# taz.de -- Änderung des Personenstandsgesetzes: Einfach alles streichen?
       
       > Die Große Koalition verschleppt die Einführung des
       > Dritte-Option-Geschlechts. Es gibt viel Klärungsbedarf um die
       > Geschlechtsoption „divers“.
       
 (IMG) Bild: Änderung des Personenstandsgesetzes gefordert: „männlich“, „divers“ und „weiblich“
       
       Berlin taz | Nach einem Jahr „Arbeit“ ist das neue Gesetz zur „Dritten
       Option“ immer noch nicht bereit zur Verabschiedung. Eigentlich sollte
       bereits am Donnerstag im Plenum darüber abgestimmt werden. Jetzt müssen die
       Ausschüsse aber nochmal ran – zu Recht und vielleicht besser spät als nie.
       Zentrale Forderungen und Kritikpunkte der Verbände fanden nämlich immer
       noch keine Beachtung.
       
       Der überfällige Entwurf: Neben „männlich“ und „weiblich“ soll auf dem
       Ausweis die dritte Option „divers“ eingeführt werden. Was sonst noch in den
       Gesetzesentwurf soll, bleibt weiterhin unklar. Am Montag hatten die
       Fraktionen daher Sachverständige zur Anhörung geladen. Von einer
       „qualifizierten Debatte“ sprach danach Doris Achelwilm, Linken-Sprecherin
       für Gleichstellungspolitik. „Es ging nicht mehr um die grundsätzliche
       Frage, ob es verschiedene Geschlechtsidentitäten gibt.“ Dass das für
       Achelwilm Grund genug ist, von einer „qualifizierten Debatte“ zu sprechen
       und das Gepöbel der AfD in der Anhörung hingenommen wurde, zeigt, auf
       welchem Niveau in Berlin gerade Politik gemacht wird.
       
       Achelwilm beschreibt den bisherigen Weg des Gesetzes als holprig. Zum
       Beispiel erreichte der erste Entwurf viel zu spät die Verbände, welche so
       kaum noch die Möglichkeit zur Einflussnahme hatten. Während auf die
       Partizipation von Betroffenen zunächst also wenig Wert gelegt wurde, wird
       in seitenlangen Erklärungen sichergestellt, dass durch das Gesetz keine
       zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft entstünden.
       
       Die Debatte am Montag zeigte, dass die Meinungen bei den Knackpunkten des
       Gesetzes geteilt sind. Ein Problem des Entwurfs ist zum Beispiel die
       Regelung zum ärztlichen Attest. Wer den eigenen Geschlechtseintrag ändern
       möchte, müsste sich vorher eine „Variation der Geschlechtsentwicklung“
       bescheinigen lassen. Was genau das bedeuten soll, bleibt unklar. Die
       Sachverständige Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für
       Menschenrechte plädierte dafür, die ärztliche Bescheinigungspflicht
       abzuschaffen und stattdessen durch einen einfachen Antrag beim Standesamt
       zu ersetzen.
       
       In anderen europäischen Ländern ist das bereits gängige Praxis. Ihr
       Argument: Geschlechtsidentität könne nicht fremdbegutachtet werden und
       Arztbesuche stellten für Menschen, die beipielsweise in ihrer Kindheit
       zwangsoperiert wurden, eine erhebliche Hürde dar. Das notwendige Verbot
       solcher geschlechtsangleichender OPs selbst kam allerdings auch in der
       Debatte kaum vor.
       
       ## Neue Debatte eröffnet
       
       Im Bundestag stand am Montag plötzlich der neue Vorschlag einer
       „eidesstaatlichen Erklärung“ im Raum, starkgemacht von Lucie Veith, der
       Gründerin des Vereins „Intersexuelle Menschen e.V.“. Unter Eid sollten
       Menschen aussagen, dass der gewünschte Eintrag seit mindestens drei Jahren
       ihrer gelebten Geschlechtsidentität entspräche. Sie sollen also beweisen,
       dass ihrem Wunsch nach einer Änderung des Geschlechtseintrags keine
       betrügerischen Absichten zugrunde liegen und werden damit kriminalisiert.
       
       Sven Lehmann von den Grünen stellte zum Ende der Anhörung noch eine
       entscheidende Frage: „Gibt es überhaupt eine Alternative zur gänzlichen
       Streichung des Geschlechtseintrags, wenn alle hier besprochenen Optionen
       von Gutachten durch Dritte abhängen, die wiederum Fremdbestimmung
       bedeuten?“ Lehmann eröffnete damit eigentlich eine ganz neue Debatte, die
       alles zuvor Diskutierte hinfällig machte. Aus verfassungsrechtlicher
       Perspektive steht einer Streichung nämlich nichts entgegen, sie wurde sogar
       im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgeschlagen. Und wenn es
       tatsächlich um Gleichstellung geht, dann müsste es heißen: Entweder alle
       gehen zum Amt, um ihre Geschlechtsidentität „feststellen“ zu lassen oder
       der Eintrag wird abgeschafft. Das würde die ganze Kostendebatte um das
       Gesetz auch entschärfen – es gäbe nämlich keine.
       
       Insgesamt ist es absurd, dass diese Debatte um den medizinischen Nachweis
       überhaupt noch geführt werden muss, wenn bereits aus dem Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts hervorgeht, dass sich das Geschlecht nicht allein
       nach genetisch-anatomisch-chromosoimalen Merkmalen bestimmen oder gar
       herstellen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt
       wird. Das Gesetz verbleibt in einem Diskurs der Pathologisierung. Es presst
       Menschen in die Kategorie der „von binären Normen abweichenden
       Sonderlinge“, anstatt anzuerkennen, dass es eine Vielzahl von
       Geschlechtsidentitäten gibt. Es wird von Minderheitenbedarfen gesprochen,
       anstatt zum Beispiel durch Bildung die gesellschaftlichen Bilder von „Mann
       und Frau und nichts weiter“ zu verändern. Rigide Geschlechtervorstellungen
       betreffen schließlich uns alle.
       
       ## Vier Änderungsanträge
       
       „Die Hoffnung stirbt zuletzt“, hieß es dann am Mittwochmorgen aus dem Büro
       der Linksfraktion, als klar war, dass die Entscheidung aufgeschoben wird.
       „Wir werden uns dafür einsetzen, dass es für alle Personen möglich wird,
       ihre Geschlechtsbezeichnung selbstbestimmt zu wählen“, erklärte Achelwilm.
       Die insgesamt vier Änderungsanträge von Seiten der Linken und Grünen sind
       eine Chance, dass das Gesetz doch noch um notwendige Punkte ergänzt wird.
       
       „Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass mit dem neuen Gesetz auch das
       veraltete Transsexuellengesetz (TSG) abgeschafft und lediglich das
       Offenbarungsverbot beibehalten wird“, so Achelwilm. „Und sollte es im
       Dezember tatsächlich zur Verabschiedung einer Minimallösung unter Beibehalt
       der Attestpflicht kommen, dann können wir davon ausgehen, dass es Klagen
       geben wird.“
       
       Teilweise machte aber auch die Anhörung selbst Hoffnung: Die Fragen der
       Konservativen zeichneten sich nämlich durch so viel Inhaltsleere aus, dass
       sie ein bischen die Angst vor einem rechten Takeover im Bundestag nahmen.
       Von Storch fürchtete zum Beispiel, dass die Möglichkeit der
       Selbstbestimmung des Geschlechts dazu führen könnte, dass Menschen auch ihr
       Alter plötzlich beliebig ändern wollen würden.
       
       Und bei der Union? Ein paar anzugtragende CDU-Politiker hielten sich nach
       der Anhörung noch vor dem runden Saal auf: „Ja, da hat man aber mal was
       gelernt heute“, sagte einer. In der letzten Plenarwoche des Jahres im
       Dezember soll das Gesetz nun verabschiedet werden. Mal sehen, was die Groko
       aus den neuen Erkenntnissen macht.
       
       28 Nov 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julia Wasenmüller
       
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