# taz.de -- „Notwehr“ der Verbraucher: Kakerlaken in der Lieblingskneipe?
       
       > Wenn Behörden Hygienemängel in Restaurants finden, bleibt diese
       > Information bislang oft verborgen. Eine Online-Plattform will das ändern.
       
 (IMG) Bild: Keine angenehmen Trinkpartner
       
       Berlin taz | Kakerlaken im Lieblingsrestaurant oder in der Bäckerei? Seit
       Jahren wird jeder vierte Lebensmittelbetrieb, der kontrolliert wird,
       beanstandet, erklärt Oliver Huizinga von der Verbraucherorganisation
       Foodwatch. VerbraucherInnen erführen davon „in der Regel“ nichts. Diese
       „Geheimniskrämerei“ der Behörden soll jetzt ein Ende haben.
       
       Zusammen mit der Initiative „Frag Den Staat“ startete die Organisation am
       Montag „Topf secret“: Auf dem Onlineportal lässt sich herausfinden, wie es
       um die Hygiene in Gastronomie und Nahrungsmittelwirtschaft steht. Die
       Grundlage ist das Verbraucherinformationsgesetz VIG. Danach können
       BürgerInnen Auskunft verlangen, tun es jedoch selten. [1][Eine Website]
       will es nun einfach für jeden machen.
       
       Wer die Seite aufruft, kann ein beliebiges Restaurant oder irgendeinen
       Lebensmittelbetrieb über eine Suchmaske oder per Klick auf einer
       Straßenkarte aussuchen. Man gibt Namen, E-Mail- und Postadresse ein. Topf
       secret stellt einen vorbereiteten Text dazu. Dann geht alles als Anfrage an
       die zuständige Behörde. Topf secret sei eine „Notwehrmaßnahme“ sagt
       Huizinga. „Je mehr Menschen mitmachen und Anträge stellen, desto mehr Infos
       kommen ans Licht.“ Schmuddelbetrieben soll das Handwerk gelegt werden.
       
       ## In Dänemark funktioniert das System
       
       Das kann funktionieren. In Dänemark zum Beispiel hängen in Bäckereien,
       Metzgereien und Restaurants gut sichtbar an der Ladentür oder im
       Schaufenster glücklichere, weniger glückliche oder traurige Smileys. Grinst
       er, ist alles bestens. Lacht er verhalten, fanden die Kontrolleure kleine
       Hygiene-Mängel, guckt er traurig, ging es um Schlampereien, für die es
       mindestens eine Geldstrafe gab. Schon wenige Jahre nach der Einführung 2002
       hat sich die Quote der beanstandeten Betriebe halbiert.
       
       Und in Deutschland? Im Berliner Bezirk Pankow gab es die Hygiene-Smileys
       mal für kurze Zeit. Dagegen zogen zwei Unternehmen, die mies abgeschnitten
       hatten, vor Gericht – und bekamen Recht. Denn „Informationen über
       festgestellte Verstöße“ dürften veröffentlicht werden, Bewertungen nicht.
       SPD und Union haben sich in ihrem Koalitionsvertrag nur darauf verständigt,
       „eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zu Hygiene und
       Lebensmittelsicherheit“ zu schaffen. Den Betrieben soll überlassen bleiben,
       ob sie diese nutzen.
       
       Arne Semsrott von Frag den Staat hofft nun auf den Druck der Verbraucher
       über „Topf secret“. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband sprach
       bereits vom „Mitmach-Internetpranger“. Semsrott: „Wenn die Bundesregierung
       in Zukunft die Veröffentlichung aller Kontrollergebnisse vorschreibt,
       schalten wie unsere Plattform gerne wieder ab.“
       
       15 Jan 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.topf-secret.foodwatch.de
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanna Gersmann
       
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