# taz.de -- Musterklagen gegen VW und Daimler: Bankkunden verklagen Autofirmen
       
       > Gegen VW läuft bereits eine Musterklage wegen des Dieselskandals. Nun
       > gibt es eine zweite Klage auch gegen Daimler wegen fehlerhafter
       > Kreditverträge.
       
 (IMG) Bild: Falsche Widerrufsbelehrung in Darlehensverträgen? Bei Erfolg könnten Käufer ihre Autos zurückgeben
       
       Büchenbach afp | Die neue Musterklage soll Kunden von VW und Daimler
       helfen: Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden reichte gegen beide Autobauer
       Klage beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig und beim Oberlandesgericht
       Stuttgart ein, wie sie am Freitag mitteilte. Der Verein will
       Darlehensverträge der Volkswagen-Bank und der Mercedes-Benz Bank als Hebel
       dafür nutzen, dass Kunden ihr Auto gegen Erstattung des vollen Kaufpreises
       zurückgeben können.
       
       In seinen Musterfeststellungsklagen zielt der Verband auf mögliche Fehler
       in Verbraucherdarlehensverträgen der konzerneigenen Kreditinstitute ab Juni
       2014. Die Schutzgemeinschaft hält nach eigenen Angaben die vorgeschriebene
       Widerrufserklärung in Verträgen der Volkswagenbank sowie auch der
       Mercedes-Benz-Bank für anfechtbar, mit denen Autokäufer ihre Fahrzeuge
       finanziert haben.
       
       Wenn über die Klagen festgestellt würde, dass diese Erklärung nicht korrekt
       gefasst ist, „dann können die Leute ihre Darlehensverträge unter Rückgabe
       des Fahrzeugs rückabwickeln“, sagte der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft,
       Jörg Schädtler. Die Klagen reichte die Schutzgemeinschaft am
       Donnerstagnachmittag ein.
       
       Die Rückabwicklung von Kreditverträgen ist grundsätzlich möglich, wenn der
       Kunde nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht und dessen Folgen
       informiert wurde. Der Zustand des gekauften Fahrzeugs einschließlich
       möglicher Manipulationen von Abgaswerten oder falscher Angaben zum
       Schadstoffausstoß spielt dabei keine Rolle. Daher besteht die
       Rückgabemöglichkeit auf diesem Wege auch über ansonsten für den
       Dieselskandal geltende Verjährungsfristen hinaus.
       
       ## Erste Musterklage wegen Dieselskandal
       
       Auf diese Möglichkeit – auch für individuelle Klagen – wies am Freitag auch
       die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Deren Expertin Gabriele Schmitz
       äußerte sich überrascht, dass bislang nur relativ wenige Autokäufer diesen
       Weg genutzt hätten. „Viele wissen vermutlich nicht einmal, dass sie diese
       Möglichkeit überhaupt haben“, bot sie Betroffenen rechtliche Beratung durch
       die Verbraucherzentrale an.
       
       In der Nacht zum Donnerstag, pünktlich zur Einführung der
       Musterfeststellungsklage, hatten der Verbraucherzentrale Bundesverband
       (vzbv) und der ADAC eine erste Musterklage gegen Volkswagen wegen des
       Dieselskandals eingereicht. Sie wollen feststellen lassen, dass Volkswagen
       mit der Abgasmanipulation Kunden vorsätzlich geschädigt und betrogen hat.
       
       Das zuständige OLG prüft Klagen zunächst auf Zulässigkeit; dann können
       Verbraucher aktiv werden. Musterklagen werden in einem Register des
       Bundesamts für Justiz veröffentlicht, dort können sich Betroffene eintragen
       und so der Klage anschließen.
       
       Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage war in der Nacht zum Donnerstag in
       Kraft getreten. Mit dem neuen Klageinstrument können Verbraucher –
       vertreten durch Verbände – vor Gericht ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen
       besser durchsetzen. Die Bundesregierung hatte sich für die Einführung der
       Klage einen engen Zeitplan gesetzt, damit mögliche Ansprüche von
       Dieselbesitzern gegenüber VW nicht verjähren.
       
       2 Nov 2018
       
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