# taz.de -- Urteil nach Edward-Snowden-Enthüllung: Britische Überwachung rechtswidrig
       
       > Der britische Geheimdienst zweigte massenhaft Daten ab und filterte sie
       > auf Terrorhinweise. Das hätte so nicht geschehen dürfen.
       
 (IMG) Bild: Nach Snowden-Enthüllung: Die Überwachung des britischen Geheimdienstes war illegal
       
       Straßburg dpa | Das britische System zur massenhaften Überwachung von
       Kommunikationsdaten hat in Teilen die Menschenrechte von Internetnutzern
       verletzt. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag der Europäische Gerichtshof
       für Menschenrechte in Straßburg (Beschwerdenummer 58170/13 und andere).
       
       Das System, mit dem sich der britische Geheimdienst Zugang zu riesigen
       Datenmengen verschaffte, habe gegen das Recht auf Privatleben und auf freie
       Meinungsäußerung verstoßen, heißt es in dem Urteil. In der Tatsache, dass
       die Daten auch mit US-Geheimdiensten geteilt wurden, sahen die Richter aber
       keinen Verstoß.
       
       Eine Strafe droht London durch das Urteil nicht. Allerdings muss der
       britische Staat einigen der Beschwerdeführer einen Teil der
       Verfahrenskosten erstatten, insgesamt 185 000 Euro.
       Schadenersatzforderungen gab es nicht. Sowohl London als auch die
       Beschwerdeführer – Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten – können das
       Urteil noch innerhalb von drei Monaten anfechten.
       
       Der Ex-US-Geheimdienstler Edward Snowden hatte 2013 enthüllt, dass der
       britische Geheimdienst GCHQ in großem Umfang Informationen aus Kabeln
       abzweigte, über die die Kommunikationsdaten zwischen Großbritannien und den
       USA fließen. Die Erkenntnisse wurden zum Teil mit US-Geheimdiensten
       ausgetauscht.
       
       ## Sind die Rechte von Internetnutzern heute geschützt?
       
       Ob das britische System auch heute noch gegen die Rechte der Internetnutzer
       verstößt und damit eine Anpassung nötig ist, untersuchten die Richter
       nicht, wie ein Gerichtssprecher sagte. Es habe in der Zwischenzeit eine
       umfangreiche Gesetzesänderung gegeben, deren Auswirkungen noch nicht klar
       seien.
       
       Das britische Innenministerium teilte am Donnerstag mit, inzwischen seien
       mehrstufige Verfahren eingeführt worden, um die Überwachung zu begrenzen.
       Zudem sei der Posten eines unabhängigen Beauftragten geschaffen worden, der
       die Einhaltung der Vorschriften kontrolliere.
       
       Beschwert hatten sich Bürgerrechtler, Datenschützer und Journalisten,
       darunter die britische Bürgerrechtsorganisation Big Brother Watch. Deren
       Direktorin Silkie Carlo zeigte sich nach dem Richterspruch zufrieden.
       „Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung hat das Vereinigte Königreich eines
       der autoritärsten Überwachungssysteme der westlichen Staaten eingeführt“,
       erklärte sie. „Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt, um Millionen von
       rechtschaffenen Bürgern vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihr
       Privatleben zu schützen.“
       
       Das Gericht stellte klar, dass eine Massenüberwachung von
       Kommunikationsdaten nicht automatisch gegen die Menschenrechte verstoßen
       muss. Am britischen Vorgehen kritisieren die Richter jedoch die ungenügende
       Kontrolle der Mechanismen, nach denen die Daten abgezweigt und nach
       geheimdienstlich relevanten Inhalten durchsucht wurden. Potenziell könnten
       die Geheimdienste damit sehr viel über die persönlichen Gewohnheiten und
       Kontakte von Personen herausfinden. Insgesamt bestehe eine Verletzung des
       Rechts auf Privatleben.
       
       ## Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung
       
       Außerdem habe die Massenüberwachung in Großbritannien die Pressefreiheit
       beschnitten. In den entsprechenden früheren gesetzlichen Regeln seien
       keinerlei Schutzmechanismen für Journalisten und deren Quellen erwähnt.
       Damit habe die Möglichkeit bestanden, vertrauliches journalistisches
       Material absichtlich herauszufiltern und zu untersuchen. Das stelle eine
       Verletzung des Menschenrechts auf freie Meinungsäußerung dar, urteilten die
       Richter.
       
       Dass abgezweigte Informationen auch mit US-Geheimdiensten geteilt wurden,
       sei hingegen rechtens gewesen. Die Regeln dafür seien ausreichend klar
       formuliert gewesen. Anzeichen für Missbrauch gebe es nicht.
       
       13 Sep 2018
       
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