# taz.de -- Weihnachtsamnestie für Strafgefangene: Gnadenlose Weihnacht
       
       > Hamburg hat die Weihnachtsamnestie für Strafgefangene neu geregelt. Für
       > einige Gefangene bedeutet das vermutlich, dass sie über die Feiertage in
       > Haft bleiben müssen.
       
 (IMG) Bild: Mehr Gefangene als früher müssen sich auf Weihnachten im Gefängnis einstellen
       
       Hamburg taz | Kurz vor Weihnachten zeigt sich auch der Staat gerne milde
       und entlässt Strafgefangene einige Wochen vor ihrem eigentlichen
       Entlassungstermin, damit sie die Feiertage mit ihren Angehörigen verbringen
       können. Mit der sogenannten Weihnachtsamnestie soll der gesellschaftlichen
       Bedeutung des Feiertags Rechnung getragen werden. Weil Hamburg neue
       Regelungen beschlossen hat, können in diesem Jahr aber voraussichtlich
       deutlich weniger Menschen die Feiertage in Freiheit verbringen als in den
       vergangenen Jahren.
       
       Gefangene, die zwischen dem 24. November und 6. Januar aus der Haft
       entlassen werden sollten, konnten in Hamburg bisher ein Gnadengesuch bei
       der Justizbehörde stellen und auf eine frühere Entlassung hoffen. 50
       Menschen stellten im letzten Jahr einen solchen Antrag, 28 durften dank der
       Amnestie Weihnachten in Freiheit statt in Haft verbringen.
       
       In diesem Jahr wurden aber laut CDU-Anfrage erst zwölf Anträge gestellt;
       sechs davon wurden bewilligt. „Es ist durchaus denkbar, dass diese Anzahl
       noch weiter steigt“, sagt ein Sprecher der Justizbehörde. Doch dass ähnlich
       viele Gefangene amnestiert werden wie in den letzten Jahren, ist eher
       unwahrscheinlich.
       
       Denn im August hat die Bürgerschaft eine Änderung des Hamburger
       Strafvollzugsgesetzes beschlossen. Ziel der Änderungen war eine
       „Entbürokratisierung des Verfahrens“, so steht es in der Begründung zur
       Gesetzesänderung. „Gnadenerweis und Weihnachtsamnestie klingt sehr nett und
       menschlich, ist aber im Vergleich zum Verwaltungsakt, den wir jetzt haben,
       weniger präzise“, sagte die Sprecherin der Justizbehörde, Marion Klabunde.
       
       Statt der Gnadenstelle der Justizbehörde entscheiden nun die
       Anstaltsleiter*innen anhand eines Kriterienkatalogs über eine mögliche
       frühzeitige Entlassung der Gefangenen. Die Voraussetzungen dafür wurden
       dabei deutlich verschärft. Hatten beispielsweise zuvor noch Gefangene mit
       einem Strafmaß von bis zu zwei Jahren die Chance auf Weihnachtsamnestie, so
       können jetzt nur noch Gefangene mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr
       auf eine vorzeitige Entlassung zur Weihnachtszeit hoffen. Die Gefangenen in
       Fuhlsbüttel sind damit komplett von der Neuregelung ausgeschlossen.
       
       Bernd Maelicke, Kriminologe und Professor an der Leuphana Universität
       Lüneburg, findet jedoch, dass das dem Grundgedanken der Amnestie
       widerspricht. „Weihnachtsamnestien haben in vielen christlich geprägten
       Ländern eine lange Tradition“, sagt er.
       
       Die Amnestie als Gnadenerweis sei ein Zeichen christlicher Versöhnung.
       „Wenn nun rechtliche Regelungen Vorrang bekommen sollen, darf dies nicht
       dazu führen, dass ganze Anstalten davon ausgeschlossen werden und dass ein
       dramatischer Rückgang der Anträge und Entlassungen stattfindet“, findet
       Maelicke. Amnestie sei ein gesamtgesellschaftliches Thema und solch
       grundlegende Änderungen sollten nicht ohne parlamentarische Diskussion
       realisiert werden, sagt er.
       
       Tatsächlich wurde die Gesetzesnovelle gemeinsam mit dem Resozialisierungs-
       und Opferhilfegesetz beschlossen. Die Neuregelung der Weihnachtsamnestie
       war in der dazugehörigen Plenardebatte offenbar jedoch kein Thema.
       
       11 Dec 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marthe Ruddat
       
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