# taz.de -- Volksinitiative gegen Fracking: Bürger fordern Fracking-Verbot
       
       > Eine Initiative will ein Fracking-Verbot für Schleswig-Holstein. Weil
       > sich der Landtag nicht damit beschäftigt, schaltet sie das
       > Verfassungsgericht ein.
       
 (IMG) Bild: Will kaum einer in der Nachbarschaft haben: Fracking
       
       Rendsburg taz | Mit hohem Druck werden Wasser und Chemikalien in den Boden
       gepresst. Der Untergrund bricht auf, Erdgas steigt auf – doch wohin fließt
       das mit Giftstoffen angereicherte Wasser? Fracking birgt Unsicherheiten. In
       Schleswig-Holstein sprechen sich alle Parteien im Landtag gegen das
       Verfahren aus. Dennoch lehnte es eine Mehrheit der Abgeordneten aus
       formalen Gründen ab, sich mit dem Antrag einer Volksinitiative zu befassen,
       die ein Fracking-Verbot für das ganze Land fordert. Nun versucht die
       Initiative, ihr Anliegen durch die Hintertür doch ins Parlament zu bringen:
       Das Landesverfassungsgericht soll einen Weg bahnen.
       
       „Schleswig-Holstein, das Tourismusland zwischen den Meeren, soll
       Deutschlands erste Fracking-Verbotszone werden“, sagt Patrick Breyer, einer
       der Sprecher der Volksinitiative, die über 40.000 Unterschriften für das
       Anliegen gesammelt hat. Politisch gibt es keinen Widerstand: Sowohl die
       Oppositions- als auch die Regierungsfraktionen im Kieler Landtag loben den
       Ansatz der Volksinitiative.
       
       Das Parlament hat in den vergangenen Jahren mehrfach darüber beraten,
       Fracking im ganzen Land flächendeckend zu verbieten. Das scheiterte aber
       immer an den rechtlichen Vorgaben.
       
       ## Für Fracking-Verbot nicht zuständig
       
       „Die Ziele der Initiative unterstützen wir völlig“, sagte Burkhard Peters
       (Grüne) der taz im Oktober, als über die Zulassung des Antrags im Innen-
       und Rechtsausschuss beraten wurde. „Aber weil das Land seine Kompetenz
       überschreiten würde, sind uns juristisch die Hände gebunden.“ Auf diesen
       Punkt hatte der Wissenschaftliche Dienst, also die juristische Abteilung
       des Landtages, hingewiesen.
       
       Laut dessen Gutachten darf das Land nicht über etwas entscheiden, das
       eigentlich im Aufgabenbereich des Bundes liegt. Initiativen-Sprecher
       Breyer, der selbst Jurist ist und für die Piratenpartei eine Wahlperiode
       lang im Landtag saß, hofft dennoch auf eine andere Sichtweise des
       Verfassungsgerichts: „Zum Schutz unseres Wassers soll Schleswig-Holstein
       als bundesweit erstes Land komplett aus dem hoch riskanten und
       klimaschädlichen Fracking aussteigen“, wünscht er sich.
       
       Das Verfahren wird unter anderem in Niedersachsen angewendet. Hier gibt es
       seit den 1960er-Jahren Erfahrung mit dem sogenannten konventionellen
       Fracking, bei dem Erdgas aus Sandstein gewonnen wird. Im Frühjahr
       berichtete der NDR, dass Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) zu
       Testzwecken auch unkonventionelles Fracking zulassen würde. Dabei wird die
       Methode in härteren Böden wie Schiefer, Mergel oder Ton angewandt.
       
       Da mehr Flüssigkeit gebraucht wird, gilt das Verfahren als gefährlicher.
       Breyer hofft darauf, durch einen juristischen Sieg in Schleswig-Holstein
       den Weg zum Fracking-Verbot auch für andere Bundesländer zu eröffnen.
       
       ## Gleiches Recht für alle
       
       Neben der inhaltlichen Frage geht es der Initiative auch um eine formale.
       Breyer stört, dass der Landtag sich gar nicht erst mit dem Antrag befasst,
       sondern ihn schon im Vorfeld abgewiesen hat. „Die Volksgesetzgebung darf
       nicht schlechter gestellt sein als die Parlamentsgesetzgebung“, sagt
       Breyer.
       
       Denn mit Anträgen, die von Fraktionen oder der Regierung stammen, würde das
       Parlament sich inhaltlich beschäftigen, auch wenn sehr wahrscheinlich ist,
       dass Beschlüsse hinterher von einem Gericht gekippt werden. Das gelte
       gerade im Bereich der Innen- und Sicherheitspolitik, hat Breyer beobachtet:
       „Da testen Parlamente gern mal die Grenzen aus. Diese Chance reklamieren
       wir auch für Volksinitiativen.“
       
       Ob es die Chance gibt, muss nun das Gericht bewerten. Die Sprecherin des
       Kieler Landtags verweist auf das Volksabstimmungsgesetz, das den Umgang der
       Abgeordneten mit Initiativen regelt. Inhaltlich hätten sich die
       Abgeordneten an das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu halten,
       das den Gesetzentwurf in Teilen als unzulässig einstufte. Mehr lässt sich
       zurzeit nicht sagen, so die Sprecherin: „Die Klage ist uns noch nicht
       übersandt worden.“
       
       1 Jan 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geißlinger
       
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