# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Keine Telefondaten für die Ukraine
       
       > Die Ukraine bekommt keine Mobiltelefondaten der Investigativjournalistin
       > Natalia Sedletska. Diese war zuvor in zwei Prozessen unterlegen.
       
 (IMG) Bild: Generalstaatsanwalt Luzenko hat die Forderung der Daten zu verantworten
       
       Kiew taz | In einer Eilentscheidung hat der Europäische Gerichtshof für
       Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag den ukrainischen Behörden
       untersagt, sensible Daten über die landesweit bekannte
       Investigativjournalistin Natalia Sedletska bei deren Mobiltelefonprovider
       abzufragen. Damit verhindert das Straßburger Gericht die von der
       ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft geforderte Herausgabe von
       Verbindungs- und Bewegungsdaten des Mobiltelefons. Als Mitunterzeichnerin
       der Europäischen Menschenrechtskonvention, über deren Einhaltung der
       Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte wacht, ist das Urteil aus
       Straßburg für die Ukraine verbindlich.
       
       Am 27. August hatte ein Kiewer Gericht verfügt, dass der Provider der
       Generalstaatsanwaltschaft die Daten von Sedletska in einem Zeitraum von 17
       Monaten 2016 und 2017 zur Verfügung stellen muss. Dieses Urteil war am 18.
       September in leicht abgeschwächter Form von einem Berufungsgericht
       bestätigt worden.
       
       Hintergrund der Begehrlichkeit der Generalstaatsanwaltschaft an den
       Verbindungsdaten der Journalistin sind Ermittlungen gegen den Leiter des
       Nationalen Antikorruptionsbüros, Artem Sytnyk. Dieser wird verdächtigt,
       Journalisten Geheiminformationen aus Ermittlungsverfahren preisgegeben zu
       haben. Nur mit den Geodaten der Journalistin, so die
       Generalstaatsanwaltschaft, könne sie Ort und Zeitpunkt des entscheidenden
       Treffens herausfinden.
       
       Sedletska, die für den vom Kongress der USA finanzierten Sender Radio Free
       Europe/Radio Liberty arbeitet, wo sie zu Korruption unter Spitzenbeamten
       recherchiert, war auch Ko-Autorin eines Berichts im Januar über einen
       Neujahrsurlaub der Präsidentenfamilie Poroschenko auf den Malediven, der
       500.000 Dollar gekostet hatte.
       
       Die Entscheidung aus Straßburg kommt für Generalstaatsanwalt Luzenko, der
       die Forderung der Daten zu verantworten hat, denkbar ungünstig. Nachdem die
       ukrainische Generalstaatsanwaltschaft vor einer Woche den inguschetischen
       Oppositionellen Timur Timgojew an Russland ausgeliefert hatte, kam es zu
       gewalttätigen Protesten ukrainischer Nationalisten vor der
       Generalstaatsanwaltschaft. Nur mit Mühe hatte die Polizei den Sturm der
       Generalstaatsanwaltschaft verhindern können. Auch im Parlament werden nach
       der umstrittenen Abschiebung nach Russland die Rufe nach einem Rücktritt
       von Luzenko immer lauter.
       
       19 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernhard Clasen
       
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