# taz.de -- Beschlagnahmte Kulturgüter verkauft: Münchner Kunst-Freiheit
       
       > Bayern wollte antike Kunstschätze versteigern, die vor 20 Jahren
       > konfisziert wurden. Die Auktion wurde nach Protest aus Peru und Ägypten
       > gestoppt.
       
 (IMG) Bild: Dieses Mosaik wurde an Zypern zuerückgegeben – andere Kulturgüter aber versteigert
       
       Plötzlich waren die beiden ersten Auktionslisten von Juni und Juli
       verschwunden – still und heimlich und ohne einen Kommentar. Wer die
       entsprechenden Links zur Website des Münchner Finanzamts eingibt, erhält
       nur noch eine Fehlermeldung. Auf einer dritten Website, auf der die Behörde
       für den 12. September eine weitere große Versteigerung mit antiken
       Kulturgütern angekündigt hatte, fand sich immerhin noch ein kurzer Hinweis:
       „Die Verwertung der antiken Gegenstände und der Kunstgegenstände wurde
       gestoppt, diese kommen somit nicht zur Versteigerung.“ Wer in München nach
       einer Erklärung fragt, erhält als Antwort nur: „organisatorische Gründe“.
       Statt der Antiken bot das Finanzamt im September 23 Lederhosen und
       Kniebundhosen, fünf Dirndl und vier Trachtenwesten an – Kulturgut der
       anderen Art.
       
       Neben den organisatorischen gibt es für die klandestine Absage allerdings
       noch andere Gründe. Aufgerufen werden sollten am 12. September nämlich
       erneut rund 700 Objekte aus verschiedensten Epochen und Kontinenten,
       darunter viel Goldenes: präkolumbische Gefäße aus der nordperuanischen
       Lambayeque-Kultur für bis zu 5.000 Euro, ein skythischer Armreif für 6.000
       oder ein halbkreisförmiges goldenes Opfermesser („Tumi“) aus der gleichen
       Gegend und Zeit für 15.000 Euro. Auf rund 110.000 Euro schätzte der
       Freistaat den Wert der antiken Objekte.
       
       Mindestens zwei Botschaften protestierten allerdings gegen den geplanten
       Verkauf bei der bayerischen Landesregierung. Ägypten und Peru befürchteten,
       dass in staatlichem Auftrag auch gestohlene Kulturgüter aufgerufen werden
       könnten, auf die die Länder Ansprüche erheben. Informiert hatte man sie
       vorher nicht.
       
       Am 13. Juni und am 18. Juli wurden in einem unscheinbaren
       Verwaltungsgebäude in der Nähe des Münchner Hohenzollernplatzes Preise
       aufgerufen, bei denen der internationale Kunsthandel Schlange gestanden
       haben muss. Auf den inzwischen gelöschten Websites waren sie abgebildet,
       darunter: eine präkolumbische Bronzemaske aus der zweiten Hälfte des 1.
       Jahrtausends nach Christus aus Peru: 60 Euro; eine bemalte altägyptische
       Mumienmaske: 120 Euro; ein Konvolut prähistorischer Kleinwerkzeuge aus
       Knochen: 15 Euro – dazu unzählige präkolumbische Terrakottafiguren, Gefäße
       und Silbernadeln aus der Andenregion und aus Mexiko, Sicheln aus der
       Bronzezeit, altägyptische Figurinen, byzantinische Schälchen.
       
       Auf dem internationalen Kunstmarkt werden für solche antiken Objekte hohe
       Summen gezahlt, denn das Angebot ist knapp geworden: Viele Staaten haben
       für Kulturgüter generelle Ausfuhrverbote erlassen; gehandelt werden kann
       nur noch, wofür offizielle staatliche Ausfuhrgenehmigungen vorliegen – und
       die werden so gut wie nicht mehr ausgestellt. Für das, was ohne
       entsprechende Papiere am Markt auftaucht, erheben die Herkunftsstaaten in
       der Regel eigene Besitzansprüche: Der Verdacht, dass es sich um Beute aus
       illegalen Raubgrabungen handelt, liegt dann nahe.
       
       280 Einzelstücke ließen die Finanzbehörden bei den beiden ersten
       Niedrigpreis-Auktionen im Sommer an zwei Vormittagen in Schwabing
       aufrufen. Das mit großem Abstand teuerste Objekt war ein massiver
       sassanidischer Silberteller aus dem vierten Jahrhundert nach Christus mit
       einem Mindestgebot von 9.000 Euro, das preiswerteste: zwei
       altorientalische Tongewichte im Gegenwert einer Packung Zigaretten: 5 Euro.
       
       Was an den beiden Tagen zu welchen Preisen tatsächlich Käufer fand, will
       das zuständige Landesamt für Steuern nicht verraten – wegen des
       Steuergeheimnisses, teilt sein Pressesprecher Florian Schorner auf Anfrage
       mit: „Ich bitte um Verständnis.“ Steuergeheimnis lautet auch die einzige
       Antwort auf die Frage, wie der Freistaat Bayern überhaupt in den Besitz der
       antiken Kulturgüter kam.
       
       ## Vor 20 Jahren beschlagnahmt
       
       Die Herkunft lässt sich aber rekonstruieren: Tatsächlich stammen die
       antiken Kulturgüter aus Beschlagnahmeaktionen der Abteilung SG 622 des
       bayerischen Landeskriminalamtes, die ziemlich genau 20 Jahre zurückliegen.
       1997/98 waren bei dem seit 1979 in München lebenden türkischstämmigen
       Händler Aydin D., bei weiteren Händlern und Sammlern rund 3.000 Stücke
       sichergestellt worden – unter anderem in einem umgebauten Dachgeschossraum
       und hinter einer doppelten Wand.
       
       Der Gesamtwert wurde damals mit 30 Millionen Mark angegeben. Auffallen
       hätte D. schon zehn Jahre früher können: Schon 1988 hatte er in einem
       Genfer Zollfreilager für 1,2 Millionen Dollar ein jahrhundertealtes Mosaik
       mit dem Erzengel Gabriel an die US-Kunsthändlerin Peggy G. verkauft; das
       sakrale Kunstwerk war aus einer Kirche in Zypern gestohlen worden. Für 20
       Millionen Dollar wurde es wenig später dem Getty Museum in Malibu
       angeboten, das aber die zweifelhafte Herkunft herausfand und die
       zypriotische Kirche informierte.
       
       D. wurde damals nach einjähriger Untersuchungshaft zu zwei Jahren Gefängnis
       auf Bewährung verurteilt, weil er seinen Anteil von 350.000 Dollar nicht
       versteuert hatte. Später bestritt er seine Beteiligung. Durchsuchungen
       fanden damals bei ihm nicht statt.
       
       Für eine auch konservatorisch sichere Lagerung stand ab 2001 ein
       klimatisierter Raum im Kriminaltechnikbau des LKA zur Verfügung. Was
       folgte, war die Suche nach den rechtmäßigen Eigentümern. Offenbar
       allerdings nicht sehr schnell: Im Frühjahr 2002 mahnte das Auswärtige Amt
       ungewohnt undiplomatisch das bayerische Justizministerium, inzwischen
       verstärke „sich auf die Bundesrepublik Deutschland der außenpolitische
       Druck sowohl des Staates Peru als auch verschiedener zyprischer Stellen für
       eine Rückkehr der illegal aus den Herkunftsländern verbrachten Kunstwerke,
       die bei Herrn D. sichergestellt wurden“. 2005 schickte die Regierung in
       Nikosia eine Verbalnote nach Deutschland, in der die baldige Rückgabe des
       Diebesguts gefordert wurde.
       
       ## Behörden sehen keinen Gesetzesverstoß
       
       Die erfolgte aber erst im Sommer 2013 – und nur für einen kleinen Teil der
       beschlagnahmten Kulturgüter: Zypern erhielt rund 170 Stücke zurück,
       darunter ein auf 5 bis 8 Millionen Euro geschätztes byzantinisches Fresko
       aus dem sechsten Jahrhundert mit dem heiligen Thomas, das offenbar nach der
       türkischen Besatzung ab 1974 aus einer Kirche im Norden des Landes
       gestohlen worden war. Sie sei froh, dass nach all den Jahren ein Großteil
       der Schätze in die Heimat zurückgebracht werden könne, ließ sich Bayerns
       damalige Justizministerin Beate Merk zitieren. Dass noch Tausende von
       Kulturgütern weiter in der Obhut des Landes blieben, sagte die
       CSU-Politikerin nicht.
       
       Weitere sieben Jahre später will Bayern den Fall und die Suche nun offenbar
       endgültig beenden und die Steuerschulden durch die Auktionen wenigstens zum
       Teil eintreiben. Natürlich seien bei einer Versteigerung von Kulturgut die
       allgemeinen Vorschriften des Kulturgutschutzgesetzes zu beachten, erklärt
       Florian Schorner vom Bayerischen Landesamt für Steuern: „Rechte Dritter
       (insbesondere anderer Staaten), die das aktuelle Versteigerungsgut
       betreffen, sind nicht bekannt; die Gegenstände sind insbesondere in keinem
       einschlägigen Register eingetragen.“
       
       Ihr Land hätte in den beiden zurückliegenden Auktionen keine Ansprüche
       mehr, bestätigt auf Anfrage des Deutschlandfunks Georgea Solomontos,
       Kulturattaché in der Botschaft von Zypern in Berlin: „Nach Prüfung durch
       das Department of Antiquities sind wir Informiert worden, dass bei diesen
       zwei Auktionen in München keine Antiquitäten aus Zypern angeboten wurden.“
       
       ## Peru und Ägypten waren nicht informiert
       
       Was aber ist mit illegalen Raubgrabungen aus anderen Ländern, die
       naturgemäß in gar keinem Register aufgeführt sein können – weil weder ihre
       Entdeckung noch ihr Export noch ihr Verkauf jemals bekannt werden konnten?
       Der peruanische Botschafter in Berlin, Elmer Schialer, sagt dazu: „Leider
       haben weder die Bayerische Staatsregierung noch ein bayerisches Finanzamt
       im Vorfeld der Auktionen sich mit unserer Botschaft in Verbindung gesetzt,
       um die Rechtmäßigkeit dieser Kulturgüter zu prüfen.“
       
       Florian Schorner sieht trotzdem keine Probleme: „Das Kulturgutschutzgesetz
       steht einer Verwertung nicht entgegen, wenn die dortigen Vorgaben
       eingehalten und insbesondere die Sorgfaltspflichten nach § 41 GSG beachtet
       werden.“ Sollte in den Finanzamtsauktionen Raubkunst enthalten sein,
       dürften allerdings die Erwerber ihre in München gekauften Stücke nach dem
       deutschen Kulturgutschutzgesetz unter Umständen nicht exportieren.
       
       Perus Vertreter Schialer wurde deshalb tätig: „Unsere Botschaft hat eine
       Mitteilung an das Auswärtige Amt gesendet, damit unser Antrag auf sofortige
       Aussetzung der Versteigerung dieser peruanischen oder mutmaßlich
       peruanischen Stücke über die entsprechenden Kanäle an das Finanzamt München
       übermittelt werden kann, um deren Echtheit und den rechtmäßigen Besitz
       festzustellen.“ Eine Goldmaske hatte Peru nach Prozessen im September
       zurückerhalten.
       
       Auch die ägyptische Botschaft hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der von
       den deutschen Behörden Auskunft verlangt. „Wir sind nicht informiert
       worden“, erklärt ein Botschaftssprecher. „Die ägyptische Botschaft
       vermutet, dass in München Werke versteigert werden, die gestohlen wurden
       und Ägypten gehören. Wir haben keine Genehmigung erteilt. Dass so etwas
       eine Behörde macht, wundert uns sehr.“
       
       10 Oct 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) stefan koldehoff
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Raubkunst
 (DIR) Antike
 (DIR) Bayern
 (DIR) Lesestück Recherche und Reportage
 (DIR) Kolumne Latin Affairs
 (DIR) Kalifornien
 (DIR) NS-Raubkunst
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Verdacht auf Handel mit Raubkunst: Die Definition von Diebstahl
       
       Präkolumbianische Kunstwerke werden am Dienstag in München versteigert.
       Dabei hatte die Regierung Mexikos protestiert.
       
 (DIR) Legendäre Fotobuchsammlung verbrannt: Nachruf auf ein Stück Kulturgeschichte
       
       Die Waldbrände in Kalifornien sind gestoppt. Doch in Malibu wurde die
       legendäre Fotobuchsammlung von Manfred Heiting Opfer der Flammen.
       
 (DIR) Gestohlene Judaica: Die Spur des Sabbatleuchters
       
       Wie erforscht man die Herkunft jüdischer Kulturgüter? Eine Fachtagung in
       Berlin unternahm den Versuch, Museumsmitarbeiter zu schulen.
       
 (DIR) Prozess zu Kunstraub in Nordzypern: Die Apostel dürfen wieder nach Hause
       
       Während dem 1974 Krieg in Nordzypern verschwanden massenhaft Ikonen und
       sakrale Kunstwerke aus Kirchen. Aber erst jetzt verfügte ein Gericht die
       Rückgabe der Schätze.