# taz.de -- Bayrische Provinzposse: Back ma's!
       
       > Das OLG München ist zu keiner endgültigen Entscheidung in der Causa
       > „nackte Breze“ gekommen. Bedauerlich – aber bald ist alles anders.
       
 (IMG) Bild: Breze, eindeutig zubereitet
       
       Mit der Breze ist es so eine Sache. Manchmal hat sie ein „l“ hintendran und
       manchmal wird sie statt mit langem „e“ so ausgesprochen, als hätte sie
       etwas mit dem Hunnenkönig Etzel zu tun, der vielen unter dem Namen Attila
       bekannt ist.
       
       Wer die backfrische Rösche an einer Breze besonders schätzt, wird in Bayern
       fündig werden. Und wer auf die schwäbische Variante steht, wird kein
       Geräusch hören, wenn er in das weiche Gebäck beißt. Wer am Bahnhof bei der
       Kette mit dem passenden Namen Ditsch eine Breze mit l gekauft hat, muss
       glauben, dass Gummi im Teig mitverarbeitet wird und wer in einem
       bayerischen Biergarten eine Riesenbreze ohne l zu seiner Mass Bier kauft,
       wird sich fragen, ob im Freistaat eigentlich alles größer sein muss als
       andernorts in Deutschland. Jetzt ist die schnörkelige Backware vor dem Kadi
       gelandet und die ganze Republik [1][wartet] auf die Entscheidung des
       Oberlandesgerichts München in der Causa „nackte Breze“.
       
       Da ist am Donnerstag die Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren
       Wettbewerbs gegen eine Bäckereikette verhandelt worden, die an einem
       Sonntag und am Pfingstmontag im Jahre des Herrn 2016 verbotenerweise Brezen
       und Semmeln verkauft hat. An einem Sonntag ist das nach den Regeln des
       deutschen Ladenschlussgesetzes nur drei Stunden lang erlaubt. In Bayern
       wird darauf so streng geachtet wie auf das Tanzverbot am Gedenktag für die
       Hinrichtung Jesu. Weil in den Bundesländern, an deren Behördeneingängen
       keine Kreuze zu hängen haben, großzügigere Regelungen herrschen, liegt die
       Frage nahe, warum beim Thema Sonntagsbreze die Uhren in Bayern anders gehen
       als andernorts.
       
       Die Bäckereien, die einen Cafébetrieb unterhalten, der den ganzen heiligen
       Sonntag läuft, dürfen nur zubereitete Speisen verkaufen, wenn die drei
       Stunden abgelaufen sind. Eine Semmel ohne was drauf darf es dann nicht mehr
       geben. Aber eine Breze? Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs,
       eine Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft, will nun endlich
       Rechtssicherheit. Es soll unter anderem geklärt werden, ob eine Breze mit
       nichts drauf, eine nackte Breze also, als zubereitetes Lebensmittel gilt
       oder nicht.
       
       ## Breze gegen Kinderjammern
       
       Dass man das Laugengebäck als solches ohne weitere Zutaten wie zum Beispiel
       Butter verzehren kann, wissen in Bayern schon die kleinsten Kinder, steckt
       man ihnen statt Schnuller doch nicht selten einfach ein Stück Breze in den
       Mund, um jedwede Jammerei frühzeitig mit abgebackenem Teig zu ersticken.
       
       Auch die großen Biergarten- und Oktoberfestbrezen, für die pro Exemplar
       mehr als ein halbes Kilo Teig verbacken wird, wandern meist ohne Aufstrich
       in die Trinkermägen, um denen dabei zu helfen, große Mengen alkoholhaltiger
       Flüssigkeiten zu verarbeiten.
       
       Die Breze ist also ein vollendetes Produkt, das keiner weiteren
       Verfeinerung bedarf. Demnach könnte man sie glatt als zubereitete Speise
       bezeichnen und sie von der Dreistundenregel ausnehmen. Ob das Gericht das
       ebenso sieht, wird demnächst verkündet.
       
       Um die Dreistundenregel selbst wird übrigens nicht gerungen bei der
       Auseinandersetzung. Es geht nicht um den heiligen Sonntag an sich. Eine
       belegte Semmel darf im Bäckereicafé ja sowieso verkauft werden. Dafür muss
       sie von jemandem gebacken und [2][belegt] werden. Das darf den ganzen
       Sonntag gemacht werden. Um Arbeitnehmerschutz geht es also nicht beim Kampf
       um die nackte Breze.
       
       Das Problem löst sich in einer Stadt wie München vielleicht bald schon auf
       ganz andere Weise. Wenn sich niemand mehr findet, der sonntags Semmeln
       backt und verkauft, weil er sich von der Handvoll Euro, die man ihm dafür
       zahlt, die Miete für den Schuhkarton im Vorort Puchheim Bahnhof, in dem er
       mit seiner Familie lebt, nicht mehr leisten kann, dann wird es die meisten
       Bäckereien eh bald nicht mehr geben.
       
       13 Dec 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bislang-keine-rechtsklarheit-gericht-verhandelt-ueber-verkauf-von-sonntagsbroetchen.139774be-d99d-4c73-8f32-bb10afa928b3.html
 (DIR) [2] http://www.ringsgwandl.net/text68.htm
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Rüttenauer
       
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