# taz.de -- Prozess wegen Verhütungspille: Gericht empfiehlt Einigung
       
       > Wie gefährlich ist die beliebte Verhütungspille „Yasminelle“? Ein Prozess
       > zum Thema läuft seit Jahren. Auch ein Gutachter bringt keine Klarheit.
       
 (IMG) Bild: Fordert Schmerzensgeld von Bayer: Felicitas Rohrer vor Gericht
       
       Waldshut-Tiengen dpa | Im jahrelangen juristischen Streit um eine mögliche
       Gesundheitsgefahr der Verhütungspille „Yasminelle“ hat ein Gericht die
       Kontrahenten zu einer Einigung aufgerufen. Der Fall sei komplex und
       schwierig, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek [1][am
       Donnerstag am Landgericht Waldshut-Tiengen] (Baden-Württemberg). Ein
       Vergleich vor Gericht oder eine außergerichtliche Einigung seien die beste
       Lösung. Dafür bestehe Zeit bis zum 20. Dezember. Sonst drohe ein Prozess,
       der für beide Seiten ein hohes Risiko berge und der noch Jahre dauern
       könne. Es gehe um komplizierte juristische, medizinische und
       Haftungsfragen. Diese könnten nur schwer eindeutig beantwortet werden.
       
       In dem Fall geht es um eine 34 Jahre alte Frau. Sie klagt [2][in dem seit
       Juni 2011 laufenden Zivilrechtsverfahren] gegen den Chemie- und
       Arzneimittelkonzern Bayer mit Sitz in Leverkusen. Dieser vertreibt die
       Pille.
       
       Die Frau macht das Verhütungsmittel mit seinem Wirkstoff Drospirenon für
       gesundheitliche Probleme und ein hohes Thrombose-Risiko verantwortlich.
       Nach der Einnahme habe sie im Juni 2009 eine beidseitige Lungenembolie
       sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und sei fast
       gestorben. Nur durch eine mehrstündige Operation wurde sie Gerichtsangaben
       zufolge gerettet.
       
       Noch heute leide sie unter den Folgen, sagte die bei Offenburg im
       Ortenaukreis lebende Frau am Donnerstag. Sie fordert von Bayer
       Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro (Az.:
       1 O 73/12).
       
       ## Nichts eindeutig geklärt
       
       Der Pharmakonzern hält die in der Klage geltend gemachten Ansprüche für
       unbegründet, sagte der Rechtsanwalt des Unternehmens, Henning Moelle. Es
       gebe keine Beweise, dass die Verhütungspille für die gesundheitlichen
       Probleme der Klägerin verantwortlich sei. Durch wissenschaftliche Daten sei
       bestätigt, dass von der Pille und dem Wirkstoff bei korrekter Einnahme
       nicht die Gefahr ausgehe, wie sie in der Klage genannt werde.
       
       Für eine Einigung oder einen außergerichtlichen Vergleich gebe es derzeit
       keine Grundlage, sagte Moelle. Die Klägerin Felicitas Rohrer sowie ihr
       Anwalt Martin Jensch sagten dagegen, sie könnten sich eine Einigung
       vorstellen.
       
       Ein medizinischer Gutachter hatte am Donnerstag die Ursache der
       Gesundheitsprobleme nicht eindeutig klären können. Die lebensgefährliche
       Krankheit der Frau sei mit großer Wahrscheinlichkeit auf die vorherige
       Einnahme der Pille zurückzuführen, sagte der Mediziner. Andere Ursachen
       seien sehr unwahrscheinlich. Sie könnten jedoch nicht zweifelsfrei
       ausgeschlossen werden.
       
       Nach dem Gutachten blieben viele Fragen offen, sagte die Richterin. Es gebe
       viele Wahrscheinlichkeiten und Unsicherheiten. Sie rate daher zur Einigung.
       Werde der Prozess fortgeführt, müssten grundsätzliche Fragen zeit- und
       arbeitsintensiv aufgearbeitet werden. Dies stelle, auch für die Klägerin,
       eine Belastung dar.
       
       ## Keine juristisch wirksame Verantwortung
       
       Die Pillen der Produktgruppe werden nach Darstellung von Bayer täglich
       millionenfach eingenommen, in mehr als 100 Ländern. Bereits in fünf
       Prozessen in Deutschland, in denen es um den umstrittenen Wirkstoff
       gegangen sei, habe Bayer gewonnen, betonte das Unternehmen.
       
       In den USA hatten laut dem Unternehmen mehrere Tausend Frauen gegen Bayer
       geklagt. Bis Oktober 2016 schloss der Konzern den Angaben zufolge mit rund
       10.600 Frauen Vergleiche über insgesamt rund 2,1 Milliarden US-Dollar ab,
       ohne jedoch eine juristisch wirksame Verantwortung anzuerkennen. Weitere
       Klagen und Forderungen von Frauen würden noch geprüft, hieß es.
       
       In dem Fall, der am Landgericht-Waldshut-Tiengen verhandelt wird, hatte es
       im Dezember 2015 den ersten und bis zu diesem Donnerstag einzigen
       Verhandlungstermin gegeben. Zuvor hatten sich die Beteiligten schriftlich
       ausgetauscht. Das Gericht beauftragte nach der Verhandlung damals den
       medizinischen Experten, der nun vor der Zivilkammer des Gerichts seine
       insgesamt drei Gutachten erläuterte.
       
       18 Oct 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.landgericht-waldshut-tiengen.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Landgericht%20Waldshut-Tiengen/2018-10-05%20Presseerkl%C3%A4rung%20LG%20WT%20-%20Prozess%20gegen%20die%20Bayer%20Vital%20GmbH.pdf
 (DIR) [2] /Klage-gegen-Bayer/!5257265
       
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