# taz.de -- Vorkaufsrecht in Kreuzberg gestärkt: Bezirk darf Bedingungen diktieren
       
       > Das Verwaltungsgericht bestätigt den Vorkauf eines Hauses in Kreuzberg.
       > Der verhinderte Käufer wollte die Mieter weniger lange schützen als der
       > Bezirk.
       
 (IMG) Bild: Günstige Mieten, bezirklich geschützt: Cuvrystraße 44/45
       
       Berlin taz | Friedrichshain-Kreuzberg ist in seiner Ausübung des
       Vorkaufsrechts gestärkt worden. Wie der Bezirk am Dienstag mitteilte, wies
       das Berliner Verwaltungsgericht die Klage eines nicht zum Zuge gekommenen
       Käufers für die [1][Häuser in der Cuvrystraße 44/45] ab.
       
       Der Berliner Immobilienmakler David Borck hatte die vierstöckigen,
       unsanierten Nachkriegsbauten für 1,9 Millionen Euro von einer
       Privateigentümerin übernommen. Im Kaufvertrag hatte er sich verpflichtet,
       für die Dauer von zehn Jahre auf die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu
       verzichten.
       
       Mit diesem Argument hatte Borck sich geweigert, eine Abwendungsvereinbarung
       vom Bezirk zu unterschreiben, in der ein 20-jähriges Umwandlungsverbot
       gefordert wurde. In der Konsequenz hatte der Bezirk m Oktober 2017 [2][das
       Vorkaufsrecht zugunsten der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte gezogen].
       
       Bezirksstadtrat Florian Schmidt (Gründe) zeigte sich erfreut: „Das Gericht
       hat bestätigt, dass der Bezirk nicht auf halbherzige Zugeständnisse von
       Käufer*innen eingehen muss.“ Das Verwaltungsgericht stehe vielmehr
       dahinter, „dass der Bezirk eigene Kriterien durchziehen darf“, so Schmidt.
       
       Bestätigt wurde auch die grundlegende Argumentation für die Ausübung des
       Vorkaufsrechts. Ohne dessen Ausübung wäre die Zusammensetzung der
       Wohnbevölkerung gefährdet gewesen. Die Mieten in dem Haus sind sehr
       günstig. Bereits die ersten von Borck angedachten Sanierungsmaßhamen hätten
       diese zum Teil verdoppelt.
       
       Bis zur endgültigen rechtlichen Klärung, etwa dem Verzicht Borcks weitere
       Rechtsmittel einzulegen, ist das Haus in einer Schwebeposition; die WBM;
       darf es noch nicht übernehmen. Momentan finden keine
       Instandhaltungsarbeiten statt. Schmidt sagte Richtung Borck: „Wer es gut
       mit den Mietern meint, sollte staatliches Handeln und das richterliches
       Urteil akzeptieren.“
       
       23 Oct 2018
       
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