# taz.de -- Kampf um Karl-Marx-Allee: Gericht bremst „Deutsche Wohnen“
       
       > Das Landgericht stoppt vorerst den Verkauf von 700 Mietwohnungen. Der
       > Senat hofft jetzt auf den umfassenden Rückkauf aller Wohnungen.
       
 (IMG) Bild: Sichtbarer Protest: MieterInnen der Karl-Marx-Allee halten wenig vom Verkauf an die Deutsche Wohnen
       
       Berlin taz | Das Landgericht Berlin hat den [1][Verkauf dreier Wohnblöcke
       in der Karl-Marx-Allee] an die Deutsche Wohnen AG per einstweiliger
       Verfügung gestoppt. Für insgesamt 675 Wohnungen und 57 Gewerbeeinheiten ist
       der Vollzug der Verkaufsurkunden bis auf Weiteres untersagt. Geklagt hatte
       die Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain (WBF), die bis Mitte der 1990er
       Jahre Eigentümerin der Arbeiterpaläste war. Die Verfügung wurde am Dienstag
       erlassen.
       
       Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) sprach von einer „guten
       Nachricht“. Das Urteil verschaffe dem Senat mehr Zeit für seine Bemühungen,
       die MieterInnen dabei zu unterstützen, die Wohnungen selbst zu erwerben und
       dann an eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft zu übertragen. Die Frist
       hierfür wäre am 5. Januar abgelaufen, zwei Monate nach der Ankündigung des
       Kaufs durch die Deutsche Wohnen.
       
       Andererseits eröffne die Entscheidung des Gerichts die „Chancen auf eine
       große Lösung“, also eine generelle Rekommunalisierung der Bestände in der
       Karl-Marx-Allee. In diesem Fall könnte womöglich die in die
       Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte aufgegangene WBF ein Vorkaufsrecht für
       die Blöcke ausüben. Die Klägerin hatte damit argumentiert, dass der
       einstige Verkauf in den Jahren 1993 und 1995 unter der Maßgabe erfolgt sei,
       Mietereigentum zu schaffen. Dies sei damals im Altschuldenhilfe-Gesetz
       geregelt worden.
       
       Der aktuelle Verkauf der Predac an die Deutsche Wohnen „atmet diesen Geist
       nicht“, wie Kollatz sagte. Mietern, die erst seit kurzem dort wohnen, wurde
       ihre Wohnung gar nicht erst zum Kauf angeboten. Damit werden Käufer und
       Verkäufer sicher nicht durchkommen, so Kollatz.
       
       ## Tricks der Deutschen Wohnen
       
       Auch den langjährigen Mietern wurde ein möglicher Kauf ihrer Wohnungen
       erschwert, etwa durch den Ausschluss einer Belastungsvollmacht, also das
       Beleihen ihrer Wohnungen. Zudem fiel die Verkaufsankündigung samt der
       folgenden Zwei-Monats-Frist wie zufällig in die Weihnachtszeit.
       
       Laut Kollatz könnte im Januar eine mündliche Verhandlung vor dem
       Landgericht stattfinden. Der Senat hat sich derweil darauf geeinigt, „sich
       doppelt abzusichern“, wie der Staatssekretär für Wohnen, Sebastian Scheel
       (Linke), sagte. Paraelle zu den rechtlichen Bemühungen soll das Modell des
       [2][„gestreckten Erwerbs“ verfolgt werden, auf das sich der
       Koalitionsausschuss vergangene Woche geeinigt hatte].
       
       MieterInnen, denen ein individuelles Kaufangebot unterbreitet wurde, sollen
       darauf vorbereitet werden, dies anzunehmen und die Wohnung dann sofort an
       die Wohnungsbaugesellschaft Gewobag weiterzuverkaufen. Anders als bisher
       geplant, bleibt die Investitionsbank Berlin Brandenburg bei diesem Modell
       außen vor. Dies mache es „komfortabler“ für die Mieter, denen nun ein
       Bevollmächtigten für den Mietervorkauf zur Verfügung gestellt wird. Dieser
       soll in den kommenden Wochen die Unterlagen der MieterInnen einsammeln,
       wird diese nun aber noch nicht an den Verkäufer Predac weiterreichen.
       
       Für die 81 Wohnungen des Blocks D-Süd, die als einzige im
       Milieuschutzgebiet liegen, wurde am Wochenende wie geplant das bezirkliche
       Vorkaufsrecht ausgeübt. Die Deutsche Wohnen hatte sich zuvor geweigert,
       eine Abwendungsvereinbarung zu unterschreiben, mit der sie für 20 Jahre die
       Sozialziele des Milieuschutzes angenommen hätte.
       
       18 Dec 2018
       
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