerhalb des MAD ein neues Dezernat „Prävention
       Extremismusabwehr“ eingerichtet. Ziel sei es, „durch adressatengerechte
       Beratung und Vorträge als Ansprechpartner für die Bundeswehr zur Verfügung
       zu stehen“. Auch jenseits des MAD verweist die Bundesregierung auf
       zahlreiche Reformen und Sensibilisierungsmaßnahmen. Künftig sollen
       beispielsweise Disziplinarermittlungen im Zusammenhang mit
       Volksverhetzung strengeren Meldepflichten unterliegen, sodass der MAD
       früher von Verdachtsfällen erfährt. Auch seien die
       Wehrdisziplinaranwaltschaften personell gestärkt worden.
       
       Im Dezember hatte die taz unter anderem von einem klandestinen Training von
       „Hannibal“ und weiteren Uniter-Mitgliedern auf einem Trainingsgelände im
       baden-württembergischen Mosbach berichtet, das von Eingeweihten als
       „paramilitärische Ausbildung“ bezeichnet wurde. Auch bei Franco A. hatten
       die Ermittler ein Uniter-Abzeichen gefunden. Diese und andere Vorfälle
       beschäftigen weiterhin den Bundestag sowie Landesparlamente, etwa in
       Baden-Württemberg.
       
       20 Jan 2019
       
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