# taz.de -- taz-adventskalender (18): Es wird eng für Kriminelle
       
       > Die Staatsanwaltschaft will härter gegen die organisierte Kriminalität
       > vorgehen und hat eine neue Abteilung dafür eingerichtet. Die wird viel
       > Beifang machen
       
 (IMG) Bild: Neukölln 2017: Polizei beschlagnahmt, was sie kriegen kann: In diesem Fall 77 Immobilien
       
       Nach dem christlichen Kalender wird die Frohe Botschaft ja erst am 24.
       Dezember verkündet. Weil es in diesem irdischen Jammertal aber so selten
       Grund zur Freude gibt, präsentieren wir bis Weihnachten täglich eine gute
       Nachricht. 
       
       Teure Immobilien, Nobelkarossen und andere Luxusgüter, in denen Gelder aus
       der organisierten oder der Wirtschaftskriminalität stecken, sind künftig
       weniger sicher vor dem staatlichen Zugriff. Eine neue Abteilung der
       Staatsanwaltschaft, die sich um ihre Beschlagnahmung kümmern soll, hat am
       Montag ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Ziel sei es, die organisierte
       Kriminalität noch wirksamer zu bekämpfen, [1][teilte die Staatsanwaltschaft
       am Montag mit].
       
       Für die Startphase hat Berlin zwei Staatsanwält*innen und vier
       Rechtspfleger*innen bereitgestellt, zwei weitere Staatsanwält*innen werden
       die Abteilung im kommenden Jahr verstärken. Sie sollen den
       Ermittlungsbehörden zuarbeiten und ihnen helfen, eine Gesetzesänderung vom
       Juli 2017 konsequenter umzusetzen.
       
       Seit der Änderung darf die Staatsanwaltschaft noch bei laufenden
       Ermittlungen Vermögen vorläufig beschlagnahmen, von denen sie annimmt, dass
       sie durch Betrug, Erpressung oder andere Straftaten in den Besitz der
       Verdächtigen gelangt sind. Im Falle einer Verurteilung geht das ergaunerte
       Gut dann endgültig in den Besitz des Landes über oder kann, je nach Urteil,
       auch dem Opfer zugesprochen werden.
       
       ## Staatsanwaltschaft hat 30 Jahre Zeit zur Strafverfolgung
       
       Allerdings zielt die neue Abteilung nicht speziell auf organisierte
       Kriminalität, sondern auf jede Art von Strafdelikten. „Der Grundsatz ist:
       Kriminalität darf sich nicht mehr lohnen“, sagt die stellvertretende
       Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Mona Lorenz, der taz. Das heißt: Auch
       wer eine Packung Zigaretten klaut, sie aufraucht und hinterher wegen
       Diebstahls belangt wird, muss nicht nur die Strafe für den Diebstahl
       zahlen, sondern ebenfalls die 6,50 Euro für die Zigaretten.
       
       Die Spanne, innerhalb deren die Delikte verjähren, hat sich durch die
       Gesetzesnovelle drastisch verlängert: „Die Staatsanwaltschaft hat jetzt 30
       Jahre Zeit, von einem Schwarzfahrer die 2,80 Euro für das Ticket
       einzutreiben“, erklärt Lorenz.
       
       Ob das noch eine frohe Botschaft ist? Es dürfte wohl eher einen absurden
       Verwaltungsaufwand bedeuten. Ob die Schwarzfahrerin 60 Euro Strafe zahlt
       oder 62,80 Euro, dürfte ihr auch halbwegs egal sein. Organisierten
       Großkriminellen, die ihren Porsche hergeben müssen oder ihre Villa im
       Grunewald, dürfte es mehr wehtun. Das ist immerhin doch eine gute Nachricht
       oder ein „positiver Nebeneffekt“, wie es die Staatsanwaltschaft nennt.
       
       Und auch, dass der gesunde Menschenverstand bei der Strafverfolgung dann
       doch noch zum Tragen kommt: Das Gesetz enthält eine Klausel, nach der die
       Behörden wegen Geringfügigkeit von der Verfolgung absehen können.
       
       18 Dec 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://twitter.com/GStABerlin/status/1074590233470095360
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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