# taz.de -- Initiative gegen Fracking und CO2-Endlager: Wasserschutz statt Schiefergas
       
       > Eine Volksinitiative sammelt in Schleswig-Holstein mehr als 40.000
       > Unterschriften für den Wasserschutz. Jurist*innen sehen das Anliegen
       > skeptisch.
       
 (IMG) Bild: Viel Initiative im Norden: Ein Protestschild in der Nähe von Hattstedt
       
       Neumünster taz | Grundwasser bewahren, Fracking verbieten – rund 42.000
       Menschen in Schleswig-Holstein haben für dieses Anliegen auf den Listen der
       „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ unterschrieben. Normalerweise
       reichen 20.000 Unterschriften aus, damit sich der Landtag mit einer
       Volksinitiative befassen muss, doch in diesem Fall könnte es anders
       ausgehen. Am Mittwoch berät der Innen- und Rechtsausschuss des Parlaments
       darüber, ob das Anliegen überhaupt rechtlich zulässig ist. Der
       wissenschaftliche Dienst des Landtages meint: nein. Die Initiative will
       jedoch notfalls vor das Landesverfassungsgericht ziehen.
       
       Zahlreiche Änderungen am Wasserschutzgesetz schlägt die Initiative vor, die
       unter anderem von Patrick Breyer, ehemaliger Landtagsabgeordneter der
       Piraten, und Reinhard Knof, Sprecher der „Bürgerinitiative gegen
       CO2-Endlager und Fracking“, vertreten wird. Geht es nach ihnen und ihren
       MitstreiterInnen, sollen zukünftig unter anderem Anträge auf Probebohrungen
       öffentlich gemacht werden.
       
       Bisher gilt Geheimhaltung zugunsten der Energieunternehmen, die sich
       potenzielle Claims sichern wollen. Firmen sollen für alle Veränderungen und
       Schäden zur Rechenschaft gezogen werden können, inklusive einer
       Wiederherstellung des Zustandes vor einer Bohrung – was schwierig ist, wenn
       der Untergrund durch hohen Druck aufgebrochen wurde (siehe Kasten). Die
       Initiative möchte zudem ein „Verbot von Fracking“ als eigenen Paragrafen
       ins Landeswasserschutzgesetz aufnehmen. Dabei soll dieses Verbot nicht nur
       für die Gewinnung von Erdgas, sondern bereits für Probebohrungen gelten.
       
       Der wissenschaftliche Dienst des Landtages sieht aber ein grundsätzliches
       Problem: Der Gesetzentwurf, der durch die Volksinitiative ins Parlament
       geschickt würde, sei „kompetenziell unzulässig“, heißt es im schönsten
       Juristendeutsch. Gemeint ist, dass das Land in eine Aufgabe des Bundes
       hineinregieren und damit seine Kompetenzen überschreiten würde, wenn es dem
       Antrag folgt.
       
       Denn auf Bundesebene ist das umstrittene Frackingverfahren zwar weitgehend
       verboten – Testbohrungen sind aber in einigen Erprobungsgebieten zu
       Forschungszwecken erlaubt. Vor allem steht die Regelung, die 2017 in Kraft
       trat, unter Vorbehalt: 2021 stimmt der Bundestag erneut ab. Aktuell gibt es
       laut Medienberichten deutschlandweit keine Anträge auf Fracking, aber falls
       sich die Gesetzeslage ändert, mag das anders aussehen.
       
       Die Entscheidung ist unsicher. Grüne und Linke wollen ein komplettes Verbot
       der Technik, während SPD und CDU Unterschiede zwischen dem konventionellen
       und dem unkonventionellen Fracking machen. Die FDP hat sich vor Kurzem auch
       für unkonventionelles Fracking ausgesprochen, damit Deutschland seine
       CO2-Ziele erreicht. Die AfD will Fracking weiter erproben.
       
       Im Kieler Parlament will aktuell niemand die Technik. Allerdings ist
       Schleswig-Holstein mehrfach mit Versuchen gescheitert, Fracking in den
       eigenen Landesgrenzen dauerhaft zu verbieten. Auch zum Vorstoß der
       Volksinitiative teilt das vom Grünen Jan Philipp Albrecht geführte
       Unweltministerium bedauernd mit: „Das Land darf den vorgeschlagenen Weg
       nicht gehen.“ Denn der Bund habe das Thema Fracking im
       Bundes-Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Darauf mit Verboten im
       Landeswassergesetz zu antworten, sei „nicht rechtskonform“.
       
       Initiativen-Sprecher Patrick Breyer würde es auf einen Versuch ankommen
       lassen: Aktuell verbiete kein Gerichtsurteil einem Bundesland, aus dem
       Fracking auszusteigen. „Wir brauchen zum Schutz unseres Wassers diesen
       Mut“, sagt er. „Sollen die Konzerne doch klagen.“
       
       ## Uneinige Landtagsfraktionen
       
       Die Landtagsfraktionen sind vor der Sitzung, bei der es um die Zulässigkeit
       der Initiative geht, noch uneinig. Claus Christian Claussen, innen- und
       rechtspolitischer Sprecher der CDU im Landtag, erklärt auf taz-Anfrage kurz
       und bündig: „Wir teilen die Bedenken der parlamentarischen Dienste.“ Vor
       einer endgültigen Antwort wolle er aber die Beratung abwarten.
       
       Kai Dolgner (SPD) meint dagegen: „Die Bedenken des wissenschaftlichen
       Dienstes kann man haben, muss man aber nicht. Wir folgen der
       Rechtsauffassung der Volksinitiative.“ Denn bei Bürgerbeteiligungen sollten
       „die Rechtsfragen nicht restriktiv ausgelegt werden“, so Dolgner, der auch
       inhaltlich das Anliegen der Volksinitiative unterstützt: „Der Schutz
       unseres Wassers hat für uns oberste Priorität. Wir setzen uns schon seit
       Jahren gegen das umweltschädliche Fracking ein.“ Er erwarte, dass die
       Jamaika-Koalition zumindest die rechtlich unkritischen Teile des Antrags
       übernehme.
       
       Auch Lars Harms (SSW) erklärte vor der Sitzung, weil der wissenschaftliche
       Dienst einen Punkt für unzulässig befunden habe, gebe es keinen Grund, die
       Initiative pauschal abzulehnen. Schwerer tun sich die Grünen: „Die Ziele
       der Initiative unterstützen wir völlig“, so Burkhard Peters. „Aber weil das
       Land seine Kompetenz überschreiten würde, sind uns juristisch die Hände
       gebunden.“
       
       24 Oct 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geißlinger
       
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